Neues Lehrerdienstrecht braucht noch Jahrzehnte
WIEN. Rechnungshof rügt die "schleppende Umsetzung".
2013 wurde das neue Lehrerdienstrecht beschlossen, das vor allem für Lehrer an den Bundesschulen (AHS, BMHS) eine höhere Lehrverpflichtung bringt.
Bis die Reform an allen Schulen ankommt, wird es allerdings laut aktuellem Rechnungshof-Bericht bis zum fernen Jahr 2060 dauern.
Für Junglehrer ist das neue Dienstrecht erst 2019/20 Pflicht, freiwillig hat es bisher kaum ein Bundeslehrer gewählt.
Durch die lange Übergangsfrist werde "die vollständige Umstellung erheblich hinausgezögert", kritisiert der Rechnungshof. Demnach haben sich 2014/15 bloß drei Prozent der neuen Bundeslehrer (48 von 1477) freiwillig für das neue Modell entschieden. Lehrer, die bereits unterrichten, können nicht umsteigen.
Kompliziertes System
Die "schleppende Umsetzung" der Reform bis zum erwarteten Vollausbau im Schuljahr 2059/60 führt laut Rechnungshof zu mehr Verwaltungsaufwand (weil altes und neues Dienstrecht lange parallel laufen) sowie zu mehr Personalbedarf (plus 511 "Vollbeschäftigungsäquivalente").
Die finanziellen Folgen: Bei einem Start des neuen Dienstrechts schon im Schuljahr 2015/16 hätte man bis 2060 knapp 2,2 Milliarden Euro einsparen können. Wegen der Übergangsfrist sei nur mit Einsparungen von 1,12 Mrd. Euro zu rechnen.
Einer der Hintergründe ist die Struktur des alten Dienstrechts: Weil das Bundeslehrerdienstrecht je nach Fach unterschiedliche Lehrverpflichtungen vorsieht, unterrichten Pädagogen zwischen 17,14 und 26,67 Wochenstunden.
Da in dem System keine Auslastung von genau 100 Prozent möglich ist (niemand kann 0,14 bzw. 0,67 Stunden unterrichten), fallen fix eingeplante Überstunden an. Rund zwölf Prozent des Unterrichts sind solche Dauermehrdienstleistungen. Ohne Übergangsfrist hätten die Dauermehrdienstleistungen fast um die Hälfte reduziert werden können, sagen die strengen Prüfer.