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Liveticker vom letzten Strasser-Prozesstag - Schuldspruch, vier Jahre Haft

Von Annette Gantner berichtet aus dem Gerichtssaal, 14. Jänner 2013, 16:18 Uhr
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Bildergalerie Prozess gegen Ernst Strasser
Bild: APA

WIEN. "Dr. Ernst Strasser ist schuldig", verkündete Richter Olschak um 15.55 Uhr. Der Angeklagte schaute den Richter bei der Urteilsverkündung starr an. Zu vier Jahren wurde der Ex-Minister wegen Bestechlichkeit verurteilt, eine Fußfessel schloss der Richter vorerst aus. Strassers Verteidiger Kralik kündigte eine Nichtigkeitsbeschwerde an - das Urteil ist nicht rechtskräfitg.

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16:18 Uhr: Der Senat hat bei einem möglichen Strafrahmen von sieben Jahren beschlossen, dass mehr als die Hälfte möglich ist. Deshalb vier Jahre. Eine Fußfessel wird aus generalpräventiven Gründen ausgeschlossen.

Anwalt Kralik kündigt eine Nichtigkeitsbeschwerde an.

Der Prozess ist geschlossen. Strasser verlässt den Raum.

16:16 Uhr: Urteilsbegründung Olschak: Sie wussten bei der Anlegerrichtlinie nicht einmal, um was es da ging. Daraus ergibt sich unzweifelhaft, dass nur das Geld eine Rolle gespielt hat. Es ist auch das belgische und englische Recht heranzuziehen. In Belgien ist das Strafausmaß bis zu fünf Jahre. In Großbritannien war die Rechtslage - aus dem Jahr 1906 - folgende: Strafbar ist jeder öffentlicht Bedienstete, Strafausmaß bis zu sieben Jahre möglich.

Erschwerend war Ihre Stellung, in der Sie das Bestechungsdelikt gemacht haben. Es ist ein Unterschied, ob ein Gemeindebeamter oder MEP, der cash for law nimmt. Wenn die Korruption ganz oben beginnt, besteht für die Justiz erhöhter Handlungsbedarf.

Richter: "Es braucht eine Strafe, die präventive Wirkung hat"

Lobbying ist keine Neuerscheinung. Neu ist die unverschämte Offenheit, mit der es praktiziert wird. Früher wurde Freunderlwirtschaft in der Bäckerei praktiziert. Heute werden Firmen gegründet. Man merkt nicht, auf welchem äußerst schmalen Grat sie sich jeden Tag bewegen. Es braucht eine Strafe, die präventive Wirkung hat. Es gibt in der zweiten Republik wenige, die Österreich in diesem Ausmaß geschadet haben.

16:10 Uhr: Richter Olschak: Österreichische Gesetze sind auf Gemeinschaftsbeamte nicht anzuwenden. Ich brauche also eine Strafbarkeit nach dem Recht des Tatorts. Deshalb ist die Rechtslage zu untersuchen. Dass 100.000 Euro als Forderung zu sehen ist, ist klar. Zudem war zu klären, ob es sich um Amtsgeschäfte handelt. Im Gesetzgebungsvorgang ist natürlich alles ein Amtsgeschäft, das zur Gesetzwerdung führt.

16.07 Uhr: Richter Olschak: Dass Verantwortung zu übernehmen Ihren politischen Tod bedeutet, war klar. Deshalb musste ein Plan B her. Es bestand zumindest ein Funken Hoffnung, dass Ihnen (Herr Strasser) geglaubt wird. Es gibt mit Ausnahme Ihrer Lebensgefährtin der Frau Kaiser kein Dokument, keine Aussage, die diese Version stützt. Es spricht v.a. Ihr Verhalten selbst gegen Ihre Version. Wer gibt soviel von seiner Tätigkeit preis, wenn er glaubt, dem Geheimdienst gegenüberzusitzen.

Es sind auch die Unterlassungen, die gegen Sie sprechen. Sie haben niemanden ins Vertrauen gezogen, dass es sich um einen Geheimdienst handeln könnte. Was hätten Sie gemacht, wenn Ihre Interventionen für dei Amendments umgesetzt worden wäre?

Bei diesen Treffen hat das Euro-Zeichen die Kontrolle über Sie gewonnen.

16:01 Uhr: Richter Olschak begründet das Urteil weiter: Es ist auszuführen, dass Sie das natürlich vorsätzlich gemacht haben und Geld fließt für die in Aussicht gestellten Amtsgeschäfte. Sie haben versucht, die Gesetze zu beeinflussen. Sie selbst fragen nicht nach, ob die Amendments sinnvoll sind oder nicht.

Der Geheimdienstversion wurde vom Schöffensenat nicht Glauben geschenkt. Das gehört zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner rund 20-jährigen Geschichte passiert ist.

15:59 Uhr: Richter Olschak: Sie haben in Aussicht gestellt, Abänderungsanträge zu ventilieren. Dass das in Aussicht gestellt wurde, ergibt sich aus den Gesprächen.

Strasser hat die Arme verschränkt, schaut den Richter starr an.

15:55 Uhr: Urteilsverkündung Großer Schwurgerichtssaal. Richter Olschak fordert die Anwesenden an, aufzustehen. Dr. Ernst Strasser ist schuldig.

Freiheitsstrafe mit einer Dauer von vier Jahren. Anwendung elektronischer Hausarrest wird vorerst ausgeschlossen.

15:54 Uhr: Ernst Strasser sitzt mit verschränkten Armen auf der Anklagebank. Die Spannung steigt. In wenigen Minuten wird das Urteil verkündet.

14:37 Uhr: Der Prozess ist bis zur Urteilsverkündung unterbrochen.

14:36 Uhr: Strassers-Anwalt Kralik hält die Schlussworte: "Zusammengefasst, Herr Dr. Strasser hat nichts Unrechtes getan und sich nicht strafbar gemacht."

Richter Olschak erklärt, dass es vor 16 Uhr keine Urteilsverkündung geben wird. Strasser verlässt den Raum.

14:34 Uhr: Anwalt Kralik: Strasser hat nicht nur mit dem Verfahren zu kämpfen, sondern auch mit einer Berichterstattung gegen ihn. Aber überprüfen wir: Was hat er wirklich gemacht?

Wenn man sich diese Videos anschaut, dann sieht man, dass Strasser die Journalisten hinten und vorne angelogen hat. In den zentralen Punkten hat er die Journalisten angelogen. Warum hat er das getan? Weil er der Überzeugung war, da ist irgend etwas faul.

Er war derjenige, der den Vertrag nicht unterschrieben hat. Es wäre ihm ein Leichtes gewesen, im Jänner den Vertrag zu unterfertigen und im März die Honorarnote zu stellen. Das hat er nicht gemacht. Es wurde viel gelacht über seine Verantwortung.

