24-Stunden-Betreuung: Förderung wird erhöht
WIEN. Die neue Regelung gilt rückwirkend per 1. Jänner
Der Bund hebt die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung von Pflegebedürftigen zu Hause um 16,67 Prozent an, rückwirkend mit 1. Jänner. Das gab das Sozialministerium gestern bekannt.
90 Euro zusätzlich pro Monat gibt es, sofern zwei selbstständige Betreuungskräfte zum Einsatz kommen. Bei der Beschäftigung von unselbstständigen Kräften gibt es 180 Euro mehr. Wenn zwei selbstständige Betreuer zum Einsatz kommen, beträgt die Förderung somit künftig 640 Euro monatlich (bisher 550 Euro). Beim Einsatz von unselbstständigen Kräften liegt die Förderung bei 1280 Euro (bisher 1100 Euro). Der Unterschied wird mit der Höhe der Sozialversicherungsabgaben bei selbstständiger bzw. unselbstständiger Betreuung begründet.
Bund und Länder werden 2023 rund 180 Millionen Euro für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung aufwenden – im Verhältnis 60 zu 40.