Ortungssysteme: Die einfachste Art, Autos aufzuspüren und zu verfolgen
Moderne Geräte können aber noch viel mehr: Fahrtenbuch, Fehlercodes anzeigen
Interesse an Systemen steigt
Fuhrpark oder Hausgebrauch
Eltern orten Kinder
Zwischen 100 und 1500 Euro
Ortungssysteme: die rechtliche Lage
Das Problem ist, dass neben GPS-Daten mit Daten zum Treibstoffverbrauch, zur Geschwindigkeit, zur Drehzahl, zur Bremspedalbetätigung und zum Bremsverschleiß usw. auch eindeutige Rückschlüsse auf das Fahrverhalten gezogen werden können. Klar ist dabei auch, dass es sich bei Ortungs- und Fahrzeugdaten bei entsprechend möglicher Verknüpfung zur Fahrerin bzw. zum Fahrer um personenbezogene Daten handelt.
Ist also die Datenerfassung eine Totalüberwachung, die gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt? Wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berührt? Und die Menschenrechte? Eindeutig ist laut AK, dass eine Betriebsvereinbarung getroffen werden muss (vom Betriebsrat, ansonsten müssen Einzelvereinbarungen geschlossen werden).
Klar ist auch, dass die Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie noch Ansprüche (Verkehrsstrafen) geltend gemacht werden können.