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Mindestsicherung: Höchstgericht soll Regelung prüfen
LINZ. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird auch die oberösterreichische Mindestsicherung prüfen.
Das Landes-Verwaltungsgericht stellt an den VfGH einen "Gesetzesprüfungsantrag zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Leistungsabdeckung". Die Mindestsicherung ist in Oberösterreich für Haushalte grundsätzlich mit 1512 Euro gedeckelt, der Betrag kann aber unter bestimmten Umständen überschritten werden, weil es "Mindeststandards" für Personen gibt. Ob dies dazu führen kann, dass Familien mit mehreren Kindern benachteiligt werden, soll vom VfGH geprüft werden.
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btw, weils mir zum Thema einfällt: Hatte heute um 9:30 im Infracenter zu tun und staunte, wieviele Männer im arbeitsfähigen Alter die dortigen Beiseln (Lokale wäre definitiv falsch) bevölkerten. Vermutlich alle gerade im Urlaub...
Wir haben Juni. Also Urlaubszeit, amha.
Mir gefallen die Beispiele immer, bei denen in einer Familie mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern keiner arbeitet.
Ich hoffe übrigens, dass der Regierung ein Rechenfehler unterlaufen ist, und die niedrigeren Beträge zur Auszahlung kommen.
Wenn KEINER der Elternteile arbeitet, muss eine fünfköpfige Familie eben mit schwach 2.000,- p.M. auskommen. Das ist nicht viel, aber 2.000,-- ist schon ein Patzen-Solidarität der Gesellschaft. Die elterliche Verantwortung liegt darin, den Nachwuchs zu erhalten. Da kann man dann nicht mehr jeden Job ablehen, weil es eh der Nachbar mit seiner Lohnsteuer zahlt.
Da mache ich mir eher über die auseinanderklaffende Einkommensschere Sorgen. Arbeiten muss sich im Vergleich zum Nichtarbeiten mehr auszahlen.
Nur rund zehn Prozent der Wiener Bezieher erhalten die Mindestsicherung in voller Höhe, drei Viertel bekommen Ergänzungsleistungen (sog. "Aufstocker").
Die Auswertungen der Daten der Statistik Austria
https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/sozialleistungen_auf_landesebene/bedarfsorientierte_mindestsicherung/index.html
zeigen im Übrigen, dass unter den BMS-BezieherInnen der Anteil chronisch Kranker (doppelt so viele), der durch Behinderungen stark Beeinträchtigter (vier Mal so viele) und Pflegebedürftiger (drei Mal so viele) eklatant höher ist, als im Rest der Bevölkerung.
Aber die Regierung behauptet ja, nur nur die "Sozialhängemattenlieger"und die "Durchschummler" "motivieren" zu wollen...
Tja, die chronisch Kranken und Behinderten die Mindestsicherung erhalten ist aber der tolle SPÖ Sozialminister schuld der ja vor einigen Jahren die Berufsunfähigkeitspensionen abgeschafft hat.
Achso, das war ein SPÖ Politiker, dann ist es in Ordnung das es die armen und Kranken trifft die benachteiligt werden, na wehe das Gesetz hätte ein nicht Linker Politiker vollbracht, der Aufschrei wäre enorm durch die Linken Medien.
Ein bisschen Nachhilfe ein politischer Bildung ("Staatsbürgerkunde"):
Pension = Versicherungsleistung
Mindestsicherung = Sozialleistung
https://www.sozialministerium.at/cms/site/podcast_abschrift.html?document=CMS1449235088379
Eben. Hätte die politische Linke nicht so viele potentielle Sozialfälle ins Land geklatscht, müsste die Sozialhilfe nicht unter mehr Menschen aufgeteilt werden müssen.
Die Verantwortung für diese leider nötigen Schritte trägt somit die Gutmenschen Fraktion. Den Nutzen hat die Asylindustrie. Den Schaden die österreichischen Anspruchsberechtigten.
Komisch, dass die "Rechenfehler" immer nur in eine bestimmte Richtung gehen...
In der Tat, Sachen gibts.
Neue Fakten:
https://www2.sosmitmensch.at/bundesregierung-manipuliert-oeffentlichkeit-mit-falschen-zahlen