Verordnungsentwurf: Ausgangsregeln ganztägig, Treffen nur mit einer Person
WIEN/LINZ. Die Ausgangsbeschränkungen, die derzeit nur in der Nacht gelten, werden ab kommendem Dienstag auf den ganzen Tag ausgedehnt.
Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor. Klarer und strenger definiert werden die Ausnahmen für das Verlassen des eigenen Wohnbereiches. Abseits der eigenen Haushaltszugehörigen darf man künftig nur mehr den Lebenspartner, "einzelne engste Angehörigen" bzw. "einzelne wichtige Bezugspersonen" treffen.
Verlassen des Wohnbereichs nur mit Ausnahmen
Laut dem Entwurf der "COVID-19-Notsituationsverordnung" ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs (wie schon aus dem Frühjahr bekannt) nur zu bestimmten Gründen zulässig. Klarer definiert wird, mit wem man sich künftig treffen darf - und zwar unter dem Punkt "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens". Dazu zählen der "Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird".
- Video: Warten auf Verschärfungen
Auch die Betreuung bzw. Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie die "Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten" ist gestattet. Ebenfalls unter die Ausnahme "notwendige Grundbedürfnisse" fällt die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens (Einkäufe) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch Wege zur Deckung des Wohnbedürfnisses sowie religiöse Gründe (Friedhofsbesuche oder "individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung") sind davon umfasst, auch die Tier-Versorgung wird explizit erwähnt.
Aufenthalt im Freien zum Sporteln oder Spazieren erlaubt
Weiterhin raus darf man auch zur Ausübung von beruflichen Zwecken sowie zu Ausbildungen, "sofern dies erforderlich ist". Auch der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung ist wie schon im Frühjahr möglich (die Regierung nannte in der Vergangenheit etwa Sport oder Spaziergänge als Beispiele).
Klargestellt wird auch, dass man für unaufschiebbare Behörden- oder Gerichtsgänge den Wohnbereich verlassen darf, ebenso zur Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen oder zur Teilnahme an Volksabstimmungen oder -befragungen - und auch zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.
Zum privaten Wohnbereich zählen auch Wohneinheiten in Beherbergungsbetrieben sowie in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen.
Handel sperrt zu, Lebensmittelgeschäfte bleiben offen
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass jetzt auch der Handel zusperrt. Ausgenommen bleibt nur die Deckung des täglichen Bedarfs, etwa Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. Körpernahe Dienstleistungen sperren ebenfalls, und zwar auch die Friseure. Die Arbeit soll wenn möglich auf Home Office umgestellt werden.
Nicht enthalten ist in diesem Entwurf der Schulbereich, der vom Bildungsministerium mit einer eigenen Verordnung geregelt werden soll. Diese liegt zwar noch nicht vor, es soll aber schon fix sein, dass alle Schulen ebenfalls bis inklusive 6. Dezember auf Fernunterricht umstellen und es nur für den Notfall eine Betreuung (und keinen Unterricht) vorort geben wird. Auch die Kindergärten dürften großteils schließen.
In Krankenanstalten und Altenheimen bringt die geplante Verordnung Einschränkungen, nachdem es in Spitälern zuletzt keine zahlenmäßigen Beschränkungen für Besuche gab. Nunmehr ist nur mehr ein Besuch pro Woche und Patient möglich - und das auch nur, wenn der Erkrankte oder Verletzte mehr als sieben Tage aufgenommen wird. Ausnahmen gibt es für Schwangere. Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Antigen- oder molekularbiologischen Test absolvieren.
Weiterhin gilt laut dem Verordnungsentwurf an öffentlichen Orten die Pflicht zum Ein-Meter-Abstand, in Innenräumen zusätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Offiziell bekanntgegeben wird all das in einer Pressekonferenz der Regierungsspitze am Nachmittag. Der Lockdown braucht erneut die Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats. Die Ausgangsregeln und die Bestimmungen für den Veranstaltungsbereich müssen dort nach zehn Tagen wieder bestätigt werden, daher sollen sie vorerst nur bis 26. November gelten.
"Körpernahe Dienstleistungen sperren ebenfalls, und zwar auch die Friseure. Die Arbeit soll wenn möglich auf Home Office umgestellt werden."
Na gut, dann gehe ich halt jetzt online zum Friseur.
Das kommt sicher gut an und wird sicher auch eingehalten von unseren neuen Mitbürgern und Großfamilien
Unsere Demokratie leidet darunter, daß die Medien, besonders Zeitungen, auf die Presseförderung angewiesen sind. Es wird fast ausnahmslos regierungskonform berichtet. Diese Regierung kann daher schlechte oder miese Politik machen, ohne Kritik fürchten zu müssen.Personen, die sich Gedanken machen oder mit der Regierung nicht einer Meinung sind, werden als Querulanten abgestempelt. Glück hat diese Regierung trotzdem, weil schon sehr viele Bürger Angst um ihre Existenz haben und daher Politik nur am Rande mitverfolgen können.
Tja, bei uns im Schönsprech- und PC-Land funktioniert das, was man Orban und den Polen so ankreidet, eben mit einer viel feineren Klinge
Wie sieht das im beruflichen Kontext aus? Dürfen Besprechungen abgehalten werden? z.B. 6 Personen - 2 Stunden? Darauf fehlen mir noch die entsprechenden Antworten.
Wenn die Regierung sagt sie dürfen nur eine Person treffen, dann gilt das auch für Besprechungen und sonnst alle Lebensbereiche. Macht kein Unterschied ob für 2 min. 2 Std. oder den ganzen Tag, alles verboten!
Machen sie ihre Besprechung per Video Konferenz da sind Sie auf der sichern Seite.
Wenn das so wäre wie Sie die Verordnung auslegen würde das aber auch bedeuten, dass ein Mitarbeiter im Lebensmittelhandel nur mit einer einzigen Person Kontakt haben dürfte. Bei Ihrer Auslegung wird es aber alleine beim Kassieren etwas schwierig werden wenn man für jeden Kunden einen eigenen Kassier benötigt. Und dieser Kassier muss immer dann in den Dienst kommen wenn "seine" Person Einkaufen geht. Unangenehm wird es dann, wenn der Kassier eventuell gleich am Dienstag mit dem Abteilungsleiter ein Gespräch hat, dann ist der Abteilungsleiter schon "seine Person" bis 6.12. Somit braucht man dann pro Kassier einen Vorgesetzten... Eigentlich kann das Geschäft am Dienstag spätestens nach 15 Minuten bis 6.12. zusperren. Kann es eventuell ein kleines Bisschen sein, dass Sie das mit der einen Person irgendwie zufällig falsch verstanden haben...
Zählt Abhof-Verkauf beim Biobauern, wo ich mein Rindfleisch beziehe auch als Lebensmittelgeschäft?
Natürlich nur zu den ausgewiesenen Verkaufszeiten.
Nein, der zählt als Disco und muss zusperren!
*Kopf@Tisch*
... ist doch alles nur zu unserem Schutz, oder?
Du brauchst eine Zwangsjacke und Internetverbot, zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer.
Gelten diese Vorschriften in Nordkorea?
"sowie religiöse Grüne"
Ich kaufe ein "n"...
kein "d"?
Fragen über Fragen
Welche „brustschwachen“ gesetzlichen Verordnungen werden präsentiert werden?
Wie wird sich die Polizei verhalten?
Wie gut und wie lange werden ALLE die Maßnahmen mittragen?
Welche Medienpräsenz wird der Bundespräsident hinsichtlich der ernsten Lage anstreben?
Welche Spekulationen in allen Medien, auch oder vor allem im ORF, werden die kritische Lage zusätzlich befeuern?
Wie stark ist die Bündnistreue der Grünen?
Gibt es schon Pläne zu einem türkisen Machtwechsel?
Fragen über Fragen
Was sowieso lustig ist, wo ich meine Runden
mit jeden Tag gehe, bin ich jeden Tag alleine
unterwegs, Heute sind sie schon rudelweise
unterwegs, im ersten Locktown kletterten
manche mit zwei Krücken auf einem Hügel,
man hatte Angst sie kullern retour herunter,
es fehlen einem da die Worte !
selbst Gefährdung, Verantwortungslos,
gema Locktown schauen!
Gemma Lockdown schauen. Das ist gut.
Soviel wie heute war in der Welser Innenstadt schon lange nicht mehr los. Übervoller Parkplatz beim Bauhaus.....
In der Interspar immer noch Idioten mit der Maske unter der Nase oder Plexischild unterwegs. Der Marktleitung ist das scheinbar nicht wichtig, scheint die Gesundheit ihrer Kunden egal zu sein.
Ich habe es schon oft geschrieben. 9 Millionen Einwohner, 26000 Polizisten, die schon mit diversen anderen Übeltätern und der Bürokratie voll beschäftigt sind. Die Leute wissen, dass die staatliche Autorität praktisch nicht vorhanden ist und einem umso weniger passieren kann, je mehr sich nicht an die Regeln halten.
Mal schauen, ob sie da beim OGH durchkommen:
Freiheitsbeschränkung wegen der Gefahr einer COVID-19-Infektion.
Eine solche Freiheitsbeschränkung darf nur dann vorgenommen werden, wenn sie zur Abwehr (ua) einer Fremdgefährdung unerlässlich und geeignet sowie in ihrer Dauer und Intensität im Verhältnis zur Gefahr angemessen ist und diese Gefahr nicht durch andere Maßnahmen, abgewendet werden kann.
Da das Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen möglich ist!!!
warum verbietet der OGH nicht gleich das Corona-Virus und verklagt China ?😁😁😁
Jaaa, klagt gegen alles und guckt zu, wie die Zahlen immer weiter steigen.
Dann zäunen wir Österreich ein und machen Abenteuerpark für die ganzen Harten daraus!
Zum Einen ist der OGH nicht zuständig, zum Anderen liegt eine Fremdgefährdung vor, wenn der Appell an die Eigenverantwortung wirkungslos verpufft.
Mal schauen, ob sie da beim OGH durchkommen . . .
Die Verordnungen sind noch nicht einmal in Kraft getreten . . . . . aber gemosert wird schon. Einige sind eben . . . ach ich sag's besser nicht. ☹
Der Hinweis auf den Hauptausschuss ist mehr als entbehrlich hat doch die Koalition auch dort die Mehrheit.
Polizisten mit Sturmgewehren patroullieren in der Pluscity. Alles zu unserer Sicherheit, oder? Da werden die Masken vor Einschüchterung ganz besonders eng getragen...
... ganz normal, oder?
Laut Kurz ja.
Bist noch immer nicht wach, weil du aus deinen Träumen erzählst
Für Danube gibt's zum Glück psychiatrische Einrichtungen, wo man in von seinem krankhaften Phantasien und Verfolgungswahn heilen kann
Aber nur mehr solange, bis dass alle verfügbaren Betten wegen Corona als Notbetten herhalten müssen, also beeil dich!
Apotheken sperren zu?
Sind Medikamente nicht auch lebensnotwendig?
Für manche fast notwendiger wie Lebensmittel?
Wenn sie zu haben, wo kann man dann Medikamente holen?
Zitat: "Ausgenommen bleibt nur die Deckung des täglichen Bedarfs, etwa Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. "
Es ist immer wieder erstaunlich, dass Leute, die nicht in der Lage sind sich zu informieren, dieses auch noch zur Schau stellen und gleichzeitig damit Fake News verbreiten.
Labile, wie die Dachbodenhexe, glauben das sofort und erzählt direkt überall herum, die Apotheken würden schließen.
Apotheken schließen auch um etwa 18, 19 Uhr! Stimmt ja, auch.
Und wenn’s so weiter geht mit dem Virus werden sie, vielleicht bald auch ganz schließen, müssen. Die Angst davor ist gar nicht mal so unbegründet, wie Sie denken.
Oder wissen Sie was in Zukunft kommt?
wer sagt das, da Ferdl vom Stammtisch?
Wenn sie zu haben, wo kann man dann Medikamente holen?
Probier's beim Bäcker. 🥴🥴
Bei vielen Postings hier denke ich mir, das eine Ausgangbeschränkung noch zu milde ist. Ich wäre für eine Ausgangssperre für diese Gefährder.
Wissen sie eigentlich wer oder was ein Gefährder ist? Anscheinend nciht doch sie sind in guter Gesellschaft mit Nehammer.
Och du Armer, mal ein bissl daheim bleiben schadet vielen aus dem Forum eh sicher nicht, dass ist dann doppelte Sicherheit
für die die wirklich notwendig raus müssen
Ich hab mich immer an die Vorsichts- und Hygienemaßnahmen gehalten. Aber wenn ich jetzt wieder für Wochen meine kleinen Enkelkinder nicht sehen kann, dann reicht es mir auch!
Bereits in der Russenzone haben wir erfahren, dass wer viel fragt, viele Antworten bekommt. Wer zu viel fragte, ist sogar verschwunden. Auch Leute, die erwischt wurden, sind verschwunden.
Es reicht Ihnen, wenn Sie Ihre Enkelkinder nur alle paar Wochen sehen?
Wo ist dann da Ihr Problem?
Dafür brauchen Sie nicht mal Corona, Sie müssen einfach nicht hin fahren oder Sie einladen.
Dr. Konstantina Rösch, Wie geht es Ihnen
Herr Faßmann:
https://www.youtube.com/watch?v=CIOR9tOUWkc&t=34s
Herr Prof. Van der Bellen
https://www.youtube.com/watch?v=Nc-WQtNLkZk
Herr Anschober
https://www.youtube.com/watch?v=sZEo5KNjv40
Es ist keine unnütz vertane Zeit dieser Ärztin einmal zuzuhören!!!
Die rösch ist GELINDE GESAGT eine Idiotin die weggesperrt gehört.
Warum? Weil angstbesessene die Wahrheit nicht vertragen. So schauts aus.
Selber idiot
Eine Ärtzin die behauptet: „die Masken sollen uns nur demütigen“ soll ich ernst nehmen?
6 Dezember 😂😂😂😂 das glaubt nicht einmal die Yeti Tante ...
Schaut nach Belgien und Tschechien..... wochenlange LD und immer noch horrende Zahlen!!
Die Regierung lügt uns mit lachenden Gesichtern schamlos an!
Gebt den Politiker-Maulkorb-Fetzen weg und Ihr bleibt Gesund ...
Amtl. Bekanntmachung vom 9. November 1938
Ausgehverbot für - damalig verfolgte ... in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr Morgens.
9. November 2020 ist das selbe in Kraft getreten 🤔
82 Jahre danach ...
Zufälle gibt es ... 🤔🤔🤔
🍀🍀🍀
Bist Du verfolgt?