Kokaindealerin zu sechs Jahren Haft verurteilt
FELDKIRCH. Am Landesgericht Feldkirch ist am Mittwoch eine 32-jährige Vorarlbergerin unter anderem wegen Drogenschmuggels zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
Die Frau war in den Schmuggel von rund fünfeinhalb Kilo Kokain von Kolumbien nach Europa involviert. Die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil, das damit rechtskräftig ist.
Die 32-Jährige zeigte sich in der Verhandlung geständig, für eine kriminelle Vereinigung aus Südamerika Drogen nach Europa geschmuggelt zu haben bzw. versucht zu haben, diese nach Österreich und Deutschland zu bringen. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage ursprünglich von einer geschmuggelten Menge von knapp acht Kilo Kokain aus, verurteilt wurde die Vorarlbergerin schließlich aber für ihre Beteiligung am Schmuggel von 5,75 Kilo Kokain. Zum Teil sei es nämlich beim Versuch geblieben, hieß es.
Geschmuggelt wurde das Kokain aus Kolumbien in flüssiger Form, versteckt in Spraydosen. Eine von der Dornbirnerin vermittelte Drogenkurierin wurde am Flughafen Lissabon mit 1,9 Kilo Kokain geschnappt, ein weiterer Drogenkurier ging der Polizei in Kolumbien bei seiner versuchten Abreise nach Europa mit 5,8 Kilo Kokain ins Netz, das für die Vorarlbergerin bestimmt war. Nach Europa haben es schlussendlich rund zwei Kilo Kokain geschafft, die Qualität sei mit 80 bis 90 Prozent Reinheitsgehalt hervorragend gewesen.
Als mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit der Angeklagten sowie ihr weitreichendes Geständnis. Als erschwerend eingestuft wurden hingegen die enormen Mengen. Die Vorarlbergerin akzeptierte die Strafe und den ausgesprochenen Verfall über rund 10.000 Euro. Auch die Staatsanwaltschaft erklärte sich einverstanden, damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Die Polizei hat über die Vorwürfe gegen die Dornbirnerin erst diese Woche informiert. Sie war im Frühjahr festgenommen worden und saß bereits in Untersuchungshaft.
Was jetzt?
Ist sie nun Dealerin oder Schmugglerin?
Schlagzeile und Text passen wieder einmal nicht zusammen...
Haben eure Autoren eigentlich einen Schulabschluss?
fürs besoffene tot fahren gibt bgedingte. und für mörder mit mildernden umständen maximal 5 jahre.
eine sauerei....
Der Strafrahmen für Fahrlässige Tötung (wie z.B. betrunken jemanden tot fahren) liegt meines Wissens bei zwei Jahren.
Es wurden durchaus auch schon unbedingte Haftstrafen verhängt (wobei ich in diesen Fällen auch finde dass die Strafe höher sein könnte).
Maximal fünf Jahre für Mörder ist trotz mildernder Umstände ein Schauermärchen. Ich nehme an Sie meinen ev. Totschlag.