Urteil der Höchstrichter für Airbnb verärgert Hoteliers und Stadtpolitiker

EuGH entschied im Sinne der US-Firma – Ruf nach Reformen in EU und Bund wird lauter.
Heftige Reaktionen ruft ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Online-Zimmervermittler Airbnb hervor. Das Gericht entschied in einem Rechtsstreit in Frankreich, dass die US-amerikanische Firma als App-Anbieter ("Dienst der Informationsgesellschaft") zu sehen sei und nicht als Immobilienmakler. Die Richter akzeptierten damit im Wesentlichen die Argumente des Unternehmens.
"Das EuGH-Urteil ist ein Schritt in die komplett falsche Richtung. Damit können sich touristische Plattformen wie Airbnb auf längst nicht mehr zeitgemäße Regelungen berufen, sich weiterhin einem fairen Wettbewerb entziehen und die transparente Zusammenarbeit mit Städten ablehnen", sagte Dominic Schmid, Fachgruppenobmann der Hotellerie der Wirtschaftskammer Wien. Die EU-Kommission müsse "in der technischen Neuzeit ankommen und die E-Commerce-Richtlinie völlig neu überdenken". Das Urteil basiert auf der E-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000. "Da gab es keine Smartphones, geschweige denn Apps", sagte Schmid.
Es sei an der Zeit, in Europa klare Regeln für touristische Plattformen wie Airbnb zu schaffen. "Betriebe brauchen Rechtssicherheit. Wir müssen endlich in der Gegenwart ankommen und klare Regeln festsetzen, die Steuergerechtigkeit, Transparenz und Sicherheit gewährleisten", sagte Schmid. Er fordert eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung.
Das Urteil sei ein "herber Rückschlag für das Bemühen der Städte, klare Regelungen zu schaffen", sagte Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. Er sieht "verheerende Auswirkungen von Kurzfrist-Vermietungen" und wünscht sich von der Bundesregierung neue Gesetze, um die Auswirkungen einzudämmen. Es gehe "nicht nur um den korrekten Umgang mit gesetzlichen Regulativen oder Gebührenregelungen (Ortstaxe, Gewerbeordnung, Anm.), sondern vor allem um die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt".
In die gleiche Kerbe schlägt der Wiener Finanzstadtrat Peter Hanke (SP). Wien werde sich dafür einsetzen, dass im für 2020 geplanten Gesetzespaket der EU-Kommission zur Digitalwirtschaft die Wünsche der Städte enthalten seien. Es dürfe nicht sein, dass internationale Unternehmen keine Steuern zahlten und regionale Regeln ignorierten.
Die Städte wünschten sich Zugang zu Daten der Plattformen, Rechtssicherheit mit einer einfacheren Streitbeilegung, Haftung der Plattformen für ihre Inhalte und spezielle Regeln für den Wohnungsmarkt, um Wohnungssuchende zu schützen.