"Amerikanische Verhältnisse würde ich für äußerst schädlich halten"
WIEN. Mit Jahresende scheidet der Präsident des Gerichtshofes, Gerhart Holzinger, aus Altersgründen aus.
Das Aufsehen war gewaltig, als im August FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan im OÖNachrichten-Interview sagte: "In Regierungsverhandlungen mit der FPÖ wäre es natürlich ein Thema, dass unsere Partei im Verfassungsgerichtshof gar nicht vertreten ist. Die Besetzung von drei Richterposten wäre eine Gelegenheit, zwei von der FPÖ nominierte Persönlichkeiten zu berufen." Das würde "die Kräfteverhältnisse in der Republik abbilden".
Mit Jahresende scheidet der Präsident des Gerichtshofes, Gerhart Holzinger, aus Altersgründen aus, ebenso Rudolf Müller und Eleonore Berchtold-Ostermann.
Über die Nachfolge des Präsidenten entscheidet die Bundesregierung. In den beiden anderen Fällen hat der Nationalrat bzw. der Bundesrat das Vorschlagsrecht.
Wie sieht Gerhart Holzinger die Situation? Er sagt zu den OÖNachrichten: "Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes werden von bestimmten Staatsorganen vorgeschlagen und ernannt – nicht von politischen Parteien. Ich bin nicht naiv und weiß, dass dahinter Parteien stehen und der Bestellungsvorgang ein politischer Prozess ist. Aber das Ergebnis darf kein politisches sein. Verfassungsrichter sind keine Politiker."
"Immer wieder Absprachen"
Allerdings, so Holzinger, habe es "dem Vernehmen nach immer wieder Absprachen zwischen den ehemals großen Parteien gegeben. Dadurch konnten alle anderen Parteien kaum auf Nachbesetzungen Einfluss nehmen – ausgenommen 2002 unter Schwarz-Blau. Auch in diesem einen Fall war die Qualifikation des Kandidaten aber unbestritten."
In den USA ist die Berufung der Höchstrichter ein ideologisch aufgeladener Vorgang; der US-Präsident kann besonders durch die Benennung relativ junger Richterkandidaten die politische Richtung weit über seine eigene Amtszeit hinaus beeinflussen.
Befürchtet Holzinger diese Verpolitisierung unter geänderten Verhältnissen auch in Österreich? "In meiner Amtszeit wurden acht von 14 Mitgliedern des Gerichtshofes neu ernannt, in allen Fällen waren es hoch qualifizierte, unvoreingenommene Juristinnen und Juristen", sagt der Gerichtspräsident. "Amerikanische Verhältnisse würde ich für äußerst schädlich halten."
Personalpaket wird geschnürt
Falls sich die neue Bundesregierung nicht rasch auf die Nachfolge des gebürtigen Oberösterreichers Holzinger einigt, übernimmt Vizepräsidentin Brigitte Bierlein die Aufgaben des Präsidenten. Eine Befristung dieser Vertretung ist gesetzlich nicht vorgesehen. In den zwei anderen Fällen kommen Ersatzmitglieder zum Zug.
Als mögliche Nachfolger Holzingers werden gerüchteweise die Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter und Georg Lienbacher (beide ÖVP-nahe) genannt.
Neu zu besetzen ist 2018 auch der Präsident des Obersten Gerichtshofes. Der Vorarlberger Eckart Ratz, seit 2012 im Amt, erreicht im Juni die Altersgrenze.
Wenn die Vergabe der Spitzenposten läuft wie bisher, werden die neuen Regierungsparteien wohl ein Personalpaket schnüren.
Dabei können Themen verknüpft werden, die sachlich nichts miteinander zu tun haben.
Bekäme etwa die FPÖ das Vorschlagsrecht für bestimmte Jobs, könnte die ÖVP andere vergeben.
2018 läuft zum Beispiel der Vertrag von Nationalbank-Präsident Claus Raidl aus. Sein Nachfolger könnte der derzeitige Finanzminister Hans-Jörg Schelling werden.
Schelling hat sich mit offen ausgesprochenen Vorbehalten gegen den realen österreichischen Föderalismus Feinde in den Bundesländern gemacht. Seine Regierungszeit dürfte dem Ende zugehen.
