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OÖN-TV: Wie weit darf Zivilcourage gehen?

Von nachrichten.at, 19. Februar 2019, 18:43 Uhr

Nachdem ein Hausbesitzer in St. Valentin einen Einbrecher angeschossen hat, geht OÖN-TV der Frage nach, wie weit Zivilcourage gehen darf. Außerdem: Die Ursache für den Zugunfall im Salzkammergut ist weiterhin unklar und für das vom EuGH aufgeworfene Karfreitagsproblem gibt es jetzt eine Lösung.

OÖN-TV: Wie weit darf Zivilcourage gehen?

Nachdem ein Hausbesitzer in St. Valentin einen Einbrecher angeschossen hat, geht OÖN-TV der Frage nach, wie weit Zivilcourage gehen darf. Außerdem: Die Ursache für den Zugunfall im Salzkammergut ist weiterhin unklar und für das vom EuGH aufgeworfene Karfreitagsproblem gibt es jetzt eine Lösung.

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18  Kommentare
18  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
valmet (2.089 Kommentare)
am 20.02.2019 06:27

Der Herr Hirsch schreibt schon "es sei der Wertekompass des Hausbesitzer verstellt"
Wie es damit bei den Tätern ausschaut kein Wort!
Der Angeschossene würde nur ambulant behandelt
Also für mich hat das OPFER nichts falsch gemacht

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dachbodenhexe (5.669 Kommentare)
am 19.02.2019 21:30

Es gehöhrt zum "Berufsrisiko" eines jeden Kriminellen daß sich sein Opfer wehrt und wenn ein Opfer in Panik kommt dann kann die Reaktion für den Einbrecher auch gefährlich werden.

Die Frage ist nun: Soll die Kriminalität gefördert werden oder soll es den Einbrechern klar aufgezeigt werden daß sie im Unrecht sind ?

Ich hoffe nur, daß die Rechtssprechung dazu führt, daß sich die Zahl der derzeit steigenden Einbrüche wieder reduziert!

Wer macht sich Gedanken über die psychischen Schäden welche Menschen erleiden, wenn sie in ihrem eigenen Haus mit einem Kriminellen konfrontiert werden ?
Ich hoffe, daß künftig Einbrecher für die Therapien der Opfer aufkommen müssen.

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gscheidle (4.099 Kommentare)
am 19.02.2019 21:08

In der Haut des Schützen möchte ich, bei unserem Rechtssystem, nicht stecken.
Nur eines muß uns schon klar sein, die Einbrecher werden auch aufrüsten.

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 19.02.2019 21:52

Nachgeschossen... uiuiui...

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 19.02.2019 20:20

In der Wut hätte ich sicher beide gezielt erschossen, wenn möglich.
Mangels Waffe aber eher mit der Heugabel aufgespießt.

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am 19.02.2019 19:56

Ja manches Mal läuft es eben für Einbrecher nicht ganz rund.

Wie sagte LH Pröll nach dem tödlichen Schuß
auf einen 16 Jährigen Kaufhauseinbrecher:

"Ein Einbrecher muß damit rechnen, daß er erschossen wird."

Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ob legale Waffe oder nicht, ist dabei nicht die Frage !

Ich hoffe, die Justiz und Behörden sind bei den Nachforschungen zu den Tätern ebenso eifrig, wie sie das
in Bezug auf den Waffenbesitzer zu sein scheinen.

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innuoon (640 Kommentare)
am 19.02.2019 21:57

Es ist gut, dass bei uns noch ein Rechtsstaat herrscht und nicht Menschen wie Sie am Ruder sind.

Der Polizist hat seine Schuld zugegeben und wurde rechtmäßig verurteilt. Er fasste dank des Schuldeingeständnis eine milde Strafe aus, aber so gehts ja nun wirklich nicht einfach rumzuballern.

Eventuell solltens in die USA auswandern. Wir hier in Europa leben anders mit einem anderen Rechtsverständnis.

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( Kommentare)
am 20.02.2019 09:38

Bravo !

Einmal Einer, der mittels Gesetz sich für die Verbrecher
und gegen die Eigentumsverteidiger einsetzt !

