Strasser: Staatsanwaltschaft hält 3,5 Jahre für "angemessen"
WIEN. Die Zentrale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) wird das Urteil gegen den früheren Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser (ÖVP) nicht bekämpfen.
"Wir haben einen ausdrücklichen Rechtsmittelverzicht abgegeben, weil wir die Strafe für angemessen halten", erklärte WKStA-Sprecher Ernst Mayer am Montagnachmittag.
Strasser hatte am vergangenen Donnerstag im Wiener Straflandesgericht in der sogenannten Lobbyisten-Affäre wegen Bestechlichkeit dreieinhalb Jahre unbedingt ausgefasst. Außerdem legte das Gericht fest, dass die Fußfessel für Strasser für die Hälfte der verhängten Strafe ausgeschlossen ist. Damit könnte er - sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen - den elektronisch überwachten Hausarrest erst nach Verbüßen von 21 Monaten beantragen.
Mit dem Rechtsmittelverzicht der Anklagebehörde steht fest, dass der Ex-Innenminister in zweiter Instanz keine höhere als die vom Erstgericht ausgesprochene Strafe bekommen kann. Zuständig für die von Verteidiger Thomas Kralik eingelegten Rechtsmittel ist zunächst der Oberste Gerichtshof (OGH), der jedenfalls über die Nichtigkeitsbeschwerde entscheiden muss. Sollte diese verworfen werden, könnte der OGH die Strafberufung dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) zur Entscheidung zuweisen anstatt selbst darüber zu befinden.
Justizinsider gehen davon aus, dass der OGH nach Vorliegen des schriftlichen Urteils in Sachen Strasser rasch einen Gerichtstag anberaumen wird. Allgemein wird mit einem Termin im kommenden Herbst gerechnet.
Ticker vom Finaltag zum Nachlesen
Im Verhältnis müssten unsere Politiker in Linz, Salzburg, Kärnten und beim Flughafen Wien jeweils 300 Jahre Gefängnis bekommen. Die haben nämlich tatsächlich hohe Steuergelder verspekuliert. Strasser hat zwar 100.000,--€ verlangt, aber nicht erhalten. Das soll keine Entschuldigung sein; aber Strasser hat wahrscheinlich keine Steuergelder genommen. Strasser hat zwar versucht, die Gesetzgebung zu beeinflussen oder zu manipulieren, was natürlich ein Strafbestand ist.
dann könnens ihm ja "Respekt" zollen, ist ja jetzt schick, verurteilten Verbrechern zur Strafannahme solche Anteilnahme zukommen zu lassen.
Ihm nette liebevolle Zellengenossen ......vllt darf er ja die Mutti spielen.....
in OÖ plädieren die gratis-Anwälte (und zu 90%-Vollmachos) für geistige Unzurechnungsfähigkeit (Geschlossene, was viel ärger ist als die "normale" Haft angeblich).
Die Eislady will jetzt in ihre Heimat Spanien ausgeliefert werden (wo es sicher nicht so schöne Zellen gibt wie in Ö), damit sie näher bei ihrem Sohn ist.
Geht angeblich nicht (was ich las), weil die Spanier geistige Abnormalität nicht kennen. Wenn da in Österreich (und Deutschland) nicht noch die Nazis und ihre Haupt-Vollzugspersonen, die Psychiater nachwirken, dann verwette ich was.
Wer kennt die psychische Ausgrenzung noch in anderen Ländern, zB USA und Russland oder China?
Danke
meine natürlich Ö.
Er war doch sooooooooooooooooooooooooo unschuldig?
daß er ins hefn muß. ganz österreich vergönnt es ihm!!!!!!!!!!!!
glückliche,3,5jahre?
dan fussfessel mit einem
glöcklein dran?
und dann darf er in seiner Heimat Grieskirchen spazieren gehen ,aber aufpassen dass ihm die Schafe nicht folgen
und das ist schön.
von denn fussfesseln
wusste ich nicht!
aber es ist schon
in ordnung so!