Fußgängerin hatte am frühen Nachmittag 3,58 Promille
WIEN. Eine Fußgängerin hat am frühen Donnerstagnachmittag in Wien-Penzing 3,58 Promille Alkohol im Blut aufgewiesen, als sie in der Linzer Straße bei einem Unfall mit einer Straßenbahn leicht verletzt worden ist.
Laut Polizeisprecher Harald Sörös bemerkten Zeugen die Frau um 14.40 Uhr, wie sie auf Höhe der Hausnummer 93 aufrecht, aber torkelnd die Fahrbahn überquerte.
Die herannahende Straßenbahn, deren Lenker heftig läutete, bekam sie nicht mehr mit. Eine Notbremsung kam etwas zu spät, die Tramway erfasste die Betrunkene. Die Frau hatte aber Glück und wurde nur leicht verletzt. Ihre Identität wollte sie der Polizei nicht bekanntgeben, einen Ausweis hatte sie ebenfalls nicht dabei. Eine Funkwagenbesatzung begleitete sie in ein Krankenhaus und schaffte es sogar, einen Alkovortest durchzuführen. Dieser ergab einen Messwert von 3,58 Promille. Die Frau wurde deshalb stationär aufgenommen.
Beamte des Verkehrsunfallkommandos kamen nach der Unfallaufnahme in das Spital, um die Frau zu befragen und ihre Identität herauszufinden. Sie mussten aber unverrichteter Dinge abziehen, weil die Betrunkene tief schlief und nicht aufzuwecken war. Den Rausch hatte sie sich in der Nacht auf Freitag aber teilweise ausgeschlafen. Nachdem sie aufgewacht war, verhielt sie sich dem Krankenhauspersonal gegenüber aggressiv und flüchtete schließlich aus dem Spital. Strafrechtlich Relevantes verübte sie Sörös zufolge nicht.
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Identität ungeklärt. Ich tippe auf NALA2.😉
Angesoffene Frauen sind abstoßend! Beeeeeh!!! 😱
Angesofene Männer nicht?
+f
Ja! Bei einen Mann ist das was anderes!
Bei Männern ist es eh schon wurscht weil die sowieso deppert san oder san Sie nur a dämlicher Chauvinist?
Besoffene haben einen groessere Schutzengel. Und Schmerzen spüren sie auch keine, weil der nerv betäubt ist.
Man sollte ein Damenspitzerl nicht überbewerten.
Nicht strafrechtlich relevant? Wenn sie statt gegen eine Tramway gegen einen PKW taumelt hat der Fahrer Probleme (Vertrauensgrundsatz!). Oder sehe ich das falsch?
Wolfgan, das sehen Sie richtig!
Warum?
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
Glingo, welche Ausnahmen vom Vertrauensgrundsatz gibt es?
Was würde unser DAÖ Gastredner sagen?
A bsoffene Gschicht 😁
Emanzipiert!😂
Ja die Damen holen auf!