"Spitzelaffäre": Pilz wegen verbotener Veröffentlichung verurteilt
WIEN. Der frühere Nationalratsabgeordnete Peter Pilz ist am Montag wegen verbotener Veröffentlichung (Paragraf 301 StGB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt worden - 2.400 davon wurden bedingt verhängt.
Im Zentrum des Verfahrens stand die sogenannte Spitzelaffäre aus dem Jahr 2000 bzw. Informationen, die Pilz später über ein Disziplinarverfahren weitergegeben hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Einen Freispruch setzte es im Anklagepunkt Üble Nachrede. Pilz war beschuldigt worden, der Behörde vorgeworfen zu haben, bei einer Abschiebung einen "amtlichen Mordversuch" begangen zu haben. Richter Gerald Wagner befand, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) die Kritik habe aushalten müssen. Pilz, der sich in keinem der Punkte schuldig bekannt hatte, will gegen die Entscheidung berufen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
In dem Verfahren ging es unter anderem um Anklagepunkte, die bis zu 24 Jahre zurückliegen und die jetzt verspätet verhandelt werden, weil Pilz zunächst als Mandatar für die Grünen und später für die von ihm gegründete Liste JETZT parlamentarische Immunität genossen hat. Erst nach seinem Ausscheiden aus der Politik wurden die Ermittlungen wieder aufgegriffen. In der so genannten Spitzelaffäre, bei der es um angeblich von der FPÖ beauftragte verbotene Datenabfragen aus dem Polizei-Computer ging, hatte Pilz im Oktober 2000 ebenso aus der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Disziplinarakten zitiert wie acht Jahre später im Zusammenhang mit Ermittlungen zum Fall Natascha Kampusch.
"Kein Rechtsbruch, sondern Teil meiner Arbeit"
Da präsentierte Pilz der Öffentlichkeit ein Erkenntnis der beim Innenministerium eingerichteten Disziplinarkommission. Das sei kein Rechtsbruch, sondern Teil seiner Arbeit als parlamentarischer Abgeordneter gewesen, hatte Pilz zum Prozessauftakt ausgeführt. Mandatare könnten ihrer Arbeit nicht nachgehen, wenn sie "Knebeln" wie dem Beamtendienstrecht unterstellt sein würden.
Der Richter sah dies jedoch anders. Die Bestimmungen würden für alle gelten, gab er zu bedenken. Dies sei zu vergleichen mit einem Vergewaltigungsprozess bei dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden sei. Über diesen zu berichten, sei ebenfalls niemandem gestattet.
Die inkriminierte üble Nachrede bzw. Beleidigung fußt auf einer Anzeige, die das damals von Herbert Kickl (FPÖ) geführte Innenministerium gegen Pilz erstattet hatte, weil man sich im April 2018 von einer Presseaussendung verunglimpft sah. Pilz hatte in dieser die Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings als "amtlichen Mordversuch" bezeichnet und den Behörden unterstellt, diese würden den Mann "seinen Henkern und seinen Steinigern in Afghanistan" ausliefern. Pilz hat vor Gericht beim Prozessauftakt vor einigen Monaten versichert, dass sich dies auf die "akute Gefährdung" des Asylwerbers bezogen habe.
Das Erkenntnis, mit dem der Mann in Schubhaft genommen und in weiterer Folge außer Landes gebracht wurde, sei später auch als rechtswidrig aufgehoben worden, gab Pilz zu bedenken. Auch der Asyl-Akt des Afghanen wurde beigeschafft, zumal Pilz dem BFA vorgeworfen hatte, man habe "vorsätzlich eine vor Unwahrheiten strotzende Niederschrift produziert" und "entscheidende Fakten verfälscht", um den Mann abschieben zu können.
Kritik von Pilz "erlaubt"
Am heutigen zweiten Prozesstag wurde vor allem aus den beigeschafften damaligen Akten vorgelesen. Eine Befragung des Asylwerbers, der inzwischen in Deutschland leben soll, wurde vom Richter abgelehnt. Die Verlesungen seien ausreichend, zeigte er sich überzeugt. Der Richter befand letztendlich, dass die Kritik von Pilz erlaubt war: "Das muss das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl aushalten".
