Mindestsicherung: VP sieht Oberösterreich als Vorbild
LINZ/WIEN. Nach Urteil des Verfassungsgerichtshofes sind keine feste Deckelung und keine Wartefrist mehr möglich.
Bis Jahresende soll es laut Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Regelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung geben. Ziel ist eine bundesweite Deckelung der Leistungen "für eine Bedarfsgemeinschaft auf maximal 1500 Euro".
Der Anspruch soll auch erst bestehen, wenn jemand "in den vergangenen sechs Jahren mindestens fünf Jahre legal in Österreich gelebt" hat. Zudem soll es eine "Reduktion der Geldleistung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte" geben.
Das entsprach ziemlich genau dem, was Niederösterreich im Vorjahr beschlossen hatte. Doch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) machte, wie berichtet, den Niederösterreichern einen Strich durch die Rechnung – und damit auch der schwarz-blauen Bundeskoalition. In seiner März-Session hob der VfGH sowohl die Wartefrist als auch den allgemeingültigen "Deckel" bei der niederösterreichischen Mindestsicherung auf.
Am Vorhaben ändere sich deshalb nichts, heißt es von ÖVP und FPÖ. Beharrt wird von der Koalition darauf, dass es einen "deutlichen Unterschied zwischen Mindestsicherung und Einkommen aus Arbeit" geben müsse.
Schwenk in der ÖVP?
In der Volkspartei zeichnet sich ein Schwenk zum "Modell Oberösterreich" ab. "Für uns ist das eine Variante", sagt VP-Generalsekretär Karl Nehammer im Gespräch mit den OÖNachrichten. "Wir sind selbstverständlich daran interessiert, dass unsere Regelung Basis für eine bundesweite ist", bestätigt ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer.
Was der VfGH in Niederösterreich bemängelt habe, treffe in Oberösterreich nicht zu. Es gebe zwar auch in Oberösterreich einen Deckel von 1512 Euro pro Monat für Familien und "Bedarfsgemeinschaften". Dieser sei aber nicht starr. Für jede Person ist ein Mindeststandard definiert, der sich an die Grundversorgung für Asylwerber anlehnt (rund 240 Euro für Erwachsene). "Das bedeutet: In größeren Familien kann der Deckel auch überschritten werden", so Hattmannsdorfer. In Oberösterreich kann als Arbeitsanreiz in geringem Maß dazuverdient werden, ohne dass die Mindestsicherung gekürzt wird. Eine von der Aufenthaltsdauer abhängige "Wartefrist", die der VfGH als gleichheitswidrig ablehnte, gebe es in Oberösterreich nicht – wohl aber die niedrigere Mindestsicherung für befristet Asylberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz.
Einheitlich ist die VP-Linie allerdings nicht. Die "Westachse" machte sich zuletzt für das "Vorarlberger Modell" stark. Im Ländle setzt man vermehrt auf Sachleistungen statt reinem Geldbezug, eingeführt wurde auch ein gekürzter Mindestsicherungssatz für Personen in Wohngemeinschaften und stärker gestaffelte Sätze für Kinder. Die Vorarlberger Regelung brachte auch FP-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein als neue Variante ins Spiel. "Letztlich wird es wohl einen Kompromiss geben", meint Nehammer. Das bedeute "eine Lösung, in der sich auch die westlichen Länder wiederfinden".
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Es war seit Langem eine Forderung der FPÖ, weshalb vergißt das die ÖVP?
ein kleines Land wie Österreich leistet sich noch immer die völlig überflüssigen Landesverwaltungen mit 9 x Unterschiede innerhalb Österreichs.
Mit dem Einsparen dieser 9x Unterschiede-Gesetzgebung könnte man ALLEN ein gutes Leben finanzieren - wobei auch für Flüchtlinge der nötige Unterhalt drinnen ist - denn diese 5 Jahre warten zu lassen ist eine unmenschliche Zumutung.
Wer ist "die ÖVP" als Teilmenge?
Als Hierarchie von Parteifunktionären?
In der Verfassung?
Bei den Medien?
Vorschläge:
1. Gutscheine und Sachleistungen anstatt diverser Zahlungen
2. Umstellung einiger Leistngen auf VERSICHERUNGSLEISTUNG
Das Geld versickert in Hierarchien, bevor es wirksam geworden ist.
@snoozeberry : Aber die Gutscheine dürfen nur in den ÖVP-Lagerhäusern oder anderer ÖVP-nahen Häusern eingelöst werden?
Wenn schon Gutscheine, dann ausschließlich für die Regionalen Geschäfte in den Gemeinden wo diese Menschen wohnen! So bleibt wenigstens die Wertschöpfung des Steuergeldes vor Ort!