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Urteil der Höchstrichter für Airbnb verärgert Hoteliers und Stadtpolitiker

28. Dezember 2019, 00:04 Uhr
Urteil der Höchstrichter für Airbnb verärgert Hoteliers und Stadtpolitiker
In der Zentrale von Airbnb in San Francisco, von wo aus das Internet-Unternehmen gesteuert wird Bild: Reuters

EuGH entschied im Sinne der US-Firma – Ruf nach Reformen in EU und Bund wird lauter.

Heftige Reaktionen ruft ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Online-Zimmervermittler Airbnb hervor. Das Gericht entschied in einem Rechtsstreit in Frankreich, dass die US-amerikanische Firma als App-Anbieter ("Dienst der Informationsgesellschaft") zu sehen sei und nicht als Immobilienmakler. Die Richter akzeptierten damit im Wesentlichen die Argumente des Unternehmens.

"Das EuGH-Urteil ist ein Schritt in die komplett falsche Richtung. Damit können sich touristische Plattformen wie Airbnb auf längst nicht mehr zeitgemäße Regelungen berufen, sich weiterhin einem fairen Wettbewerb entziehen und die transparente Zusammenarbeit mit Städten ablehnen", sagte Dominic Schmid, Fachgruppenobmann der Hotellerie der Wirtschaftskammer Wien. Die EU-Kommission müsse "in der technischen Neuzeit ankommen und die E-Commerce-Richtlinie völlig neu überdenken". Das Urteil basiert auf der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000. "Da gab es keine Smartphones, geschweige denn Apps", sagte Schmid.

Es sei an der Zeit, in Europa klare Regeln für touristische Plattformen wie Airbnb zu schaffen. "Betriebe brauchen Rechtssicherheit. Wir müssen endlich in der Gegenwart ankommen und klare Regeln festsetzen, die Steuergerechtigkeit, Transparenz und Sicherheit gewährleisten", sagte Schmid. Er fordert eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung.

Das Urteil sei ein "herber Rückschlag für das Bemühen der Städte, klare Regelungen zu schaffen", sagte Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. Er sieht "verheerende Auswirkungen von Kurzfrist-Vermietungen" und wünscht sich von der Bundesregierung neue Gesetze, um die Auswirkungen einzudämmen. Es gehe "nicht nur um den korrekten Umgang mit gesetzlichen Regulativen oder Gebührenregelungen (Ortstaxe, Gewerbeordnung, Anm.), sondern vor allem um die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt".

In die gleiche Kerbe schlägt der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke (SP). Wien werde sich dafür einsetzen, dass im für 2020 geplanten Gesetzespaket der EU-Kommission zur Digitalwirtschaft die Wünsche der Städte enthalten seien. Es dürfe nicht sein, dass internationale Unternehmen keine Steuern zahlten und regionale Regeln ignorierten.

Die Städte wünschten sich Zugang zu Daten der Plattformen, Rechtssicherheit mit einer einfacheren Streitbeilegung, Haftung der Plattformen für ihre Inhalte und spezielle Regeln für den Wohnungsmarkt, um Wohnungssuchende zu schützen.

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5  Kommentare
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filibustern (627 Kommentare)
am 30.12.2019 07:28

Vor allem in den städtischen Bereichen ist Airbnb ohne Regulativ äußerst kritisch zu sehen. Während in Städten wie beispielsweise Salzburg, Menschen händeringend leistbare Wohnungen suchen, vermietet so mancher Wohnungseigentümer lieber seine leer stehende Wohnung via solcher Plattformen. Warum? Erheblich höhere Einnahmen bei erheblich geringerem Aufwand. Auch so kann man Preise auf dem Wohnungsmarkt prima nach oben treiben. Leidtragend ist dann die heimische Bevölkerung. Besonders mies, wenn, wie eben auch in Salzburg, günstige Mieterschutzwohnungen auf diese Art vermietet werden, um die Einkünfte noch zu optimieren. Also - es ist sicher nicht zu viel verlangt, von Plattformen wie Airbnb Transparenz zu verlangen UND von den Vermietern solcher Wohnungen ebenfalls. Es ist nicht einzusehen, dass sich Beherbergungsbetriebe an Richtlinien zu halten haben, die hier großräumig umschifft werden mit dem Hinweis auf "new economy" oder ähnlichen Quatsch...

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A1645 (29 Kommentare)
am 28.12.2019 19:01

Es geht schon auch um die zukünftige Leistbarkeit von Hotels. Wenn Airbnb und andere vergleichbare keine Steuern zahlen, aber die Infrastruktur der Städte und Länder bei uns nutzt - die der Steuerzahler bereits bezahlt hat, dann ist nicht zu verstehen, dass IT- oder APP-basierte Unternehmen mit hohen Einnahmen keine Steuern zahlen sollen. Dazu braucht es aber Daten. Die Tourismusabgaben sind ja auch von jedem Hotelbetrieb zu zahlen.
Da wird sich noch einiges ändern.
Aber zu viel rudern brauchen die auch nicht, denn es schießen ja mancherorts viele Hotels aus dem Boden.

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( Kommentare)
am 28.12.2019 12:52

Innovationen wie Uber, Airbnb, E-Mobilität, autonomes Fahren, Fintech, digitale Währungen etc. bedrohen die Pfünde der "old Economy" ebenso wie die Bullshit-Jobs in Verwaltung. Zu Recht.
Der Herr "Fachgruppenobmann der Hotellerie" will also in Eigentumsrechte eingreifen und entscheiden wie private Wohnung genutzt werden. Und der Herr "Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes" sieht gar seine Regulativen und Gebühren gefährdet und sorgt sich um den Wohnungsmarkt der ihn rein gar nichts angeht.
Das Argument Steuerhinterziehung ist komplett unsinnig, nur ganz Dumme versuchen Mieteinnahmen vor dem FA zu verbergen.

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( Kommentare)
am 28.12.2019 10:34

Der EuGH hat lokalen Kleingeistern zurecht ihre Grenzen aufgezeigt. Die würden nämlich wenn sie könnten jegliche Innovation hintanhalten.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 28.12.2019 09:44

Vielleicht vermietet der Höchstrichter auch seine Wohnungen steurfrei über Airbnb?

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