Strafen – oder nicht strafen?
LINZ. E-Autofahrer haben’s nicht leicht. Zumindest dann nicht, wenn’s ums Parken vor Ladesäulen geht. Zumeist gilt für diese Flächen ein "Halte- und Parkverbot – ausgenommen für E-Autos während des Ladevorganges".
Seit 1. August dürfen nun die Organe der G4S in Linz in diesen Bereichen die Gebührenpflicht kontrollieren, die Überwachung des Halte- und Parkverbotes obliegt weiterhin der Polizei. Diese Regelung verkompliziert die Lade-/Park-Situation – wie vorm Linzer Brucknerhaus. Was ist erlaubt?
- E-Autos (grünes Kfz-Kennzeichen) dürfen länger als erlaubt (180 Minuten) parken, wenn diese laden. Leuchtet die grüne LED-Lampe (Laden) nicht mehr auf, dürfen die "Parksheriffs" nach einer zehnminütigen Schonfrist strafen (Gebührenpflicht).
- Parkt ein E-Auto (grünes Taferl) mit Parkscheibe, ohne zu laden, straft die G4S während der Höchstparkdauer nicht, die Polizei hingegen schon (Halte- und Parkverbot).
- Pkw, egal ob Elektro oder Verbrenner, parkt ohne Parkschein: G4S und Polizei strafen.
- Pkw parkt mit Parkschein: G4S straft nicht, die Polizei schon.
Warum viele Biker elektrische Motorräder meiden
Der Grandland hat in jedem Fall den passenden Antrieb
Der neue BMW iX2: Zurückhaltend beim Verbrauch
Der tschechische Bär ist los: Größer, stärker, sparsamer
Interessieren Sie sich für diesen Ort?
Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Eigentlich eh klar, oder?
Abgeschleppt gehören alle Autos welche die Ladeplätze verparken und keine E-Autos sind.
Ebenso gehören auf den Invalidenparkplätzen die Nichtinvalidenautos entfernt.