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Urteil über Kassier von Pfarre rechtskräftig
RIED. Das Urteil über den Kassier einer Pfarre im Bezirk Braunau ist rechtskräftig.
Der Mann hatte sich vergangene Woche wegen des Verdachts der Veruntreuung von 28.800 Euro und Urkundenfälschung im Landesgericht Ried zu verantworten. Er wurde jedoch nur wegen Urkundenfälschung zu sechs Wochen bedingt verurteilt. Vom Vorwurf der Veruntreuung wurde er freigesprochen.
Der Angeklagte hatte das Urteil gleich angenommen. Auch die Staatsanwaltschaft erhob innerhalb der Einspruchsfrist keinen Einwand dagegen.
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in einer Pfarre in Bez.Braunau??,geniest der Kassier Inmunität so wie unsere Politiker?,aber eine Krähe hackt angeblich der anderen kein Auge aus!, wie immer gilt die UV.