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Aufregung um neue EU-Richtlinie für pflanzliche Heilmittel

Von Gerhard Schwischei, 04. Mai 2011, 00:04 Uhr
Aufregung um neue EU-Richtlinie für pflanzliche Heilmittel
Wirkung muss nachweisbar sein. Bild: Wodicka

Laut EU-Richtlinie muss bei pflanzlichen Heilmitteln künftig ein Mindestmaß an Qualität garantiert sein. Knackpunkt: Eine vereinfachte, aber dennoch nicht billige Registrierung ist erforderlich.

Unter den Alternativmedizinern herrscht Aufregung. Im Internet und in E-Mails wird zu einer Unterschriftenaktion gegen eine EU-Richtlinie mit strengeren Zulassungsbedingungen für alternative Arzneimittel aufgerufen und vor der übermächtigen Pharmaindustrie gewarnt. In den diversen Foren wird das so dargestellt, als ginge es um ein Verbot von pflanzlichen Heilmitteln.

Allein in Deutschland haben 117.000 Menschen eine entsprechende Petition gegen diese EU-Richtlinie an den Bundestag unterschrieben. Worum geht es nun tatsächlich? Die entsprechende EU-Richtlinie (Traditional Herbal Medicinal Products Directive) stammt bereits aus dem Jahr 2004 und wurde in Österreich 2006 in innerstaatliches Recht umgesetzt.

Mit Ende April laufen jetzt allerdings die letzten Übergangsfristen aus. Das heißt: Die Zulassung traditioneller und pflanzlicher Arzneimittel wird künftig in der EU nach einem vereinfachten Verfahren einheitlich geregelt.

Reinhard Länger vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen erklärt , dass man mit dieser Richtlinie den Herstellern der Heilmittel entgegenkomme. Im Gegensatz zu herkömmlichen Medikamenten müssten keine klinischen Tests durchgeführt werden. Es genüge der Nachweis, dass die pflanzliche Medizin bereits 30 Jahre sicher angewendet werde, 15 Jahre davon in der EU. Die angepriesene heilende Wirkung muss plausibel sein und es darf zu keiner Gesundheitsgefährdung kommen.

Helga Tieben vom Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (Pharmig) sagt, es gehe im Sinne des Konsumentenschutzes vor allem darum, dass traditionelle Arzneipflanzen ein Mindestmaß an Qualitäts-, Wirksamkeits- und Sicherheitsnachweise erbringen. Die Kräutertees oder homöopathische Mittel sind davon gar nicht betroffen, weil sie nicht als Medikamente gelten.

Nicht alle zugelassen

Der Salzburger Ganzheitsmediziner Gerhard Schneider beklagt, dass es dadurch zu einer Konzentration des Verkaufs solcher Heilmittel über die Apotheken komme. Die Alliance for Natural Health kritisiert, es würden nur noch traditionelle Heilmittel für die Behandlung geringer Beschwerden zugelassen. Dabei deckten traditionelle Medizinsysteme alle Erkrankungen ab.

Letztlich geht es auch um die Kosten: Für die Registrierung eines einzigen Mittels müssen nach Angaben Tiebens, die bei etlichen Herstellern nachgefragt hat, mindestens 40.000 Euro gerechnet werden. Das ist zwar nur ein Bruchteil des Aufwands für herkömmliche Medikamente. Umsatzschwache Produkte würden damit aber, wie Tieben sagt, vom Markt genommen werden, weil sich das Registrierungsverfahren nicht mehr lohne.

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