Ein ranghoher Mitarbeiter des Ministeriums hat uns heute erzählt, dass Strassers Lebensgefährtin Angst vor einem Geheimdienst hatte. Das macht man nicht einfach so.

14:28 Uhr: Anwalt Kralik: Glauben wir ihm die Geheimdienstgeschichte nicht, dann schauen wir trotzdem die Tatsachen an. Strasser hat nicht gesagt: Ja, ich lasse mich für die Stimmabgabe bezahlen. Er könnte ja auch sagen, her mit der Marie, ich mache, was ihr wollt. Es geht ihm darum, nur das zu tun, was mit seinem Amt vereinbar ist. Strasser hat seine nebenberufliche Consulter-Tätigkeit dem Parlament gemeldet.

Verteidiger: "Gebe zu, die Optik ist keine sehr schöne"

Sie finden Sätze, wie "Überprüf das, ob das Sinn macht". Er war nicht so skrupelos wie er dargestellt wird. Ich gebe zu, die Optik ist keine sehr schöne. Wir haben im Strafverfahren zu beurteilen, ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Nicht was moralisch verwerfbar ist, ist automatisch strafbar.

14:22 Uhr: Strassers Verteidiger Kralik beginnt mit seinem Plädoyer: Strasser sagt auf Video, er lasse sich nicht für die Stimmabgabe bezahlen.

Wir haben die Zeugen gehört, die alle sagten, es gab diesen Verdacht. Es gab eine Sensibilisierung Strassers gegenüber den Geheimdiensten. Er erhält die Info, dieses Unternehmen gibt es nicht.

Was hat er gemacht? Er schickt die Richtlinie an den Berichterstatter weiter und sagt: "Bitte schauen Sie sich das an, ob das Sinn macht". Er hat nicht gesagt, das sind Klienten von mir, können wir das so machen. Die zweite Richtlinie hat er an das Büro Karas geschickt, ebenfalls mit der Bitte nach Überprüfung. Was macht Strasser? Er redet in zwei Telefonaten mit Mitarbeitern von Karas. Wenn ich will, dass etwas durchgesetzt wird, rufe ich doch Karas direkt an. Hier ist meines Erachtens der Knackpunkt zu sehen.

Bestechlichkeit braucht den Vorsatz, pflichtwidrig ein Amtsgeschäft durchzuführen.

 

Staatsanwältin fordert Verurteilung wegen Bestechlichkeit

14:16 Uhr: Staatsanwältin Maruna: Strasser hat sein schädliches Verhalten bereits entfaltet. Jemand, der gewählt wird, hat eine besondere Macht. Diese ist von einem besonderen Vertrauen getragen, sonst funktioniert dieses System nämlich nicht.

"Of course, I'm a lobbyist", hat Strasser gesagt. Da haben Sie sich geirrt. Sie hätten das umsetzen müssen, was im Interesse der Wähler war. Ich sehe das als erschwerten Grund an.

14:14 Uhr: Staatsanwältin Maruna: Hat der Angeklagte einen Geheimdienst auffliegen lassen wollen? Er hätte die involvierten Personen warnen müssen, Aktenvermerke anlegen müssen. Stattdessen entfaltet er jedwede Aktivitäten, um B&L zu unterstützen.

Ich gehe daher davon aus, dass Dr. Strasser nach dem Paragraph der Bestechlichkeit zu verurteilen ist. Was spricht dafür, ihn strenger zu bestarfen. Strasser ist unbescholten. Als minder ist nicht anzusehen, dass es zu keiner tatsächlichen Bereicherung gekommen ist. Wir haben nichts, was allenfalls milderungswürdig wäre. Er hat tatsächlich Einfluss auf den Gesetzwerdungsprozess genommen.

Strasser schaut stoisch.

14:10 Uhr: Maruna weiter: Strasser diskutiert Details des Vertrages mit seinem Anwalt. Das Argument Strassers, er habe mit der fehlenden Firmennummer gewusst, dass es keine Firma gab, ist nicht stichhaltig. Denn trotzdem hat er sich monatelang mit den beiden Mitarbeitern von B&L getroffen.

Wenn man sich vorstellt, es wäre bekannt geworden, dass Strasser gegen Geldannahme für B&L Gesetze beeinflusst hat und es gebe keine Videos. Dann würde Strasser darauf verweisen, dass er nur Berater war - und dann würden wir nur darüber diskutieren, ob dies möglich ist.

Lobbyisten gehören zum EU-Alltag dazu. Sie können den Parlamentarier mit Informationen versorgen. Es ist wichtig zu wissen, mit wem man es zu tun hat. Strasser war dazu verpflichtet, das zu entscheiden, was für Europa gut ist.

14:00 Uhr: Staatsanwältin Maruna: Selbst wenn es eine Angst vor Geheimdiensten gab, so hat sich Strasser jedenfalls nicht daran gehalten. Misstrauisch war Strasser. Er will das Büro sehen. Es dürfte aber schnell weggewischt gewesen sein. Er versucht einen Auftrag heranzuziehen.Während der Gespräche spricht Strasser geringschätzig über Kollegen.

Wenn man sich das Video anschaut, dann frage ich Sie: Würde jemand, der Angst hat vor einem Geheimdienst, so mit seinem Gegenüber reden. Den Großteil der Zeit spricht nur Strasser, ohne von seinem Gegenüber etwas wissen zu wollen.

13:55 Uhr: Maruna weiter: In den Gesprächen kommt klar zum Ausdruck, dass er (Strasser) den beiden (Briten) Unterstützung in ihren Geschäften zusagt. Was ein Amtsgeschäft ist, ist klar festgelegt. Es genügt die abstrakte Befugnis zu Amtsgeschäften.

Der Abänderungsantrag ist das Mittel, um ein Gesetz zu beeinflussen. Strasser hätte Gesetzesvorschläge verändern sollen. Wird er in diesem Sinne tätig? Ein Thema ist die Pflichtwidrigkeit. Es enthält ausdrücklich das Verbot der Geschenkannahme. Strasser hat den Abänderungsantrag von B&L an das Büro Karas weitergeleitet, ohne sich auf die Änderungen einzulassen. Ein Abgeordneter ist seinem Wähler verpflichtet und darf sein Mandat nicht dem Bestbietenden verkaufen.

Strassers Lebensgefährtin hatte Angst vor Geheimdiensten. Im März 2010 kam es zu einem Sensibilisierungsgespräch zwischen Strassers Lebensgefährtin und dem BVD. Strasser meinte nebulös im März 2010, man müsse vor Geheimdiensten achtsam sein. Einen konkreten Anlass nannte Strasser dafür nicht.

Maruna: Strasser auch ohne Geldfluss korrupt

13:43 Uhr: Staatsanwältin Maruna: Strasser verkauft seine Vorgangsweise als Erfolg. Was ergibt sich aus alldem? Strasser wollte Geschäfte mit Bergman und Lynch machen. Was Sie wollten, war beim ersten Gespräch klar. Wir haben bei den Videos gesehen, dass er sich aus verkaufstechnischen Gründen so benimmt. Strasser war Amtsträger und er hat formuliert, dass er sich für die Wünsche von B&L einsetzt. Ob er Geld erhalten hat, ist für den Tatbestand nicht erforderlich.

