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Karl will Tierschützer-Prozess prüfen

04. Mai 2011, 00:04 Uhr
Martin Balluch
Martin Balluch Bild: APA

WIEN. Nach den Freisprüchen für 13 Tierschützer will die neue Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) den Prozess von Experten evaluieren lassen. Zudem dürfte es im Herbst eine Reform des umstrittenen Mafia-Paragrafen geben.

Nach dem Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt meldete die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen die Freisprüche an. Ob es zu einer Prozess-Fortsetzung in zweiter Instanz kommen wird, ist aber noch offen. „Die mündliche Urteilsbegründung war aus unserer Sicht in vielen Punkten nicht nachvollziehbar“, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde in Wiener Neustadt. Das weitere Vorgehen werde aber von dem schriftlichen Urteil abhängen.

Neo-Justizministerin Karl kündigte gestern an, den Tierschützer-Prozess evaluieren lassen zu wollen. Ein genauer Zeitplan steht noch nicht fest. Fix dürfte eine Reform des umstrittenen Paragraf 278a Strafgesetzbuch sein, der gegen die Tierschützer zur Anwendung kam. Das Delikt beschreibt die Beteiligung von Tätern an einer kriminellen, mafiös gegliederten Organisation.

Man sei sich einig, diesen Paragraf zu „präzisieren“, sagt Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium zu den OÖNachrichten. Der Spitzenbeamte traf sich nach dem Prozess mit dem freigesprochenen Tierschützer Martin Balluch im Ministerium. Es sei bei dem Gespräch nicht um weitere juristische Schritte gegangen. „Es ging um die Frage, was schiefgelaufen ist und was die Staatsanwaltschaften daraus und aus der Anwendung des Paragraf 278a lernen können“, sagt Pilnacek. Laut Balluch wolle das Ministerium im Herbst einen Reformvorschlag ins Parlament einbringen.

Künftig soll die „Gewinnerzielungsabsicht“ das wichtigste Kriterium für eine „kriminelle Organisation“ sein. Dies solle gewährleisten, dass politischer Aktionismus von (gemeinnützigen) Vereinen nicht mehr unter den „Mafia-Paragrafen“ falle.

Die Grünen brachten gestern eine Strafanzeige gegen die Sonderermittler ein, die gegen die Tierschutzvereine vorgegangen waren. Es gehe um falsche Beweisaussagen, Beweismittelunterdrückung, Amtsmissbrauch und Freiheitsentziehung, sagte Justizsprecher Albert Steinhauser.

So sei von den Ermittlern in den Akten sogar fälschlich ein Brand umdatiert worden, um eine Brandstiftung „konstruieren“ zu können, sagte Steinhauser. (kri/staro)

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