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Massenmörder Breivik vor Gericht – aber als Kläger

14. März 2016, 00:04 Uhr
Massenmörder Breivik vor Gericht – aber als Kläger
Anders Breivik Bild: Reuters

OSLO. Viereinhalb Jahre nach seinen furchtbaren Bluttaten steht der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik ab morgen erneut vor Gericht – dieses Mal aber als Kläger.

Der 37 Jahre alte islamfeindliche Rechtsextremist klagt gegen den Staat, um bessere Haftbedingungen zu erreichen. Bis Freitag soll im Gefängnis von Skien rund hundert Kilometer südwestlich der Hauptstadt Oslo über die Klage entschieden werden.

Breiviks Isolationshaft wirkt sich nach Angaben seines Anwalts "verheerend auf dessen psychische Gesundheit" aus. Konkret klagt Breivik wegen "unmenschlicher und entwürdigender" Behandlung. Er kritisiert auch die Einschränkung seiner postalischen Kontakte – eine Maßnahme, die von den Behörden als nötig erachtet wird, um die Bildung eines extremistischen Netzwerks zu verhindern.

Breivik tötete im Juli 2011 acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo. Anschließend erschoss er auf der Insel Utöya 69 Menschen, die am Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation teilnahmen.

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13  Kommentare
13  Kommentare
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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 15.03.2016 11:42

also mit dem Adi-Gruß, wie im nicht kommentierbaren Beitrag gezeigt, hat er meiner Meinung nach schon genug beigetragen, dass die Haftbedingungen völlig unzureichend scharf sind.

Ich würd die Einzelzelle noch kleiner machen, die temp. etwas senken und im Sommer steigern, und 24/7 Schreie von seinen Opfern einspielen, ned zu leise

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gscheidle (4.099 Kommentare)
am 14.03.2016 12:25

Der Anwalt: .......wirkt sich verheerend auf die psychische Gesundheit aus!
Als ob der Massenmörder nicht schon total kaputt wäre im Hirn?
So eine Klage dürfte von vornherein gar nicht erst zugelassen werden!

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EugeniehGalton (2.880 Kommentare)
am 14.03.2016 11:48

Würde es die Todesstrafe geben, erübrigte sich soooo vieles.

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Helmut1941 (850 Kommentare)
am 14.03.2016 11:32

Bei aller liebe zum Rechtsstaat, aber das Einzige, was der als Haftverbesserung bekommen würde, ist ein Strick!

Sollten im die Haftbedingungen psychisch so zu schaffen machen, darf er den Strick gerne zweckgebunden verwenden!

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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 14.03.2016 10:13

Es gibt nun mal Haftbedingungen, und die sind geregelt.

Wenn gegen diese Regeln geklagt wird, muss man die Klage prüfen.

Heißt ja nicht, dass die Einzelhaft unrichtig ist. Warten wir mit der Beurteilung des norwegischen Rechtswesens, ob er Erfolg mit der Klage hat.

Ich seh auch 77 Gründe, die dagegen sprechen.

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Almroserl (7.529 Kommentare)
am 14.03.2016 11:38

Kann schon sein, dass einem Einzelhaft verrückt machen kann.
Ob er aber viele Freunde im Häfen finden wird, bezweifle ich.
Womöglich ergeht es ihn so wie manche Pädophilen. Die bevorzugen angeblich auch die Einzelhaft.

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renele (3.081 Kommentare)
am 14.03.2016 10:00

Täterschutz statt Opferschutz, wie überall. Auch Is Anhänger sollten Einzelhaft bekommen.

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ruhigblut (1.337 Kommentare)
am 14.03.2016 09:33

Ich weiß nicht, wer in diesem Fall kränker ist?
Ein Massenmörder, der zurecht in Einzelhaft steckt und dort auch hoffentlich für immer verbleibt oder
das (leider nicht nur) norwegische Rechtssystem!
Es ist leider so, dass in den westlichen Länder die Täter immer mehr geschützt und "verhätschelt" werden, den sie hatten ja eine schwere Kindheit oder sie wussten nicht, was sie tun!

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 14.03.2016 09:27

der Typ würde weniger auffallen, wenn er in der islamischen Welt wichtige Funktionen innehätte. In Staaten mit dem Gottesstaatsanspruch, die ja gar nicht so dünn gesäht sind, aber für Waffenlieferanten im Westen gute Geschäftspartner des Todes abgeben, oder überhaupt der Kriegsindustrie förderlich sind, könnt er eine wichtige Position bekleiden.

Hoffentlich sind sich die Juristen nicht auch viel zu blöd, solche Wahnsinnige bestens zu vertreten.

Es war zur falschen Zeit am falschen Ort, im dritten Reich wäre seine Karriere und wie so oft bei hohen Militärfamilien, auch der Wohlstand aus Verdiensten als Kriegsheld, möglich gewesen.

Aber so, als Einzelgänger ist er eben nicht mehr als ein Vollblut Krimineller.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 14.03.2016 08:38

wie krank sind diese staaten, die solchen individuen noch plattform für klagen geben. nicht nur schweden ist damit gemeint!
ein affront gegenüber den opfern und ihren angehörigen!....

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landlinzer (656 Kommentare)
am 14.03.2016 09:40

Norwegen...

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gscheidle (4.099 Kommentare)
am 14.03.2016 12:21

Mir ist auch immer rätselhaft warum in diversen Medien -einschl. OÖN- solchen Bestien ein Forum geboten wird!

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jack_candy (7.858 Kommentare)
am 14.03.2016 14:38

Erstens ist das Norwegen und zweitens ist Norwegen nun mal ein Rechtsstaat.
Da haben auch Verbrecher gewisse Rechte. Ob er mit seiner Klage durchkommt, ist ja noch nicht erwiesen.

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