13:39 Uhr: Maruna weiter: Tatsache ist, Strasser versuchte auf den Gesetzwerdungprozess einzuwirken. Es gibt weitere Treffen, bei denen es auch um angebliche Wünsche geht. Noch am 3. Februar erhält er eine Mail, in die wieder ein Abänderungsantrag eingebaut ist.

Strasser beauftragt seine Assistentin, die die gewünschten Änderungen an das Büro Ranner und Karas (VP-EU-Parlamentarier) weiterleiten soll. Es beginnt die intensivierte Kontaktaufnahme mit dem Büro Karas.

Dass Strasser Abänderungseinträge einbringen wollte, ergibt sich allein aus der Vorgangsweise. Ich habe nicht das Gefühl, dass Strasser jemanden warnen wollte. Im Gegenteil: Jede Person, die hineingezogen wird, ist davon überzeugt, dass der Antrag ein besonderes Anliegen Strassers ist. Die eigene Assistentin Strassers war erstaunt, dass dieser einen Antrag einbringen wollte.

13:31 Uhr: Staatsanwaltin Maruna: Es ist nicht möglich, mit 100-prozentiger Sicherheit zu sagen, was passiert ist. Man kann auch nicht in Strassers Kopf hineinschauen.

Wir befinden uns im Jahr 2010, der Angeklagte ist EU-Parlamentarier in Brüssel. Er erhält eine Mail einer Firma. B&L will mit ihm in Kontakt treten. Strasser beauftragt seine Assistentin, darüber zu recherchieren und findet eine Homepage. Seine Assistentin fragt beim EP nach, ob Beratungstätigkeit vereinbar sei. Consulting ist möglich.

Am 30. Juni 2010 kommt es zum Kontakt zwischen der Journalistin und Strasser in dessen Büro in Brüssel. Es gibt keine Aufzeichnungen. Ein weiteres Gespräch wird vereinbart.

Strasser fragt seinen Projektpartner Mag. Havranek, was er dazu sage. Dieser antwortet, ihm kommt die Firma unseriös vor. Trotzdem vereinbart Strasser einen Termin. Strasser trifft sich mit den Personen in einem Lokal in Brüssel. Der Angeklagte wirkt bemüht, sich als Unternehmer anzupreisen und verweist auf seine Kontakte in der Politik. Er sei bereit, alles zu tun, um eine besondere Art von Problemen weiterzubringen.

Jonathan Calvert wird deutlich. Seine Klienten wollen, dass Einfluss auf Gesetze genommen wird. Strasser erzählt offen, wie dies vonstatten gehen könne. Einen Abänderungsantrag einzubringen, wäre kein Problem. Auf die Frage nach dem Honorar sagt Strasser: "Meine Klienten zahlen 100.000 Euro".

Strasser ist offenbar misstrauisch und verlangt ein Gespräch in London. Im Vorfeld erhält er einen Vorschlag für Gesetzesänderungen. Strasser informiert sofort seine Informanten, dazu Informationen einzuholen.
Strasser verspricht, auf die Gesetzesänderung hinzuwirken. Calvert fragt ihn, ob dies nicht ein Vorteil sei für ihn, als EU-Parlamentarier zu arbeiten. Strasser verweist, dass er dadurch etwas verändern könne. Der Angeklagte will wissen, ob man nun seine Dienste brauche. Calvert nickt. Strasser erklärt: "Wie Sie wünschen."

Strasser beginnt mit seiner "Arbeit". Er vereinbart ein Gespräch mit dem zuständigen EU-Parlamentarier. Mit keinem Wort erwähnt er, dass er für jemand anderen die Abänderungswünsche einbringen will.

13:17 Uhr: Strasser sitzt auf der Anklagebank und schreibt in sein kleines Büchlein. Richter Olschak betritt den Raum. Der Prozesss wird fortgesetzt.

12:44 Uhr: Olschak erklärt, es stehe nicht fest, ob es eine weitere DVD gebe. Es ist auch nicht erkenntlich, warum eine solche DVD weitere Hinweise ergeben sollte.

Bis 13.15 Uhr wird eine Pause eingelegt. Danach sollen die Schlussplädoyers folgen.

 

Staatsanwältin lehnt Antrag der Verteidigung ab

12:34 Uhr: Kralik beanstandet, dass nicht alle Videos vorliegen. Staatsanwältin Maruna lehnt den Antrag ab. Man habe das Video mit der besseren Tonqualität genommen.

Die Richter beraten. Strasser verlässt vorübergehend den Raum.

12:30 Uhr: Anwalt Kralik stellt mehrere ergänzende Beweisanträge.

 

Zeuge Calvert: 100.000 Euro Bezahlung vereinbart

12:27 Uhr: Olschak: Wieviele Kameras gab es? Calvert: Typischerweise eine Kamera. Es kann sein, dass wir zwei hatten.

Olschak: Ihre Kollegin sprach von zwei. Calvert: Wir benützten oft zwei Kameras, falls eine nicht geht.

Olschak: Wie ist die Bezahlung zur Sprache gekommen? Wie sollte sie erfolgen? Calvert: 100.000 Euro. Der Vertrag sollte zurückdatiert werden. Es muss nach unserem Treffen in London gewesen sein, dass wir darüber geredet haben.

Olschak: Wie sollte die Zahlung erfolgen? Calvert: Ich kann mich nicht erinnern.

Olschak: Wie war das mit dem Bürogebäude? Calvert: Wir mieteten das an. Es hat nicht wie ein perfektes Büro ausgesehen. Wir führten ihn in ein kleines Büro nebenan.

Olschak: Ist Ihnen aufgefallen, dass sich Strasser nach US-Verbindungen erkundigt hat? Calvert: Ich kann mich an keine Fragen dieser Art erinnern.

12:17 Uhr: Olschak: Wie? Calvert: Er hat als EU-Parlamentarier Zugang zu Leuten, die mit den Gesetzesentwürfen zu tun hatten.

Olschak: Um welche Gesetze ging es? Calvert: E-Schrott-Richtlinie. Hier konnte er nichts machen. Dann fragten wir ihn, etwas im Investment-Bereich zu ändern.

Die Verbindung ist wieder einmal unterbrochen, aber gleich wieder hergestellt worden.

12:14 Uhr: Olschak: Hatten Sie den Eindruck, dass Strasser Sie verstanden hat? Calvert: Es gab mehrere Mails und Telefonate. Später bezeichnete sich Strasser selbst als Lobbyist. Er bot uns an, uns zu helfen. Gegen Bezahlung.

