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Die Eckpunkte des geplanten Klima-Abkommens

Von nachrichten.at/apa, 12. Dezember 2015, 15:04 Uhr

LE BOURGET. Die Erderwärmung soll auf möglichst 1,5 Grad begrenzt und in der zweiten Jahrhunderthälfte eine "Treibhausgasneutralität" erreicht werden.

Das sind zwei zentrale Punkte im Abschlusstext für das geplante weltweite Klimaschutzabkommen, der am Samstag auf der UN-Klimakonferenz in Le Bourget bei Paris vorgestellt wurde. Die Delegierten aus 195 Staaten müssen den Vertrag allerdings noch billigen.

Was ist das langfristige Ziel?

So schnell wie möglich soll weltweit ein Wendepunkt und dann eine schnelle Senkung der klimaschädlichen Emissionen erreicht werden. Jahreszahlen werden dafür aber nicht festgelegt. In der zweiten Jahrhunderthälfte soll eine Balance zwischen noch emittierten Treibhausgasen und deren Verringerung - wie zum Beispiel durch Aufforstung - erreicht werden. De facto wären fossile Energieträger dann kaum noch nutzbar.

Vor Jahren hat sich die Staatengemeinschaft auf das Ziel festgelegt, die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen. Weil dies für besonders betroffene Staaten, zum Beispiel kleine Inseln, aber bereits katastrophale Folgen hätte, wird nun festgelegt, die Erwärmung solle auf "deutlich unter zwei Grad" begrenzt werden. Zusätzlich soll versucht werden, unter der 1,5-Grad-Grenze zu bleiben, wodurch sich Klimafolgen und Schäden deutlich verringern ließen.

Wie sollen die Treibhausgasemissionen gesenkt werden?

Vorgaben zur Senkung der Treibhausgasemissionen waren kein direkter Verhandlungsgegenstand der Klimakonferenz, da 185 der beteiligten 195 Staaten hierfür bereits im Vorfeld nationale Pläne vorwiegend für die Zeit von 2020 bis 2030 eingereicht haben. Allerdings reichen diese nicht aus, um die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen, sondern bestenfalls auf 2,7 bis drei Grad. Daher sollen die Umsetzung des Abkommens und Fortschritte beim Klimaschutz insgesamt mit Blick auf die darin genannten Ziele in einem Fünf-Jahres-Rhythmus überprüft werden. Dies gilt neben den Emissionen auch für Finanzen und weitere Bereiche.

Wann soll diese Revision stattfinden?

Die erste generelle Bestandsaufnahme und Überprüfung soll dem Abkommen zufolge 2023 stattfinden. In einer ergänzenden Entschließung ist allerdings zudem eine informelle Bewertung der Emissionsziele 2018 vorgesehen, die Vorlage erster nachgebesserter Pläne bis 2020. Verwiesen wird dabei auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarats IPCC.

Wie werden Klimaschutz und Anpassung finanziert?

Bestehende finanzielle Zusagen werden bekräftigt. Dabei geht es vor allem um das Versprechen der Industriestaaten, ärmeren Ländern ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für Klimaschutz und Anpassung an Klimafolgen zur Verfügung zu stellen. Ausdrücklich genannt wird diese Summe allerdings nur in der ergänzenden Entschließung, ebenso wie die Absicht, bis 2025 eine neue, höhere Summe festzulegen. Im Abkommen werden auch Nicht-Industriestaaten aufgerufen, freiwillig zusätzliche Beiträge zu leisten.

Im Hintergrund steht die Forderung von Entwicklungs- und Schwellenländern nach einer strikten "Differenzierung", wonach Pflichten nur Industriestaaten wegen deren historischer Verantwortung für Emissionen zugewiesen werden. Letztere wollen diese strikte Zweiteilung überwinden.

Gibt es auch Kompensationen für Klimaschäden?

Viele Entwicklungsländer fordern zudem Zahlungen der Industriestaaten als Entschädigung für bereits eingetretene Klimaschäden. Im Vertragstext wird dieses Problem anerkannt und es soll weiter an Wegen gearbeitet werden, diesem zu begegnen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Schadensvermeidung durch Vorsorgemaßnahmen. Konkrete Zusagen gibt es dazu sonst nicht. Besonders die USA fürchten Klagen wegen Klimaschäden.

Was steht noch in dem Vertrag?

Bekräftigt und konkretisiert wird die Aufforderung an Industriestaaten, ärmere Länder bei der Anpassung an Klimafolgen zu unterstützen, auch durch Technologietransfer und den Aufbau entsprechender Fähigkeiten. Weitere Regelungen gibt es zu transparenten Mess- und Prüfverfahren sowie Berichtspflichten. Das Abkommen soll rechtlich bindend sein, nicht jedoch die nationalen Zusagen zum CO2-Ausstoß oder zu finanziellen Beiträgen. Ein Sanktionsmechanismus bei Vertragsverletzungen ist nicht vorgesehen.

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