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Salzburg: Prozess gegen Lehrerin endete mit Diversion

Von nachrichten.at/apa, 02. Dezember 2022, 16:03 Uhr

SALZBURG. Eine Lehrerin, die einem Schüler Nacktfotos geschickt und ihn geküsst haben soll, hat sich am Landesgericht Salzburg verantworten müssen.

Der Prozess wegen versuchten Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses endete mit einer Diversion. Die geständige Frau soll einem 14-jährigen Schüler im Klassenzimmer einen Zungenkuss und in der Schulbibliothek einen Kuss auf die Wange gegeben haben. Zudem habe sie ihm Nacktfotos von sich geschickt und auch von ihm Nacktfotos gefordert. 

Das Diversionsangebot der Richterin umfasste eine Probezeit von zwei Jahren, 150 Euro Pauschalkostenbeitrag und die Weisung zu einer regelmäßigen Psychotherapie. Die Beschuldigte, ihr Verteidiger und auch der Staatsanwalt waren damit einverstanden.

Die Lehrerin, die seit Bekanntwerden des Falles nicht mehr unterrichtet, entschuldigte sich für ihre Verhalten. "Es tut mir fürchterlich leid", sagte sie zur Richterin. Mehr wollte sie auf Anraten ihres Verteidigers Kurt Jelinek nicht dazu sagen.

Dem Strafantrag zufolge soll sie dem minderjährigen Schüler im vergangenem Schuljahr über Snapchat geschrieben haben, er soll sich vorstellen, dass sie in der Bibliothek seien, sich küssen und ausziehen würden und dann miteinander Geschlechtsverkehr hätten.

Die Beschuldigte soll dem 14-Jährigen auch mehrfach geschrieben haben, wie fesch sie ihn finde. Als sie einmal alleine im Klassenzimmer waren, habe sie ihn aufgefordert, er möge aufstehen, und ihm dann einen Zungenkuss gegeben, wobei sie ihre Hände in den Bereich seines Gürtels legte. Mehrfach soll sie den Teenager aufgefordert haben, in die Bibliothek zu kommen. Als er schließlich der Aufforderung gefolgt sei, habe sie ihn auf die Wange geküsst.

Die Anwältin des Schülers forderte 300 Euro Teilschmerzensgeld. Der Verteidiger wollte den Betrag sogleich in bar bezahlen, doch die Privatbeteiligtenvertreterin sprach sie für eine Überweisung des Geldes aus. Der Verteidiger legte der Richterin noch eine Bestätigung darüber vor, dass die Beschuldigte seit März 2022 eine regelmäßige und engmaschige Psychotherapie absolviert.

Die Richterin hatte das Diversionsangebot mit dem reumütigen Geständnis der Frau und ihrer bisherigen Unbescholtenheit begründet. Das Verfahren wird vorläufig eingestellt.

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2  Kommentare
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DLiner (1.069 Kommentare)
am 03.12.2022 13:49

Von einem Mann hört man auch deutlich seltener ein reumütiges Geständnis, freiwillige engmaschige Psychotherapie und das Angebot, das Schmerzensgeld sofort zu entrichten.

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helmutspeil (101 Kommentare)
am 02.12.2022 17:34

Naja.........in meiner Jugend hätte ich das Angebot wohl angenommen...........

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