12:12 Uhr: Olschak: Warum haben Sie mitgetan? Calvert: Ich wäre eh zum ersten Treffen gekommen, war aber auf Urlaub. Ich wurde schließlich als Geschäftsführer vorgestellt.

Olschak: Wieso Strasser? Calvert: Wir haben jemanden gesucht, der die Gesetzgebung beeinflussen könnte.

12:10 Uhr: Der britsiche Journalist Jonathan Calvert wird befragt.

Olschak: Wie haben Sie Dr. Strasser ausgewählt? Calvert: Wir suchten Kandidaten und hörten, dass Strasser eine private Firma hat. Es wurden über 60 Parlamentarier ausgewählt.

Olschak: Wieviele haben Sie ausgewählt? Calvert: Es gab Treffen mit 14 EU-Parlamentariern.

Olschak: Ab wann waren Sie involviert? Calvert: Physisch erst ab 11. November. Eingeweiht war ich schon vorher.

12:05 Uhr: Kralik: Hatten Sie eine Kontonummer, wohin Sie das Geld überweisen sollten? Newell: Ich kann mich nicht erinnern. Dafür müsste ich die Email anschauen.

Die Befragung ist beendet.

Nächster Zeuge: Journalist Jonathan Calvert.

 

Zeugin Newell: Synday Times wollte nie zahlen

12:03 Uhr: Kralik: Es wurde auch ein Artikel veröffentlicht. Haben Sie darin geschrieben, dass Strasser am 5. März eine Zahlung von 25.000 Euro erwartet hat? Newell. Ich kann mich nicht erinnern. Ich müsste den Artikel lesen.

Kralik: Konnte er die erste Zahlung erwarten? Newell: Ich glaube nicht, dass wir jemals als Zeitung die Absicht hatten, eine Zahlung zu leisten.

Kralik: Hat Strasser sie gefordert? Newell. Ich kann mich nicht erinnern. Das müsste sich aus den Mails herauslesen lassen.

12:00 Uhr: Kralik: Waren Sie beide mit einer Videokamera ausgestattet. Newell: Ja, so weit ich weiß.

Kralik: Es gibt also zwei Aufnahmen. Newell: Ja, das sollte so sein.

Kralik: Welche Version wurde dem Europäischen Parlament übermittelt. Newell: Ich weiß es nicht.

Kralik: Gibt es beide noch? Newell: Ich arbeite nicht mehr bei der Sunday Times.

11:56 Uhr: Strasser schreibt mit.

Kralik: Wurde das Video des Treffens vom 2. März geschnitten? Newell: Diese Aufnahmen wurden nicht bearbeitet. Was sein kann, ist, dass wir die Gesichter verschwommen gemacht haben.

Kralik: Wie viele Aufnahmen vom Brüssel-Treffen gibt es? Newell: Zwei Videoaufnahmen. Eine von mir und eine von Calvert.

Kralik: Wurden diese vermischt. Newell: Nein.

Link zu den Protokollen.

11:53 Uhr: Strasser-Anwalt Thomas Kralik will wissen, wann Strasser erklärt habe, dass er erfolgreich gewesen sei. Newell: In Brüssel bei der letzten Besprechung. Wurde auch in Telefonaten erwähnt.

Kralik: Hat Strasser auf einen Vertragsabschluss gedrängt. Newell: Ich kann mich nicht erinnern.

Kralik: War ständig jemand am Telefon der Firma erreichbar? Newell: Es gibt Dienstleister, die so etwas anbieten.

Kralik: Hat je ein Mitarbeiter Strassers oder er selbst dort angerufen? Newell: Ich kann mich nicht erinnern. Ich habe meistens mit Strasser über das Mobiltelefon gesprochen.

 

11:47 Uhr: Olschak: Ist Ihnen aufgefallen, dass Strasser Fragen gestellt hat, ob Bergman und Lynch in den USA engagiert sei? Newell: Nein. Es kann sein, dass er fragte, wer unsere Klienten sind.

Staatsanwältin Alexandra Maruna fragt kurz nach.

 

Strassers Beeinflussung bei Anträgen

11:44 Uhr: Olschak: Wann hatten Sie den Eindruck, dass Strasser weiß, was Sie wollen? Newell: Hängt davon ab, was Sie meinen, was wir wollten? Als Berater? Das war von Anfang an klar.

Olschak: Wann sprachen Sie über die Beeinflussung der Gesetzgebung? Newell: Sicher in London.

Olschak: Wie sollte das stattfinden. Newell: Wir fragten ihn, ob er möglicherweise die Gesetzgebung beeinflussen könnte.

Olschak: Hat er gesagt, er könnte das tun. Newell: Ja.

Olschak: Zweimal versuchte er Änderungsanträge - Anlegerschutzrichtlinie und Elektro-Schrottverordnung - zu initialisieren. Newell: Das ist richtig.

Olschak: Kam das von Ihnen? Newell: Ja, wir schlugen es vor. Wir sagten ihm, ein Klient habe hier Interesse.

Olschak: Was für einen Eindruck hatten Sie? Newell: Er sagte, es sei zu spät, die Schrottverordnung zu beeinflussen. Bei der Anlegerrichtlinie erklärte er, er habe mit jemandem gesprochen und dies sei erfolgreich gewesen.

Olschak fragt nach. Newell: Es war eine Frist von sechs Monaten für die Richtlinie vereinbart. Strasser erklärte, er habe diese auf zwölf Monate verlängert.

Olschak: Wieso kam es zu keinem Vertrag? Newell: Strasser wollte noch etwas mit dem Anwalt klären. Wir wollten noch nicht abschließen, wegen der Zahlungsverpflichtung.

Olschak: Wie hoch war diese? Newell: Ich glaube, ca. 100.000 Euro im Jahr, die Zahlung sollte vierteljährlich erfolgen.

Olschak: Über seine Firma? Newell: Ich glaube schon.

Olschak: Wieso hat man sich zur Publikation entschlossen? Newell: Ich glaube, es ist eine Verletzung der Regeln des EP, Geld zu nehmen. Und wir hatten dafür genug Beweise.

11:32 Uhr: Olschak: Lies sich Strasser rumführen? Newell: Ja, wir hatten den Eindruck, er wolle mehr über die Firma herausfinden.

Olschak: Wieviele Räume gab es? Newell: Wir haben ihn in einem bestimmten Raum getroffen. In dem Gebäude gibt es viele Büros.

Die Video-Verbindung ist schon wieder weg.

11:29 Uhr: Alle Gespräche sind auf DVDs zu sehen, deshalb hat Richter Olschak wenig Fragen dazu. Er will nur wissen, ob diese geschnitten wurden. Dies wird verneint.

Olschak will wissen, wer das Treffen in London organisiert hat. Newell: Strasser. Er wollte das Büro sehen.

Olschak fragt, wie dies organisiert wurde. Newell: Es wurde angemietet.

