16 Klagen gegen Novelle der Wohnbeihilfe

LINZ. Erstes Urteil und Bericht der Volksanwaltschaft nennen Regelung "diskriminierend".
Mit mehreren Härtefällen machten Landesrat Rudi Anschober (Grüne) und Magdalena Danner (stellvertretende Geschäftsführerin migrare) gestern ihre Kritik an der Wohnbeihilfe in Oberösterreich deutlich. Wie berichtet, wurde mit einer von Wohnbau-Landesrat Manfred Haimbuchner (FP) initiierten Novelle 2018 der Zugang für Drittstaatsangehörige verschärft. Sie müssen 54 Beitragsmonate in fünf Jahren und Deutschkenntnisse nachweisen. Betroffen sind rund 3000 Haushalte (von 31.118 Haushalten). Das Bezirksgericht Linz entschied nun, die Novelle sei diskriminierend. Dem Kläger wurden Wohnbeihilfe und Schadenersatz zugesprochen.
Für Anschober nur ein Fall von vielen. Die geforderten Deutschnachweise in Form einer Prüfung seien für diese Menschen ein "K.o.-Kriterium", so Anschober. Als Beispiel nennt er Frau S., 82 Jahre alt, seit 1970 in Österreich. Sie hatte einen Schlaganfall. Der Aufforderung zur Deutschprüfung kam sie nicht nach, die Beihilfe wurde gestrichen. Fälle wie diese habe der Beratungsverein migrare immer wieder, betont Danner.
Einige Betroffene haben sich an Gerichte gewandt, 16 Verfahren sind anhängig. Das erwähnte erste Urteil und ein Bericht der Volksanwaltschaft zeigen, dass "die Novelle im Widerspruch zu Europa- und Menschenrecht steht", sagt Anschober. Er wird in der nächsten Sitzung der Landesregierung einen Antrag einbringen, die Novelle anzupassen und Ausnahmen für Härtefälle zu schaffen.
Auch die SPÖ will eine "umfassende Reparatur". "In den vergangenen Jahren hat sich Haimbuchner vor allem damit beschäftigt, den Zugang zur Wohnbeihilfe möglichst schwer zu machen", so SP-Klubobmann Christian Makor. Er fordert zudem eine Anhebung der Sieben-Euro-pro-Quadratmeter-Grenze für den Bezug der Beihilfe.
Die ÖVP kündigt an, das Urteil zu "respektieren". Es widerspreche aber "dem Hausverstand", sagt Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer: "Deutsch ist der Schlüssel." Aus dem Büro von Haimbuchner heißt es, man werde rechtskräftige Entscheidungen abwarten. Gegen das vorliegende Urteil werde man berufen.
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