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28-Jähriger soll Mutter erwürgt haben: Einweisung in Anstalt

Von nachrichten.at/apa, 26. September 2018, 13:58 Uhr
Ried Mordprozess
Bild: Daniel Scharinger

RIED. Ein 28-Jähriger, der im Februar seine Mutter getötet haben soll, ist am Mittwoch vom Landesgericht Ried in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann, der zuletzt in Nürnberg gelebt hat, leidet an paranoider Schizophrenie. Laut Gutachten war er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Wäre er das gewesen, hätte die Anklage auf Mord gelautet. Am 19. Februar soll er seiner 64-jährigen Mutter in deren Haus in Polling (Bezirk Braunau) eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen und sie dann erwürgt haben, weil er gedacht habe, sie wolle ihn einsperren.

Die Geschworenen beantworteten die Frage des Gerichts, ob der Mann den Mord begangen habe, einstimmig mit Ja. Auf die Frage, ob er zurechnungsunfähig war, antworteten sechs Laienrichter mit Ja, zwei mit Nein. Damit wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft erklärte zwar Rechtsmittelverzicht, die Verteidigung gab aber keine Erklärung ab.

Video:

Gleich sieben Justizwachebeamte haben den Beschuldigten um 9 Uhr stark fixiert in den Schwurgerichtssaal gebracht. Richter Josef Lautner ließ daraufhin unterbrechen, um vor Ort durch Psychiaterin und Gutachterin Heidi Kastner prüfen zu lassen, ob die Intensität der Fixierung nötig ist.

Die Verhandlung beginnt ohne Fixierung, zumal Kastner keine aktuelle psychotische Symptomatik diagnostiziert. Die sieben Justizwachebeamten bleiben aber ganz in der Nähe des 29-Jährigen, einem deutschen Staatsbürger: Dieser gilt als trainierter Kletterer, habe in der Vergangenheit schon Fluchtversuche unternommen und es auch schon bis auf das Dach einer Unterbringungsanstalt geschafft.

Vor der vorgeworfenen Tat habe seine Mutter ihn aus Deutschland zu ihr nach Polling genommen, um ihn wegen schlechten psychischen Zustands bei ihr zu betreuen. Der junge Mann habe sich aber sinngemäß „eingesperrt“ gefühlt – ihr eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen, sie auf einem Bett mit Händen und Füßen gewürgt und anschließend ins Badezimmer geschleift, um einen Unfall vorzutäuschen. Im Badezimmer habe er seine Mutter mit dem Stromkabel einer elektrischen Zahnbürste erneut gewürgt und sich schließlich mit einem Fuß und ganzem Körpergewicht auf ihren Hals gestellt, was letztlich durch den Bruch der Halswirbelsäule zum Tod geführt haben dürfte, so ein Gerichtsmediziner, der von massiver Gewalteinwirkung spricht.

„Ein für uns ungewöhnlicher Fall. Alle Schilderungen des Beschuldigten passen mit unseren Befunden überein. Alles ist in sich schlüssig. Das haben wir bei Tötungsdelikten fast nie“, so der Gerichtsmediziner. Laut Obduktion seien weder Drogen noch Alkohol noch Medikamente im Spiel gewesen. Nach der Tat sei der Bruder des Beschuldigten im Haus des Mordopfers eingetroffen – der mutmaßliche Täter habe sich dessen Autoschlüssel geschnappt und sei Richtung deutscher Grenze gefahren – und habe dort den eiskalten Inn durchschwommen, in Bayern wurde er wenig später festgenommen.

Bereits im Jahr 2017 wurde der heute 29-Jährige nach einem Vorfall in die Psychiatrie nach Braunau gebracht, er flüchtete aber von dort. Auch bei einer Unterbringung in Bayern sei es zu einem Fluchtversuch durch den offenbar trainierten Kletterer gekommen.

Gutachterin Heidi Kastner diagnostiziert paranoide Schizophrenie, der Mann sei zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen. Es habe sich um eine Krise im Zuge des krankhaften Zustandes gehandelt, so Peter Vogl, der dem Beschuldigten zugewiesene Verteidiger. Die Medikation habe sich mittlerweile geändert, der Zustand habe sich deutlich verbessert. Die Frage sei, wie lange der Beschuldigte künftig in einer Anstalt bleiben muss, so Vogl.

Richter Lautner fragte den Angeklagten, ob er die vorsätzliche Tötung seiner Mutter gesteht. „Ja. Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht Herr meiner geistigen Kräfte. Jetzt geht es mir deutlich besser. Ich weiß aber, dass ich nicht geheilt bin.“

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