Olschak fragt nach dem Firmenschild. Newell: Kann sich nicht mehr daran erinnern. Es kamen Kollegen von der Sunday Times, um den Eindruck zu erwecken, es sei dort "busy".

11:26 Uhr: Olschak fragt nach dem ersten Gespräch. Newell: Ergebnis des Gesprächs war, dass Strasser interessiert sei. Es wurde vereinbart, dass er sich mit dem Geschäftsführer der vermeintlichen Firma treffe. Diesen sollte der Journalist Jonathan Calvert darstellen.

Danach gab es Telefonate und Mails. Nächstes Treffen: 11. November 2010.

11:24 Uhr: Olschak: Der erste Kontakt kam via Mail am 8. März 2010 zustande. Wie hat er sich weiterentwickelt. Newell: email, Telefon, Treffen

Olschak: Erstes Treffen war am 30. Juni 2010. Wann war klar, dass es zu einem Treffen kommen wird? Newell: I glaube, ich habe mit einer seiner Sekretärin geredet und wir haben das Treffen ausgemacht.

Olschak: Wo fand das erste Treffen statt? Newell: Im Europäischen Parlament.

Olschak: Wie haben Sie Ihre Firma dargestellt? Newell: Visitenkarte und Website

Olschak: Was war ersichtlich? Newell: Eine Beschreibung der Firma.

Olschak: Konnte man sehen, was Ihre Firma macht? Newell: Public affaires

11:17 Uhr: Strasser hat die Arme verschränkt, schaut abwechselnd zu Bildschirm und Richter. Newell wird befragt, ob sie mit Strasser in jeglicher Form verwandt sei. Sie verneint.

Olschak will wissen, wieso Strasser von den Journalisten ausgewählt wurde. Newell: Es wurde uns gesagt, dass sein bisheriges Verhalten darauf hinweise.

Olschak: In welcher Weise? Newell: Sein Ruf war fraglich. Und er stand im Ruf, kommerziell zu denken.

Olschak: War es bekannt, dass er Lobbying betreibt? Newell: Ich kann mich nicht genau erinnern.

11:12 Uhr: Zuerst wird die Journalistin Newell befragt, ihr Kollege Jonathan Calvert muss draußen Platz nehmen.

11:11 Uhr: Journalistin Claire Newell ist da, um per Videokonferenz Auskunft zu geben. Neben Richter Olschak sitzt die Dolmetscherin.

11:06 Uhr: Richter Olschak: "Hervorragend. Wir haben Bild und Ton."

11:05 Uhr: Die Verbindung zu den Briten ist hergestellt. Die Besucher sehen nichts. Alles wird auf ein TV-Gerät übertragen, das nur für den Richtersenat, die Staatsanwältin und Strasser sowie dessen Verteidiger einsehbar ist.

Derzeit ist allerdings nur eine Tonverbindung hergestellt, die Bildverbindung funktioniert nicht. Es soll einen neuerlichen Versuch geben.

11:00 Uhr: Eine Frau im Leopardenmantel mit grauer Perücke und drei Männer, als Blues Brothers verkleidet, setzen sich auf den Besucherplätzen nieder. Olschak nimmt es gelassen.

Prozess gegen Ernst Strasser
Eine Gruppe als "Geheimagenten" verkleidet während einer Aktion am  14. Jänner anlässlich des Strasser-Prozesses am Straflandesgericht Wien. Bild: APA

Zwischenzeitlich wird versucht, die Verbindung zu den britischen Zeugen per Videoschaltung herzustellen.

10:58 Uhr: Fortsetzung der Hauptverhandlung Dr. Strasser im Großen Schwurgerichtssaal: Kraliks Antrag, Zeit zum Lesen der Akten zu erhalten, wird abgelehnt. Er habe zwei Jahre Zeit gehabt.

10:42 Uhr: Olschak unterbricht, um über einen Antrag von Kralik zum Studium der Telefonprotokolle zu beraten - bis kurz vor 11 Uhr ist damit Pause.

 

Zeuge B. vom Verfassungsschutz hatte Kurzauftritt

10:41 Uhr: Die Befragung des Zeugen ist bereits zu Ende. Er hat den Schwurgerichtssaal verlassen.

10:40 Uhr: Der erste Zeuge des Prozesstages erscheint. Er wurde von Strassers Anwalt als Zeuge beantragt. Der Beamte des Verfasssungsschutzes Karl-Heinz B. erklärt, dass ihn Strassers Lebensgefährtin kontaktiert habe mit dem Verdacht, von einem Geheimdienst überwacht zu werden.

Ein Treffen Strassers mit dem Beamten kam nicht zustande.

10:36 Uhr: Richter Georg Olschak erklärt, dass die Verschriftung sämtlicher abgehörter Telefonate von Ernst Strasser bereits erfolgt ist. Dise war von Strassers Anwalt Thomas Kralik beantragt worden. "Die von Ihnen als solche bezeichnete Bananenrepublik war nicht ganz untätig", erklärt Olschak Richtung Kralik. Dem Anwalt werden zwei dicke Ordner überreicht.

10:30 Uhr: Strasser betritt im dunkelblauen Anzug den Großen Schwurgerichtssaal am Straflandesgericht Wien. Er hält eine kleine Mineralwasserflasche in der Hand. Die Kamerateams stürzen sich auf ihn.

Prozess gegen Ernst Strasser
Strasser zu Beginn des Prozesstages am 14. Jänner Bild: apa

10:28 Uhr: Unter den Journalisten ist eine Frage zentral: Wird es heute, Montag, ein Urteil im Strasser-Prozess geben? Erwartet wird, dass zu Beginn des Prozesses Richter Georg Olschak die Frage klären wird.

Der angeklagte Ex-EU-Parlamentarier Ernst Strasser, dem Bestechlichkeit vorgeworfen wird, war kurz im Buffet des Straflandesgerichts anzutreffen. Er gab sich allerdings wortkarg. Strasser drohen zehn Jahre Haft.

 

Ein Urteil von vielen Korruptionsprozessen 2012

Gefällt werden soll am Montag ein Urteil im ersten von vielen Korruptionsprozessen des Jahres: Hat sich Ex-Innenminister und Ex-EU-Abgeordneter Ernst Strasser der Bestechlichkeit strafbar gemacht oder nicht? Zumindest sieht der Gerichtsfahrplan für Montag die Urteilsverkündung im Prozess gegen den einstigen VP-Politiker vor.

Richter Georg Olschak machte zuletzt den Eindruck, rasch abschließen zu wollen. Zumal nach längerem Zögern am Montag die beiden Hauptzeugen zur Aussage bereit sein sollten. Per Videokonferenz werden die Journalisten Jonathan Calvert und Claire Newell aus London zugeschaltet. Die beiden hatten den Fall ins Rollen gebracht, indem sie sich Strasser gegenüber als Lobbyisten ausgaben.

Die Protokolle der Gespräche wurden aufgezeichnet.

Lesen Sie mehr über den bisherigen Prozessverlauf im Fall Strasser im Artikel von Jasmin Bürger Ernst Strasser - Finale im Lobbykrimi.

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155  Kommentare
155  Kommentare
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expert (482 Kommentare)
am 15.01.2013 09:39

glaubt einfach niemand. Er hat private Interessen mit öffentlichen Interessen vermischt. In einem ordentlichen Verfahren wurde ihm Bestechlichkeit nachgewiesen und er hat Österreich einen Bärendienst erwiesen. Das Strafausmaß ist daher mehr als gerechtfertigt.

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( Kommentare)
am 14.01.2013 23:03

Was hülfe es dem Mensch, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme doch Schaden an seiner Seele?

Matthäus16,26

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( Kommentare)
am 15.01.2013 10:15

ja der komentar passt!

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fko (2.290 Kommentare)
am 14.01.2013 22:28

So etwas gibt es normalerweise nur in Diktaturen.

Er wurde zu einer Straftat angestiftet, die nicht vollzogen wurde. Dafür soll er 4 Jahre ins Gefängnis?

OK! Er wurde einer moralischen Schwäche überführt und wurde dabei böse hineingelegt. Seine naive Ausrede vergess ich lieber. Seine Strafe bekam er ja schon, indem er seinen hoch dotierten Job und sein Ansehen verlor.

Aber für NICHTS 4 Jahre ins Häfen? Das ist ein politisches Urteil! Das Mittelalter lässt grüßen.

Und ja, die übermenschlichen Gutmenschen jubeln natürlich. Die wirklichen Gauner laufen frei herum. Ehrlich gesagt ich hab nichts anderes erwartet.

Mit diesem Urteil wurde der Bananenrepublik endgültig die Krone aufgesetzt.

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Zaungast_17 (26.401 Kommentare)
am 14.01.2013 22:36

der sitzt sowieso nicht lange bis gar nicht!

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Meisterleister (3.794 Kommentare)
am 14.01.2013 22:44

Vergehen sind in Strafgesetzbüchern beschrieben und auch mit der Höhe des Ausmaßes angegeben.
Diese Sprüche waren auch schon nach den Nürnberger Prozessen von gewissen Leuten zu hören.
Die Verbrechen wurden durch die Beifügung "politisch motiviert" verharmlost.
Angeklagt war Strasser wegen Straftaten. Dass er Verfehlungen im Amt eines Ministers und Abgeordneten machte, verschlimmert die Sache.
Wenn ein Jugendlicher der "Oma" das Geldtaschl zieht ist schlimm, wenn das aber ein Polizist macht, kommt man in eine andere Dimension. Der verliert zusätzlich und berechtigterweise auch noch Job und Pensionsanspruch.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 15.01.2013 00:12

keine Stimme mehr! Als junger Bursch, hat er bevor er in die Schule ging, seiner Mutter im Stall geholfen ist extra dafür früher aufgestanden! Manchmal sollte man am Land bleiben, die Stadt hat zu viele Verführungen! Es ist kein Geld geflossen und daher ist das Urteil überzogen! Von einem Politiker wird die ewige Gesundheit verlangt und eventuell war er schon in einem Angstzustand wegen enormer Überforderung, wir sollten milder werden, um nicht selbst so hart gerichtet zu werden!
Nur wegen dem Video, welches von 8 Stunden auf 2o Minuten zusammengeschnitten wurde muss man einen Menschen nicht gleich aus der Partei aussschliessen, wenn es noch kein rechtmässiges Urteil gibt! Das ist auch eine Vorverurteilung! Es gilt noch immer die Unschuldsvermutung! Es war zwar nur in einer Faschingsgesellschaft, aber da wollte man auch ein Mitglied durch die Versammlung ausschliessen, was ich verhindern konnte und meine Prinzenrolle dafür zurückgelegt hätte! Es wäre auch ein Unrecht gewesen!

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 15.01.2013 00:18

Vor dem Gericht stand nicht der junge Bub, sondern der hochbezahlte EU-Politiker, der anstatt seine Arbeit zu erledigen in die eigene Tasche wirtschaften wollte.

Das ist neben der Bestechlichkeit auch Betrug am Steuerzahler, denn diese zahlen diesen Abgeordneten etwa 25.000 EUR pro Monat! Strasser soll froh sein, dass er nicht noch sein Abgeordnetengehalt+Spesen zurückzahlen muss.

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tacitus (4.799 Kommentare)
am 15.01.2013 16:16

o-ton strasser ernstl. er hatt also genug zeit für die anderen gaunereien. SE stammt aus einer kreuzbraven kathol bauernfamilie in grieskirchen.
was tun die landkinder, wenn sie nach linz kommen ? - sie werfen die holzschuhe und den rosenkranz in die donau- (alter spruch) dh sie nehmen urbanes gehabe an und werfen ihr gewissen weg. ich kenne den SE als gymnasiasten und kath.jugendführer.irgendwer muss ihn verdorben haben. die ÖVP/NÖ ? es gilt die UV:

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am 14.01.2013 21:46

gegenüber andere Abzocker die noch immer frei umherlaufen oder?

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Meisterleister (3.794 Kommentare)
am 14.01.2013 23:06

Weil die noch nicht angeklagt sind, ist das Urteil gegen einen andern Rechtsbrecher zu hart?
Sie wissen schon, was Sie damit sagen.
Und dass in Österreich Wahlen so ausgehen wundert wirklich niemanden mehr, wenn man Ihre 12 Wörter oder 68 Schriftzeichen liest. Facebookgerecht, schlicht und mit vielen Freunden.

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am 14.01.2013 20:54

steht dem Richter nicht zu.Kaum ein Politiker, der dem Ansehen Österreichs so großen Schaden zugefügt hat,sagt er. Da blendet er aber verdammt viel aus.Fangen wir also einmal an aufzuzählen:Der erste BP der zweiten Republik hat zum Beispiel für den Anschluss an Hitlerdeutschland gestimmt und öffentlich dafür geworben,Die ehemaligen Nazis unter dem Wunderkanzler Kreisky,die Beleidigungen Kreiskys an Simon Wiesenthal mit der Drohung des jetzigen BP einen U-Ausschuss gegen Wiesenthal zu inszenieren,Innenminister Blecha,Außenminister Gratz beste Freunde des Vielfachmörders Proksch, der Tschechenspion Zilk und, und,und...In diesem Zusammenhang Strasser einzuordnen zeigt vielleichtnur auf,daß der Richter eben auch einmal einen wichtigen Prozess haben wollte und deshalb dieses Verfahren so hoch gehängt hat

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Meisterleister (3.794 Kommentare)
am 14.01.2013 21:08

haben Sie vergessen!

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 14.01.2013 21:48

unschuldig verloren, deren Namen nicht einmal in der Zeitung angeführt wurden, so unbedeutend waren diese Matrosen für Österreich! Ich liebte die strengsten Lehrer, aber die mussten noch gerechter sein als alle anderen, nur als streng zu gelten ist zuwenig! Volle Zustimmung, das "Ganze" ist überzogen!

