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Der „Fall Kurz“
Unlängst konnte man aus dem Fernsehen erfahren, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage eine richterliche Voruntersuchung geheim abzulaufen hat.
Wurde dies im Fall Kurz so durchgeführt? – Nein. Es gelangte alles an die Öffentlichkeit, so dass man von Anfang an den Verlauf des Verfahrens verfolgen konnte.
So zeigte man auch laufend Schuldzuweisungen gegen Kurz. Nennt man das heute Unschuldsvermutung, oder wäre nicht die Bezeichnung „Schuldvermutung“ richtig? Auch gab es genug Verstöße gegen den Datenschutz.
Ich sehe daher nach all dem eine rechtswidrige, weil öffentliche, Voruntersuchung und als Folge eine Ausbreitung von Hass in unserem Land.
Norbert Kimbacher, Steyr