VW-Abgasskandal - Linzer Gericht verpflichtet VW zur Mitwirkung
WIEN/WOLFSBURG. In einem Zivilprozess eines VW-Autokäufers gegen die Volkswagen AG hat das Landesgericht Linz den Autokonzern zur Mitwirkung verpflichtet.
Das Landesgericht Linz habe mit Beschluss vom 2. Juli 2018 der Volkswagen AG aufgetragen, dem bestellten Sachverständigen Informationen zur Manipulationssoftware und zum Software-Update zu liefern und eine entsprechende Kontaktperson im Konzern zu nennen, die Auskunft geben könne, sagt Rechtsanwalt Alexander Holzleitner, Partner der Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH.
Falls die Volkswagen AG der Aufforderung nicht nachkomme, könne das Gericht diesen Umstand als "mangende Mitwirkung" und Verstoß gegen Prozessführungspflichten gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) entsprechend würdigen. Das würde laut Anwalt bedeuten, dass das Gericht in der Beweiswürdigung ganz einfach davon ausgehen könne, dass die Angaben der Autokäufer richtig seien.
In dem konkreten Fall klagt der VW-Käufer auf Rückabwicklung, also Rückgabe des Fahrzeuges gegen Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises. Zunächst habe die VW AG Rechtsmittel gegen die Zuständigkeit des Landesgerichts Linz erhoben, die Zuständigkeitsfrage sei bereits rechtskräftig entschieden worden, so dass das Linzer Gericht zuständig sei, sagte Holzleitner.
Im September läuft die Verjährungsfrist gegenüber Volkswagen ab. VW-Autobesitzer, die sich durch den Abgasskandal geschädigt sehen, haben also nur noch bis dahin Zeit, eine Zivilklage einzureichen, erklärt Holzleitner. Im Oktober 2015 habe der Generalimporteur die Fahrzeugbesitzer informiert, drei Jahre später trete die Verjährung wohl ein.
Seit einem Jahrzehnt vergeht kaum ein Jahr, in dem nicht irgendein Fehler von diesem zum Teil im Besitz eines deutschen Bundeslandes und mächtiger Familien ist, Riesenpfusch gebaut wurde: Steuerketten Ölverbrauch, Nutten für die ohenhin hochbezahlten Betriesbräte etc. Was mir nicht einleuchtet: Dass die normalen Käuferströme nicht abreissen versteh ich ebenso wenig wie die Tatsache, dass sich unser öffentliches Beschaffungswesen ( Behörden Polizei etc.) nicht abgewendet haben.
zudem gäbe es in Ö die Möglichkeit einer Sammelklage ! so viel ich weiß
Eine richtige Sammelklage wie in anderen Ländern gibt es nicht, da bisher von der ÖVP erfolgreich verhindert. Hätte ja den Konsumenten nützen können.
Ist nicht so schlimm innerhalb Österreichs. Problematisch wird es, wenn das zu klagende Unternehmen im Ausland (z.B. Deutschland) sitzt.
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2527
zudem gäbe es in Ö die Möglichkeit einer Sammelklage ! so viel ich weiß