Studierende müssen keinen Unterhalt zahlen
WIEN. Bei Studierenden entfällt die Unterhaltspflicht, wenn sie ihr Studium bei Geburt des Kindes bereits aufgenommen haben und dieses "zielstrebig und erfolgreich" betreiben.
Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich entschieden: Das Gericht hatte im Fall eines Jusstudenten zu entscheiden, der selbst von seinen Großeltern eine monatliche Unterstützung bekommt. Er studierte im zehnten Semester, die durchschnittliche Dauer bei Rechtswissenschaften liegt bei 13 Semestern.
Die Vorinstanzen verpflichteten den Studenten zur Zahlung eines Unterhalts in Höhe von 170 Euro monatlich ab der Geburt seines Kindes. Das Rekursgericht ging davon aus, dass dem Vater ein Studentenjob im Ausmaß von zwölf Stunden im Monat zuzumuten wäre. Er könne etwa an den Wochenenden arbeiten, darunter würde auch das Studium nicht leiden.
Laut dem OGH ist in diesem Fall allerdings der Studienabschluss abzuwarten: Der Unterhaltspflichtige hat das Studium bereits zum Zeitpunkt der Geburt betrieben und ist dabei auch fleißig.
Interessieren Sie sich für dieses Thema?
Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.