Verteidiger will Wirecard-Verfahren aussetzen lassen
MÜNCHEN. Markus Brauns Anwalt fordert mehr Zeit für die Prüfung der Unterlagen und attackiert den Kronzeugen
Ein Rundumschlag von Alfred Dierlamm, dem Verteidiger des Hauptangeklagten Ex-Chefs Markus Braun, stand gestern, Montag, beim Wirecard-Prozess im Fokus. Wie berichtet, geht es um 1,9 Milliarden Euro, die in den Bilanzen des Zahlungsabwicklers fehlten. Braun und zwei weiteren Ex-Managern werden Bilanzfälschung, Marktmanipulation, Untreue und gewerbsmäßiger Bandenbetrug vorgeworfen. Ex-Vertriebschef Jan Marsalek ist auf der Flucht.
Dierlamm kündigte gestern einen Antrag an, den Betrugsprozess auszusetzen. Hintergrund sei, "was uns auf den Tisch geschüttet wurde an Akten", sagte er. Braun sehe sich daher derzeit nicht in der Lage für eine Aussage. Dierlamm kritisierte, Braun sei seit Wirecards Pleite 2020 vorverurteilt worden wie kein anderer seiner Mandanten in den vergangenen 30 Jahren.
Der Anwalt attackierte auch den ebenfalls angeklagten Oliver Bellenhaus, Ex-Statthalter von Wirecard in Dubai. Dessen Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft seien nicht glaubwürdig und unplausibel. "Bellenhaus ist nicht Kronzeuge, er ist Haupttäter einer Bande", sagte Dierlamm. Deren Ziel sei es gewesen, Gelder aus Wirecard herauszuleiten und zu veruntreuen. Braun hingegen habe "in der vollen Überzeugung der Werthaltigkeit seines Depots" an Wirecard-Aktien festgehalten. Er habe den Anteil mit einem Immobilienkredit belastet – für "die Immobilie, in der seine Familie wohnt".
Florian Eder, Verteidiger von Bellenhaus, bestätigte indes die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. "Die Wirecard als solche war schlichtweg ein Blendwerk", sagte Eder. Bellenhaus stehe zu seinen Fehlern und stelle sich seiner Verantwortung, Dierlamms Darstellung sei "völlig hanebüchen und abwegig".
EY kassiert Niederlage vor Gericht
Das Landgericht Stuttgart verurteilte gestern den Wirtschaftsprüfer EY dazu, dem Insolvenzverwalter Einsicht in bestimmte Akten mit Bezug zum Wirecard-Konzernabschluss im Jahr 2016 zu gewähren. EY will das Urteil anfechten.
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