Die Grenzen seien bei Behördenkritik weiter gefasst als bei Vorwürfen gegen Private, erläuterte er. Und er ortete auch selbst im damaligen Verfahren Vorgänge, die für ihn darauf hindeuten, dass aus "politischen Gründen" gezeigt werden sollte, dass man Abschiebungen durchführe.
"Halte dieses Urteil für gefährlich"
"Ich halte dieses Urteil für gefährlich", so Pilz im Anschluss an das Urteil im Gespräch mit Journalistinnen und Journalisten. "Man wollte zeigen, dass man einfach abschieben kann", meinte auch er. Pilz verwies auf die politische Verantwortung des damaligen Innenministers Herbert Kickl.
Zu dem Schuldspruch meinte Pilz, man habe "im öffentlichen Interesse veröffentlicht" und Informationen aus dem Disziplinarverfahren herausgegeben. Es sei ein "Fehlurteil", das der ÖVP zugute käme und bei dem "das System Pilnacek" seine Finger im Spiel gehabt habe.
Schon bei seinen Schlussworten im Verfahren hatte Pilz wissen lassen, dass er von einem "Angriff der Staatsanwaltschaft" auf ihn ausgehe. Ein Paragraf werde hier politisch missbraucht, die Kontrollrechte von Abgeordneten wolle man so einschränken. Man wolle an ihm, so zeige er sich überzeugt, ein Exempel statuieren.
Der Richter zog dies in Zweifel. Er glaube nicht, dass die Staatsanwaltschaft oder gar die Justizministerin (die ehemalige Abgeordnete der Liste Pilz, Alma Zadić, Anm.) ihn verfolgen wolle, meinte er in der Urteilsbegründung.
Dieser Artikel wurde um 12:06 Uhr aktualisiert.
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Das parteipolitische Geschäftsmodell der systematischen Anpatze im Schutz der parlamentarischen Immunität hat also doch kleine Lücken.
Bezogen auf Millionen an Gehaltssumme über die Jahre, sind ein paar Tausender Strafe aber ohnehin aus der Portokasse zu holen.
...und mit der Wiener Sozialwohnung geht's noch leichter!
Ooh, da hat doch der Whistleblower wohl übertrieben.
Allerdings, die werden wir in Zukunft noch viel nötiger haben, wenn die korrupten Populisten, besonders die Autokraten-Anhänger , am werkeln sind.
Man lerne Geschichte, dann weiss man wohin die Reise gehen kann.
ua Ibiza lässt grüssen 🤨
Gut so...dieser permanente Anpatzer und "vermeindliche" Aufdecker glaubt wohl, er hat gesetzliche Narrenfreiheit, indem er sich teils über fragwürdige Methoden Informationen beschaffte. Da hilft nun seine bald abtretende Freundin, die Alma auch nichts mehr.
Seine Grapscher Geschichte wurde eh unauffällig vertuscht.....weil er's war.
Auch nur ein weinerlicher Wadlbeisser
Und verdienstvoller investigativer Aufdecker!
Dreck am Stecken haben jene die indirekt die Machenschaften gerne die Pilz in Serie aufgedeckt hat, versteckenverschweigen wollen!
Immer wieder gings um nicht geringe Summen an Steuèrgeld deren Verschwendung er verhindert hat!!
Er hat aber genug selber eingestreift.
Ersuche um konkrete und belegbare Beispiele,
es sind nicht alle Politiker schwarz-blaue Verleumder und Abkassierer
Auch lügen viele auch nicht wie
Nehammer & Kickl
Wer suchet, der findet. Warum sollte ich Ihre Faulheit unterstützen?
Wer eine Behauptung aufstellt, muss sie auch belegen können...
Ja, merken Sie sich das!
..JA, .TECHNOSERT IST ÜBERALL, SUPPENHELD...
Damals lebte er in einer Wiener Sozialwohnung mit Quadratmeterpreis 2,40 Euro, während der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei 15 Euro lag. Um nur eines der Charakterbeispiele zu nennen.
