Terrorprozess: Ein Hassprediger und Gedächtnisprotokolle
WIEN. Wiener Anschlag: DNA-Spuren des viertangeklagten Afghanen hafteten auf den Schusswaffen des erschossenen Attentäters.
Er eröffnete in der Wiener Innenstadt mit einem Maschinengewehr das Feuer, tötete vier Passanten und verletzte 23 Menschen teilweise schwer, bis er von der Polizei in der fatalen Nacht des 2. November 2020 erschossen wurde.
Wer waren die mutmaßlichen Unterstützer des Wiener Attentäters? Wie berichtet müssen sich sechs Angeklagte vor Gericht verantworten. Der Terrorprozess biegt in die Zielgerade, die Urteile könnten nächste Woche fallen.
Am Dienstag kam als Zeuge ein Beamter des Wiener Verfassungsschutzes zu Wort. Er belastete den Viertangeklagten, einen 28-jährigen Afghanen: Dieser Mann sei mit dem späteren Attentäter in dessen Wohnung gewesen und habe die Terrornacht mitgeplant.
DNA-Spuren des Angeklagten fanden sich sowohl in der Wohnung des Terroristen als auch auf den verwendeten Schusswaffen. Dem Verfassungsschutz sei der Afghane schon seit 2014 bekannt gewesen, so der befragte Zeuge. Er habe in Wien Moscheen besucht, die als radikal galten und wo im Sinne des "Islamischen Staates" gepredigt wurde. In einem der Gebetshäuser war demnach auch der berüchtigte Hassprediger Mirsad O. aktiv. Der Serbe galt als "Star" der heimischen Dschihad-Szene und wurde bereits zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Allerdings sei der viertangeklagte Afghane in den Moscheen nicht durch strafbare Handlungen aufgefallen: "Es waren nur Besuche." Es habe sich um staatspolizeiliche Erhebungen, nicht aber um strafrechtliche Ermittlungen gehandelt, sagte der Verfassungsschützer. Aufhorchen ließ der Zeuge, als er mitteilte, dass all diese durch Observationen rund um bedenkliche Moscheen bekannt gewordenen schriftlichen Erkenntnisse bereits "gelöscht" worden seien, eben weil es damals keine Hinweise auf Straftaten gegeben habe. Er bezog sich in seinen Aussagen daher auf "Gedächtnisprotokolle".
Elmar Kresbach, Verteidiger des Viertangeklagten, kritisierte, dass das belastende DNA-Gutachten "nicht lege artis" erstellt worden sei, und verlangte ein neues. Das Gericht hat über diesen Beweisantrag noch nicht entschieden.
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