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guttmann (172 Kommentare)
am 14.01.2013 20:47

Es ist ungerecht, Herrn Dr Strasser pauschal für die ganze Bande korrupter Volksvertreter an den Pranger zu stellen. Der ehemalige ÖVP-Minister wurde von einem österreichischen Gericht verurteilt, dies ist in Ordnung und dabei sollte man es belassen. Ernst Strasser hat nun genug Zeit zur Verfügung um über seine Machenschaften zu reflektieren und, wie es sich für einen großen Geist geziemt, zur Einsicht zu gelangen. Neben seiner Läuterung bleibt Herrn Strasser zu wünschen, dass ihm bei gesiebter Luft ausreichend Zeit zur Auffrischung seiner Englischkenntnisse bleibt und er mit seinen neuen "Kollegen" ausgiebig der Mastdarmakrobatik frönt.

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am 14.01.2013 20:52

da ist ja ein hip-hop, + und - , gut und zum vergessen...an veräußerlungen!

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Kopfnuss (9.761 Kommentare)
am 14.01.2013 20:56

ganz sicher der Doppelgänger. zwinkern

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 15.01.2013 14:37

die ich im Forum nicht mittragen möchte!

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 15.01.2013 14:57

bleib locker und such dir jemand anderen zum SPIELEN !

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 15.01.2013 15:23

davon distanziert!

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linzfranz (27 Kommentare)
am 14.01.2013 20:33

Gut Ding braucht Weile ist eigentlich falsch zu diesem Prozess. Wenn unsere Justiz ohne polit. Einfluss arbeiten könnte, dann wären wir alle endlich gleich vorm Geetz! Noch ein weiter Weg dahin. Und die "sauberen" Herren Grasser, Menstorff, usw. hätten auch schon schwedische Gardinen als Aussicht Ich hoffe nur, das Strasser-Urteil hält!!

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gutmensch (16.710 Kommentare)
am 14.01.2013 20:29

ist also ein verurteilter verbrecher.

gekommen ist er aus der schule von erwin pröll. dieser hat ihn auch als innenminister "durchgedrückt".

die aktuelle ERSTE polizistin im staate kommt aus der selben schule und wurde vom selben machtpolitiker durchgedrückt.....

ich habe kein vertrauen mehr.....

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derwall (46 Kommentare)
am 14.01.2013 20:20

gilt nicht mehr die Unschuldsvermutung. Die 4 Jahre hat er sich fürs Tango korrupti ehrlich verdient. Hoffentlich bekommt er nach dem Häfn keine Ministerpension.

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am 14.01.2013 20:11

ein Mann, der für die Sicherheit des Staates Österreich verantwortlich zeigte, aber durch eine gewagte "Umfärbungsaktion" inclus. massiven Einsparungsposten die Sicherheit in Gefahr brachte.
Analog in seine Amtszeit fielen auch die vermehrten Grenzöffnungen aller Eu - Länder, ab da fingen die Überfälle der Ostbanden an, derer man immer noch nicht Herr werden konnte.
Dieses Sicherheitsversäumnis sollte diesem Herrn da auch angelastet werden, kann ja nicht sein, daß Leute, die die §§§§§§ in Amtsinhaberzeiten mißbrauchen, straffrei bleiben können.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 14.01.2013 20:21

frage ich wie er das ösi ministerium früher geführt hatte ? !unehrlich ?korrupt ? oder seriös und verantwortungsvoll ?
da ist doch erlaubt ALLES hinein zu interpretieren oder ?

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oneo (19.368 Kommentare)
am 14.01.2013 20:26

fragst, war die strasser ära die unedigste der letzten 50 jahre. korruptheit, postenschacher, entlassungen usw. standen an der tagesordnung - alles von der picke auf gelernt vom mittelscheitler pröll und seinen schergen. schüssel war natürlich auch involviert, vielleicht kommt da auch noch die zeit, bis man all dieser herren habhaft wird.

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gutmensch (16.710 Kommentare)
am 14.01.2013 20:34

sei nicht so negativ. dem pilsl hätte nichts besseres passieren können, als strasser als im.

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am 14.01.2013 20:56

Da muss man nichts hineininterpretieren, wir haben ja seine Amtszeit erlebt, und befreundete Polizisten bezeichneten damals ihren Chef als wahres Monster, und ich tu das auch!!

Österreich verdient bessere Leute, nicht solche wie Strasser, die nach dem Ausscheiden aus der Politik dem Staat auf andere Weise Schaden zufügen, und das auch noch wissentlich!!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 14.01.2013 20:05

aunscheinend woast du ois bessa als die richter !
woast du bei der affäre dabei ?
oda ist es deine naivität ?

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 14.01.2013 20:19

im Video als Kunden angeführt hat, und jeder davon Euro 100000.-Honorar bezahlt (Yes I am a Lobbyist, I have more 7 ) nur diese Antwort brauche ich, nicht mehr, das wird doch ein gründlicher, strenger aber fairer Prozess zustande bringen?

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oneo (19.368 Kommentare)
am 14.01.2013 20:28

schalt aus und belaste uns nicht mehr mit deinen frommen sprüchen. du hast genug stumpfsinn gepostet.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 14.01.2013 20:40

Fussfessel, Dr. Strasser nicht, diese undiploamtische Vorankündigung des Richters, der das gar nicht zu entscheiden hat, ist nicht in Ordnung, sind wir da wenigstens einer Meinung?

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Meisterleister (3.794 Kommentare)
am 14.01.2013 20:52

Korruption mit Sexualstraftaten?
Wir sind keine Richter, Verehrtester!
Jedenfalls reichen Ihre Ergüsse nun wirklich, bevor Sie Karl-Heinz Grasser zum OGH-Chef ernennen und der Saudi-Claudi wieder das Justizministerium anvertrauen. Mit einem Sektionschef Manfred Ainedter.

In einer Faschingsausgabe einer Zeitung las ich neulich: Bei unerwünschten Nebenwirkungen verdreschen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Meisterleister (3.794 Kommentare)
am 14.01.2013 20:38

Sie stellen Strasser als Justizopfer dar. Sie verwenden Mittel, die vor langer Zeit Usus waren. Politjustiz, Gefälligkeitsurteil und ähnlicher Schwachsinn waren diesbezüglich gängiges Vokabular.
Ernst Strasser war Innenminister, EU-Delegationschef und in allen Ämtern kam es zu dubiosen Machenschaften.
Sie erdreisten sich sogar, Ihn als Medienopfer darzustellen. Unter anderem schreiben Sie, er sei ja kein Mörder!