Neuer Job in der Notenbank
Die Notenbank wäre ein würdiger Ersatz-Arbeitsplatz.
Eine andere Perspektive kann sich auch für Noch-Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter auftun. Nachdem der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter fest im Sattel sitzt, wird dem ehemaligen hohen EU-Beamten Rupprechter Interesse an einem Wechsel in die EU-Kommission nachgesagt. Österreichs Vertreter ist dort Johannes Hahn (ÖVP); das kann sich ändern.
Nicht zuletzt gehört bei Regierungswechseln der ORF zur Verhandlungsmasse. Schwarze wie Blaue hätten gern ein neues Rundfunkgesetz. Bei dieser Gelegenheit dürfte man auf dem Küniglberg kräftig umrühren.
Dass es gleich Generaldirektor Alexander Wrabetz trifft, glauben ORF-Insider nicht. Der Sozialdemokrat, dessen Vater in den Siebzigerjahren Parteianwalt der FPÖ war, hält sich seit zehn Jahren an der Spitze der öffentlich-rechtlichen Anstalt – ein echter Überlebenskünstler.
Änderungen dürfte es bei Schwarz-Blau auf Ebene der Direktoren und der journalistischen Führungskräfte geben. So etwas hat im ORF – leider – Tradition.
Jetzt, nach der Regierungsbildung durch Schwarz-Blau wird sich zeigen, das genau das eintritt, was die Blauen immer heftig kritisiert haben, nämlich die Parteipolitische Besetzung diverser Ämter im Verfassungsgerichtshof, im ORF u.s.w......Die Blauen werden wieder genau so zulangen, wie sie es im Jahr 2000 unter Schüssel-Haider gemacht haben und der Kurze muss brav abnicken.
Na, wie wird sein?
Es wird sein wie immer, ganz nach Gesetz:
Acht Mitglieder schlägt die Bundesregierung vor, sechs bestimmen der Nationalrat und der Bundesrat.
Das kann so werden, aber der gravierende Unterschied zur Exekutive ist:
KEINE(R) davon ist ein hoher Parteifunktionär.
Und so kann es nicht passieren, dass sich die Richter die Gesetze selber schreiben, nach denen sie urteilen.
Das wäre dann doch zu auffällig. Es reicht eh der Maschek auf seiner Seitn mit den "Präzedenzfällen"
Der Holzwurm tickt an der Ignoranz Die Arbeit tun die anderen (Helmut Schelsky) der Dreimächtedemokratie.
„Aber das Ergebnis darf kein politisches sein. Verfassungsrichter sind keine Politiker", klar Herr Präs Holzinger, das sieht man ja deutlich an vielen gefälligen Erkenntnissen und an den Äußerungen Schnizers.
Im Übrigen haben Sie vergessen zu erwähnen, dass auch in Ö die Höchstrichter auf Lebenszeit, dh heißt bis zur Erreichung der Altersgrenze, diedie Sie jetzt erreicht haben, ernannt werden.
Sie haben auch vergessen zu erwähnen, dass zwar alle VfGH-Richter untadelige Juristen sind, daneben aber immer auch „Zusatzqualfikationen“ mitbringen.
Vorwiegend kommen sie aus höchster Verwaltungsebene, aus dem direkten Umfeld diverser Minister und Kanzler, aus Parlament(sklubs), bekleideten Funktionen in staatsnahen Unternehmen wie ASFINAG, ORF-Stiftungsrat, Österreichisches Verkehrsbüro, Flughafen Wien AG, RTR-GmbH, Weiner Stadtwerke Holding und sind teilweise neben ihrer Tätigkeit am VfGH noch immer als Aufsichtsräte und Gesellschafter der genannten, aber auch anderer Unternehmen unterwegs
Nur ja nichts gegen die Richter! Unter denen herrscht mehr geistige Konkurrenz als unter den Uniprofessoren und unter den Ministerialbeamten.
Du bist auf einem Auge blind
welches war es wieder
in amerika ist doch alles besser dort regiert der Trump
Das Gericht hätte einschreiten müssen, als Uns ROTSCHWARZ das Bankgeheimnis nahm.
So viel ich weiß, schreiten Gerichte nur nach einer Klage ein. Sie haben ja selber keine Ermittlungsorgane.
Und? Haben sie geklagt?
Warum nicht?