Das Weinjahr 2023 – was bleibt an Erinnerungen?
Das abgelaufene Weinjahr 2023 gehört, was die Qualitäten quer durch unser Land anbelangt, zu den sehr guten Durchschnittsjahren, wobei regionale Ausrutscher nach oben und unten klarerweise immer vorkommen können. Es gibt auch Diskussionsbedarf in der Weinlandschaft.
Was klimatisch in Erinnerungen bleibt, ist ein großes Wechselspiel von Hitze-, Kühle- und Niederschlagsphasen, welche den gesamten Vegetationsverlauf prägten. Nach einem trockenen Winter der glücklicherweise kaum zu einem frühen Austrieb führte und einer kühlen Witterungsperiode bis etwa Mitte April, kam es zu einem relativ späten Austrieb gegen des Ende Monats. Mit leichter Verspätung setzte Mitte Juni die Blüte ein, dies sorgte allerdings für keine Panik, da man in der Regel davon ausgehen kann, dass es etwa 100 Tage nach der Blüte zur Ernte kommen wird.
Juli und August waren typische, heimische Sommermonate und der September begann sehr vielversprechend mit einem perfekten Spätsommerwetter. Leider erwischte es am Mittwoch den 13. September einen breiten Landstrich zwischen Lengenfeld, Stratzing und Strass im Krems- und Kamptal mit einem für diese Jahreszeit völlig ungewöhnlichen starken Gewitter mit heftigen Hagelschäden. Der weitere Herbstverlauf zeigte sich von seiner besten Seite. Durchwegs sehr gutes und gesundes Traubenmaterial kam in die Keller und somit wird die heurige Weinqualität in etwa dem hohem Niveau des Jahrgangs 2021 gleich kommen. Kein Jahrhundertjahrgang, aber ein großer Jahrgang allemal, mit einer durchschnittlichen Erntemenge von ca. 2,4 Millionen Hektolitern.
In Erinnerung werden auch manche, zum Teil sehr heftig geführte Diskussionen bleiben, die es in der Wachau gab/gibt. Da überdenken manche Winzer das System der gesetzlich geschützten Bezeichnungen Steinfeder, Federspiel und Smaragd. Bei den Kritikern ist man der Meinung, die Herkunftsbezeichnungen nach Gebietswein, Ortswein und Riedenwein – also das DAC System – wäre zukunftsweisender.
Kritischer wird die Diskussion allerdings, was die Änderung bei den Lagenbezeichnungen anbelangt. In Große und Erste Lage sollen obendrauf die Riedenbezeichnungen nochmals unterteilt werden. Regionale und nationale Komitees sollen darüber entscheiden, welche Winzer ihre Weine mit diesen Bezeichnungen schmücken dürfen. Mit dieser Einstufung werden landwirtschaftliche Werte, immerhin im Ausmaß von 45.000 Ha. nach oben bzw. unten verschoben und viele sehen wirtschaftliche Nachteile auf sich zukommen. Da liegt der Ball bereits bei der Justiz, da sich eine Gruppe von Winzerinnen und Winzern die Chancengleichheit verletzt sieht und letztlich wird der Verfassungsgerichtshof damit beschäftigt. Eine Thematik die sich weit in das kommende Jahr hinein ziehen wird. Es bleibt also spannend, wie es im kommenden Jahr weitergeht.