Vorratsdatenspeicherung stößt auf heftige Kritik

Auch der jüngste Versuch von Infrastrukturministerin Bures, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, stößt auf Kritik.
Am Grundrechtseingriff der Datenaufzeichnung ohne Verdacht ändere sich dabei nichts, hieß es am Dienstag etwa seitens der Arge Daten. Nicht zufrieden sind auch die Grünen, das BZÖ und die Ärztekammer.
"Das Ganze ist natürlich gut gemeint", sagte Arge Daten-Leiter Hans Zeger. "Da klingt mit, dass es eigentlich nicht gut gemacht ist." Praktikabel wäre seiner Ansicht nach nur, von der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung völlig abzugehen. "Das ist auch die einzig langfristig grundrechtlich vertretbare Vorgangsweise", sagte er. Die geplante Ausnahmeliste für Berufsgeheimnisträger sei zwar grundsätzlich positiv, aber unpraktikabel und bei weitem nicht ausreichend.
Zeger hält eine grundrechtskonforme Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie gar nicht für möglich. Dementsprechend hofft er auf die im September erwartete Evaluierung auf EU-Ebene, die - so die Hoffnung des Datenschützers - einen Schwenk zur verdachtsabhängigen Speicherung bringen könnte. Er glaube nicht, dass Österreich vor dieser Stellungnahme der EU-Kommission tätig werden sollte, meinte Zeger.
Auch für die Telekommunikationssprecherin der Grünen, Gabriela Moser, ist der jüngste Bures-Vorstoß"in einem schlechten Zeitpunkt ein unnötiger Schritt in die falsche Richtung". BZÖ-Justizsprecher Stadler erteilte dem "Überwachungsentwurf" ebenfalls eine Absage.
Skeptisch ist man auch in der Ärztekammer, wo man auf das ärztliche Berufsgeheimnis pocht. Befürchtungen hegt man in der Journalistengewerkschaft. Die im Entwurf festgelegte Wahrung des Redaktionsgeheimnisses sei ein richtiger Ansatz, es gelte aber insgesamt den Schutz der freien Meinungsäußerung für alle Staatsbürger im Auge zu behalten, so Vorsitzender Bauer.
Bandion-Ortner über Bures nicht amüsiert
Pikiert hat Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) am Dienstag auf kolportierte Äußerungen von Verkehrsministerin Doris Bures (S) reagiert, wonach es für das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung noch Begleitgesetze aus dem Bereich des Innen- und Justizressorts brauche. Das Telekommunikationsgesetz falle eindeutig in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrsministerin, so Bandion-Ortner in einer Aussendung: "Insofern bewerte ich alle Versuche, sich nunmehr auf andere Ministerien auszureden, als wenig seriös."
Auch sonst machte die Justizministerin klar, dass sie die Zuständigkeit für die unbeliebte Materie auf der SPÖ-Seite der Koalition ortet. "Nach Monaten des Wartens registrieren wir, dass sich Verkehrsministerin Doris Bures nunmehr endlich dazu durchgerungen hat, in Sachen Vorratsdatenspeicherung aktiv zu werden", ätzte Bandion-Ortner. Unabhängig davon erachte sie Schuldzuweisungen aber generell für wenig sinnvoll: "Mir geht es um sachorientierte Lösungen und daher werden wir diesen Text, der uns nun endlich vorliegt, in Ruhe bewerten."
Im Büro der Verkehrsministerin betonte man dazu auf APA-Anfrage, dass Bures lediglich gemeint habe, dass ihr Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie nun vorliege. Gleichzeitig habe sie auf Begutachtungsstellungnahmen etwa des Datenschutzrates hingewiesen, wonach auch die Strafprozessordnung (StPO) und das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) adaptiert werden müssten - und dafür seien Justiz- und Innenressort zuständig.
Johann Maier, Vorsitzender des Datenschutzrates und SPÖ-Konsumentenschutzsprecher, bestätigte dies in einer Aussendung. Gleichzeitig stieg er auf die Bremse. Vor der Umsetzung der Richtlinie sei der angekündigte Evaluierungsbericht zur Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten abzuwarten, das angekündigte Zuwarten Bures' daher zu begrüßen. Nicht übersehen werden dürfe, dass auch von der EU-Kommission Abänderungsanträge zu dieser Richtlinie nicht mehr ausgeschlossen würden.