Das mit der "Sozialwohnung":
https://www.diepresse.com/1296111/oesterreich-pilz-hat-sich-wohnung-erschwindelt
Und der Suppenheld würde so eine günstige Wohnung sicherfreiwillig aufgeben, wenn er plötzlich mehr verdient - bruhahahahahahahahaha...
für Herabwürdigungen und Verunglimpfungen ist kickl ausgemachter Experte, da weiß er, wovon man spricht.
Da sieht man, wo die Reise mit FPÖVP hingehen wird:
Es wird einfach verboten über illegale Tätigkeiten der Regierung zu berichten... und schon können unliebsame Journalisten einfach mundtot und weggesperrt werden.
Ibiza ? Dann nicht mehr möglich
Schmid ? Niemand hätte was erfahren
Buwog ? Alles wäre still und heimlich so durchgegangen
...
Sie meinen Vorgänge wie die Einstellung der Untersuchungen zu den WKStA-Leaks durch die (weisungsgebundene) Staatsanwaltschaft? Weisungsbefugt übrigens nicht FPÖVP sondern schlicht Alma.
Alle Weisungen des Ministers/der Ministerin sind zu dokumentieren:
https://www.bmj.gv.at/ministerium/organisation-und-aufgaben/weisungsberichte.html
Oder unterstellt der Kuhhirt der StA, dass diese sich "illegale" Weisungen von der Ministerin einfach so "mündlich" erteilen lässt?
Aber wie der Schelm denkt, so ist er...
Keiner unterstellt hier; der geneigte Bürger fragt sich jedoch berechtigt, was die Ministerin unter "in absehbarer Zeit" versteht. Am 15. Februar dieses Jahres kündigte sie den längst fälligen Weisungsbericht für 2023 mit diesen Worten an.
Wenn wir die wenigen Aufdecker nicht hätten, die Familie könnte sich alles leisten. Investigativer Journalismus ist ja bereits tot. Fast alle Tageszeitungen sind im Machtbereich der Famiglia.
Jetzt hat der überkorrekte Saubermann doch Dreck am Stecken (Bein) gehabt. Kaum zu glauben!
Andere Sachen hat man ja verjähren lassen.
Von Dreck am Stecken kann hier nicht die Rede sein, denn er hat zwar etwas Verbotenes, aber nichts Ehrenrühriges / Unanständiges getan.
Es gibt eine Verbindung zwischen Pilz (ehemals GRÜNE) und Justizministerin Alma Zadic (GRÜNE)?
Beide waren ursprünglich bei den Grünen, Frau Zadic zwischendurch auch bei der Liste Pilz. Das ist und war nie ein Geheimnis. Es gibt ja auch eine Verbindung zwischen Sebastian Kurz und Wolfgang Sobotka, zwischen Herbert Kickl und Heinz-Christian Strache usw
LaSimon
für die GRÜNEN gelten Recht und Gesetz nur solange sie den eigenen Aktivitäten nützen.
Und: Charakter ist Privatsache.
Und das ist so wichtig, dass Sie uns das mitteilen müssen? Welchen Erkenntniswert sollen wir daraus ziehen?
Das muss Du Dümmeralsderrest fragen - die hat eine Verbindung zischen Pilz und Zadic in den Raum gestellt (mit Fragezeichen), im Kontext mit dem üblichen Grünenbashing von Suder, die Ministerin würde auch illegale Handlungen vornehmen.
("Recht und Gesetz gelten für die Grünen nur wenn diese ihren Aktivitäten nutzen")
Sag mir wer deine Freunde sind Alma, und ich sage dir wer du bist!
Bei uns in OÖ heißen diese Kerle -Wadlbeisser_
Richtig. Ein ewiger Unruhestifter.
Gewerblicher Unruhestifter.
Datenschutz schaut bei Pilz anders aus. Er glaubt er darf alles
Hallo
Ein durch und durch symptomatisches Kerlchen!
lächerliche Strafe
auch wenn es viele aus dem linksgrünen Milieu nicht wahrhaben wollen:
Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.
Sie lesen einen Hetzbeitrag rechtsdrehenden FPÖ!