Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Abrechnung: Mietervereinigung warnt vor Überwälzung von Kosten

14. Juli 2018, 00:04 Uhr

LINZ. Wegen strengerer technischer Vorschriften – Eigentümer-Vertreter verteidigen Rechtslage.

Neben der Durchsicht von Mietverträgen vor Vertragsabschluss und Hilfe bei Kautionsstreitigkeiten ist die Überprüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen eine der Hauptaufgaben der Mietervereinigung. 200 solcher Abrechnungen werden pro Jahr geprüft. Die Organisation zählt in Oberösterreich 4000 Mitglieder. "Wir schauen uns an, ob die in Rechnung gestellten Beträge Kosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes sind bzw. ob sie gültig im Mietvertrag vereinbart wurden", sagte Landesgeschäftsführerin Sonja Toifl-Campregher bei einer Pressekonferenz am Dienstag.

Die gesetzliche Vorlagefrist für Vermieter für das Jahr 2017 ist mit 30. Juni abgelaufen. Mieter einer gemeinnützigen Vereinigung müssen auf den Fristenlauf achten und können binnen sechs Monaten schriftlich einen begründeten Einspruch erheben. Ansonsten gilt die Abrechnung als geprüft und anerkannt. Für alle anderen Wohnungen gilt eine Drei-Jahres-Frist

Verschärfung bei Wohnbeihilfe

Peter Binder, Landesvorsitzender der Mietervereinigung, warnte vor Kostenüberwälzungen durch immer strengere Vorschriften, etwa beim Brandschutz. Diese würden häufig den Mietern aufgeschlagen. Toifl-Campregher und Binder forderten vom Gesetzgeber zudem, den Betriebskostenkatalog zu durchforsten: Grundsteuer und Versicherungsprämien hätten darin nichts verloren.

Für Simon Spendlingwimmer, Obmann des Haus- und Grundbesitzerbundes Linz, ist die geltende Rechtslage gerechtfertigt: "Die technischen Vorgaben dienen der Sicherheit aller Hausbewohner. Und über eine Beteiligung bei den Versicherungsprämien sichert sich der Vermieter etwa gegen Wasserschäden ab."

Die Mietervereinigung macht auch auf Verschärfungen bei der Wohnbeihilfe aufmerksam: Dieser monatliche Zuschuss ist unter anderem vom Einkommen und der Wohnfläche abhängig. Seit einigen Monaten sei vermehrt zu beobachten, dass Antragsteller dazu angehalten würden, einen schriftlichen Mietvertrag vorzulegen. Sei dies nicht möglich, werde die Beihilfe gestrichen, sagt Toifl-Campregher.

Laut Wohnbeihilfenstelle ist ein schriftlicher Mietvertrag seit langem Voraussetzung. "Eine objektive Überprüfbarkeit der eingegebenen Daten ist erforderlich, um Gerechtigkeit zu garantieren", sagt Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner.

Die Mietervereinigung Oberösterreich präsentierte auch ihre "Erfolgsstatistik". Im Vorjahr wurden insgesamt 352.560 Euro für Mitglieder erstritten, im heurigen ersten Halbjahr 155.231 Euro. (prel)

Interessieren Sie sich für diesen Ort?

Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen