EuGH soll Grundsatzfragen bei Wohnbeihilfe klären
LINZ. Deutschpflicht und Aufenthalt: Gegen die Verschärfung der Beihilfe-Kriterien sind 16 Verfahren anhängig.
Oberösterreich knüpft die Wohnbeihilfe an Deutschkenntnisse, in Wien fordern ÖVP und FPÖ Gleiches für die Vergabe von Gemeindewohnungen. Ob dies rechtens ist, ist allerdings noch immer nicht geklärt. Wie berichtet, wurden die Zugangskriterien in Oberösterreich verschärft und für Nicht-EU-Bürger an einen fünfjährigen Aufenthalt, 54 Monate Erwerbstätigkeit und Deutschkenntnisse auf A2-Niveau geknüpft. 16 Klagen dagegen sind bereits anhängig, in erster Instanz hat das Land Oberösterreich eine Klage verloren, die Berufung läuft. Das Landesgericht Linz hat nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Grundsatzentscheidung gebeten. Die entscheidenden Fragen sind, ob das Verlangen von Deutschkenntnissen eine Diskriminierung ist und ob Wohnbeihilfe eine Kernleistung der Sozialhilfe darstellt. Ein Gutachten, das Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) vorlegte, sieht die Beihilfe als Förderung, für die man sehr wohl Integrationserfordernisse verlangen könne. "Von jemandem, der in Oberösterreich eine Leistung in Anspruch nehmen möchte, kann im Gegenzug auch erwartet werden, dass er die Sprache derjenigen sprechen kann, die diese Leistung in Form von Steuern und Abgaben ermöglichen", betont Haimbuchner. Für Betroffene heißt es warten – und lernen. Für Frau C. zum Beispiel, seit 1990 in Österreich. Die zweifache Mutter ist als Küchenhilfe in Linz tätig. Seit 2011 erhielt die 53-Jährige Wohnbeihilfe, mit der Verschärfung 2018 nicht mehr. "Sprechen ist kein Problem, aber Schreiben", sagt Frau C. Mittels YouTube-Videos versucht sie nun, ihre Deutschkenntnisse prüfungstauglich zu machen.
Für Magdalena Danner vom Verein Migrare zeigt der Fall von Frau C. die Ungerechtigkeit der Regelung: "Sie ist seit 30 Jahren in Österreich, hat alle Anforderungen erfüllt, immer gearbeitet. Plötzlich werden die Regeln verschärft, und sie hat keine Chance auf Unterstützung mehr." Integrationslandesrat Stefan Kaineder (Grüne) sieht in der Auflage eines Sprachnachweises "eine sinnlose Hürde für oft gut integrierte Menschen". (eiba)
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"dass er die Sprache derjenigen sprechen kann, die diese Leistung in Form von Steuern und Abgaben ermöglichen", betont Haimbuchner."
Mit dem Haimbucherner kann man nur verlieren.
Er ist einfach nur sehr einfach gestrickt mit seiner Forderung.
Diese hat die Frau schon lange erfuellt. Sie arbeitet und lebt selbstaendig in diesem Land. Daher sind ihre deutschen Sprachkenntnisse ausreichend fuer ein selbsstaendiges Leben in der Gemeinschaft.
Laesst da der Haimbuchner nur seinen rassistischen Fantasien freien Lauf?
Ich meine das geht die Schwachmatiker in Brüssel überhaupt nichts an, das ist eine nationale Entscheidung. Sollen sich um europäische Belange wie Schutz der Schengen Grenzen usw. kümmern.
Der EUGH ist aber nun mal der Ober-Oberste Gerichtshof...