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Bodenverbrauch: NGO-Staatshaftungsklage von VfGH zurückgewiesen

Von nachrichten.at/apa, 19. März 2024, 14:50 Uhr
Eingebracht wurde die Staatshaftungsklage im Mai des Vorjahres. Sie zielte darauf ab, den laut der NGO viel zu hohen Bodenverbrauch in Österreich einzudämmen. Bild: cbx

WIEN/LINZ. Mitte Juni 2023 hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine gegen die Republik Österreich sowie die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich gerichtete Staatshaftungsklage gegen den Bodenverbrauch in Österreich angenommen. Die von der österreichischen NGO AllRise eingebrachte Klage wurde nun aber zurückgewiesen.

Der entsprechende Beschluss ist mit 12. März datiert. Eingebracht wurde die Staatshaftungsklage im Mai des Vorjahres. Sie zielte darauf ab, den laut der NGO viel zu hohen Bodenverbrauch in Österreich einzudämmen. In dem abweisenden Beschluss wurde nun argumentiert, dass die Klage zu den Voraussetzungen für die Zuständigkeit des VfGH kein ausreichend "substanziiertes Vorbringen" erstatte. Der Klage lasse sich nicht einmal mit Bestimmtheit entnehmen, welche Vorwürfe dem Gesetzgeber und welche der Vollziehung gemacht würden, hieß es in der Erklärung.

Weiters hieß es in dem Beschluss, dass die Zuständigkeit des VfGH zur Entscheidung über Staatshaftungsansprüche wegen Verstoßes gegen EU-Recht nur dann in Betracht komme, "wenn der Akt, der die unionsrechtliche Staatshaftung auslöst, unmittelbar dem Gesetzgeber zuzurechnen ist."

Konkreter Schaden nicht klar definiert

Dem Klagsvorbringen sei auch nicht zu entnehmen, welcher konkrete Schaden unmittelbar auf die offenkundig mangelhafte Umsetzung welcher unionsrechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist und inwiefern diese unionsrechtlichen Normen dem Einzelnen Rechte verleihen. Vielmehr würde bloß pauschal behauptet, dass sie "unmittelbar oder mittelbar" dem Bodenschutz dienten.

Wie die Bundesregierung und die beiden Landesregierungen aus Sicht des VfGH zu Recht ausführten, dürfte sich der Großteil der Vorwürfe gegen Akte der Vollziehung richten, sodass keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes als Staatshaftungsgericht gemäß Art. 137 B-VG besteht. Die Klage wurde somit schon mangels Bestimmtheit des Begehrens und Darlegung der Voraussetzungen für das Vorliegen von Staatshaftung zurückzuweisen.

"Es ist sehr bedauerlich, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof sich dem Thema Bodenverbrauch und Klimaschutz respektive dem Versagen der Politik und der Gesetzgeber in diesen Bereichen verweigert", erklärte Johannes Wesemann, Gründer von AllRise. Der VfGH schlüpfe damit genau in die Rolle, die er eigentlich stets vermeiden will - nämlich diejenige eines "politischen Gerichts."

Im Juli 2023 war bereits ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) von zwölf Kindern und Jugendlichen, die ihre Rechte durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet sahen, aus formalen Gründen zurückgewiesen worden. Die Verfassungsrichter stellten damals fest, dass nicht alle Teile - des von Experten als zahnlos kritisierten - Klimaschutzgesetzes angefochten wurden, die jedoch untrennbar zusammenhängen, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Der Antrag sei zu eng gefasst gewesen.

Dieser Artikel wurde um 19:40 Uhr aktualisiert.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.362 Kommentare)
am 19.03.2024 18:31

Dafür wird der unkonkrete Schaden, durch menschengeschaffene "Natur"katastrophen umso heftiger sein.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 24.03.2024 07:49

Woher erfährt die Natur, dass eine Klage abgewiesen worden ist?

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