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( Kommentare)
am 19.02.2019 19:54

Richtig gehandelt.Wird jetzt der Verbrecher (der mit dem Auto)der den Verletzten an der Tankstelle ausgesetzt hat der Schlepperei beschuldigt weil er keinen Ausweis von ihm verlangt hat ?

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 19.02.2019 21:51

Unterlassene Hilfeleistung einmal ganz sicher grinsen

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bvb22 (1.225 Kommentare)
am 19.02.2019 19:42

Absolut richtig gehandelt

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Berni-Pelizzari (968 Kommentare)
am 19.02.2019 19:37

Und es ist wieder mal so weit, Opfer Täter Umkehr !
Der Hausbesitzer ist für mich ein Held, er ist Opfer eines Einbruchs geworden und nicht umgekehrt!
Für die Einbrecher ist es reines Berufsrisiko, kein Mitleid.
Darum legen sich immer mehr Österreicher eine Wagfe zu, nicht auszumalen wenn der Hausbesitzer wehrlos gewesen wäre, gottseidank happy end.

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FuerGerechtigkeit (1.462 Kommentare)
am 19.02.2019 19:35

Da die Politik das Volk seit Jahren nicht mehr geschütz hat, ist es eine logische folge das man sich eine Waffe besorgt um seinen Besitz zu schützen.
Ich besitze legal 2 Waffen, aber auch ich würde diese sofort einsetzen um meine Familie, mein Haus und mein erspartes zu beschützen.

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betterthantherest (34.026 Kommentare)
am 19.02.2019 19:21

Wenn für einen Einbrecher das Berufsrisiko schlagend wird, so hält sich mein Mitgefühl in Grenzen.

Es schadet nicht, wenn die Diebe und Räuber wissen, dass nicht jeder ein leichtes Opfer ist.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 19.02.2019 19:36

Der Gewinner des Suppenhelden-Lookalikebewerbs als Jeanee für die hiesige OÖN-Landbevölkerung: "Wer alt genug ist zum Einbrechen, ist auch alt genug zum Sterben"...

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valmet (2.089 Kommentare)
am 19.02.2019 19:14

Wird hier wieder Täterschutz betrieben werden?
Einbruch soll kein Kavaliersdeligt werden!
Bei der ganzen Anzeigerei auf freien Fuss ermuntert Mann die Täter alle mal
Bin gespannt auf die Urteile von Täter sowie Opfer

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aleich (1 Kommentare)
am 19.02.2019 19:12

Die Fragestellung ist meines Erachtens falsch. Zivilcourage bedeutet für mich z.B., jemand zu Hilfe zu kommen oder einzuschreiten, wenn er schlecht behandelt wird.
In St.Valentin hat sich jemand gegen eine Person gewehrt, die ungebeten in sein Haus eingedrungen ist. Das ist reiner Selbstschutz und sollte mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel nichts zu tun. Ich muss das Recht haben, mich mit allen Mitteln zur Wehr setzen zu können und ein Einbrecher hat damit rechnen zu müssen. Wie viele Bewohner von Einbruchobjekten leiden hingegen noch jahrelang an einem Trauma ohne dass darüber gesprochen oder ihnen geholfen wird.

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observer (22.216 Kommentare)
am 19.02.2019 19:43

Ein Einbrecher kann auch zum Räuber oder sogar zum Mörder werden. Da ist es durchaus verständlich, sich auch mit einer waffe zu wehren und zu verteidigen. Die Gesetze sind dafür da, Opfer zu schützen und nicht die Täter. Was anderes wäre es, wenn ein Einbrecher ohne Beute flüchten würde, da kann man nicht einfach nachschiessen. Davon abgesehen, ist es aber strafbar, ein Faustfeuerwaffe illegal zu besitzen, das ist ein Strafbestand. Die öst. Gesetze sind so anzupassen, dass nicht Täter geschützt werden, sondern die potentiellen Opfer sich entsprechend wehren dürfen. Einbrecher und Räuber gehen eben ein Risiko ein.

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