Gestatten Sie, wenn ich Ihr Urteilsvermögen stark in Zweifel ziehe.
Hätten Sie derartig befremdende "Entlastungsschreiben" beim Küsselprozess von sich gegeben, wären Sie sogar mit dem Wiederbetätigungsgesetz in Konflikt geraten.
Hören Sie endlich auf, die Justiz anzugreifen. Die Verteidigungsstrategie der Scheuch-Brüder wird hoffentlich nicht Ihr Vorbild sein, obwohl man das bei Ihren Äußerungen fast als gegeben annehmen könnte.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 14.01.2013 20:54

der Dr. Strasser hier noch eine Stimme gibt und habe natürlich einen schweren Stand! Ich finde ihn ja nicht unschuldig, er war sogar in meiner Asylbemühung ein schwerer Gegner, aber er hat in dem gesamten Video, welches ihm zur Last gelegt wird, geflunkert und gelogen und es wurde keine Geldübwerweisung durchgeführt und da ist das Urteil zu hart! Wenn jemand am Boden liegt, dann will ich nicht noch draufsteigen, das ist angeborene Sozialdemokratie! Die Berufung wird erfolgreich sein, wenn der Volkszorn verraucht ist! Warum soll Dr. Strasser keine Fussfessel bekommen, ein Sexualstraftäter aber schon? Jeder logisch denkender Mensch kann hier den Fehler erkennen! Jeder Anklagesessel in Österreich hat auch einen Tisch, eine Anklagebank wird nur dann gebraucht, wenn mehrere Angeklagte sind! Ein Denkmalschutz im Gerichtssaal 2013 ist nicht angebracht, dies kann in einem Museum aufgestellt werden, meine Meinung!

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Meisterleister (3.794 Kommentare)
am 14.01.2013 21:03

dass der dort liegt ist allein seinem "Wirken" zu verdanken.
Dr. Strasser sonnte sich in der Öffentlichkeit und suchte exzessiv die Nähe zu Medien. Vergleichbar mit KHG.
Sie unterstellen, dass er zu Unrecht verurteilt wurde und beklagen nun die "böse" Berichterstattung.
Ernst Strasser brachte sich durch Selbstüberschätzung und seinem Hang zu moral- und sinnfreiem Handeln in diese Situation.

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am 14.01.2013 20:00

der "früher () so gerne in gmunden war?

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am 14.01.2013 19:45

Läuten wir doch endlich den Abgang der Men in Black in den Landtagen und auch vor allem im Nationalrat ein; der Lack ist doch schon längst ab. Markige Sprüche des EP will keiner mehr, da leer ...

Nur wer wählen geht und gültig eine der sauber gebliebenen Alternativen wählt, der verändert auch was!
Nichtwähler stabilisieren die Macht der korruptionsbelasteten Parteien.

Konsequente ABWAHL ist die einzige Sprache, die diese überhebliche ... tatsächlich versteht!

==> http://www.korruption-abwahl-jetzt.at/

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 14.01.2013 19:47

wir sind gerettet grinsen

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 14.01.2013 19:54

ja... grinsen

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am 14.01.2013 19:58

finden?
Das ist gerade ein Ding der Unmöglichkeit! Egal wo man hineinschaut!?

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gutmensch (16.710 Kommentare)
am 14.01.2013 19:38

wie ich schon beim thread zum küssel-urteil sagte: mein vertrauen in die justiz ist wiederhergestellt. der graf ali, der rumpold, der khg und wie sie alle heissen mögen, werden schon schwitzen.

wenn die mühlen der justiz manchmal auch langsam mahlen, irgendwann kommen sie alle dran, die glauben es sich auf unsere kosten gut gehen lassen zu könnnen.

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tacitus (4.799 Kommentare)
am 14.01.2013 19:24

das war das grösste schmierentheater, als er seine lebensgefährtin zum zeugen aufrief. wer wohl da die schweine waren. der kathol.ernstl glaubt in seiner verlogenheit alle verarschen zu können. der hat in NÖ, in der VP gelernt, wie man eine richtige sau ist. er passte genau in die schwarzblaue regierung. der schüssel hat ja einen eu banker glaube ich als richtige sau bezeichnet. auch der tiroler LH hatte einmal joschka fischer als schwein bezeichnet. es gilt die UV

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pepone (60.622 Kommentare)
am 14.01.2013 19:42

jo genau in gaunz Linz riachts donoch ...i hobs fensta zuagmocht wei des net zum oishoiten woa ... hahahahaha grinsen

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am 14.01.2013 19:20

..da Strasser kriegt was, weil er als Unsympatler in Volk gilt, ähnlich wie Elsner bei da BAWAG und der Graf und der KHG gehen sicher frei, weil sie zu mächtigen Rückhalt haben. Wetten.

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( Kommentare)
am 14.01.2013 19:24

...nicht rechtskräftig. dh.: er wird berufen - warten wir ab, was das letztlic hwird.

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am 14.01.2013 19:53

... gut so,
denn dann bleibt das Thema noch lange allen in Erinnerung und führt dazu, daß sich - hoffentlich - doch noch mehrLeute überlegen,wen sie bei den kommenden Landtags- und vor allem bei der Nationalratswahl ABWÄHLEN werden!

ABER: nur wer wählen geht und gültig eine der sauber gebliebenen Alternativen wählt, der verändert auch was!
Nichtwähler stabilisieren die Macht der korruptionsbelasteten Parteien.

Daher: Konsequente ABWAHL ist die einzige Sprache, die diese überhebliche ... tatsächlich versteht!

==> http://www.korruption-abwahl-jetzt.at/

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( Kommentare)
am 14.01.2013 20:09

den roadrunner, zu wählen, geht aber demokratisch auch durch, oder?

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zappo1410 (18.016 Kommentare)
am 14.01.2013 19:19

sind die matratzen weich genug im häfen für den strasser ernst ?

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 14.01.2013 19:09

wo sind die 7 anderen Klienten von Dr. Strasser, die er im Video angeführt hat und dort dürften die Überweisungen schon funktioniert haben! Gibt es hier keinen Nachweis, ist die Märchengeschichte von Dr. Strasser Wahrheit und die 7 Klienten, die ebenfalls Euro 100 000.- bezahlen die 7 Zwerge, die es nicht gibt! Dieser unverständlichen Angeberei im Video, als einfacher Bürger rechnetet man sofort auf Euro 800 000.- auf, ist zu prüfen und wo bleibt die Fachwelt, muss ein einfacher Bürger nach der Wahrheit fragen und finden?
Es wird auch hier im Forum auf diese "Lücke" nicht eingegangen! So eine hohe Strafe ohne Geldfluss ist verwerflich, der strenge Richter hat aus politischen Gründen überzogen, die Berufung wird einen Freispruch bringen, wenn meine Frage als "Märchen" sich herausstellt und gleich bleiben, wenn die 7 Klienten mit der Geldleistung aufgedeckt werden! Wo sind die 7 Zwerge die im Video genannt wurden? Das wäre einen Straftat in der Tat!

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