43-Jähriger hetzte Hund auf seinen Bekannten: Haftstrafe
FELDKIRCH. Weil er im vergangenen Sommer seinen Hund auf einen Bekannten gehetzt hat, ist ein 43-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt worden.
Die Hundeattacke trug sich in den Bregenzer Seeanlagen zu, der 24-jährige Bekannte trug schwere Verletzungen davon. Das Urteil ist rechtskräftig. Täter und Opfer kannten einander bereits, als sie im August dieses Jahres in den Bregenzer Seeanlagen erneut aufeinander trafen. Es gab ein kurzes Gespräch, wobei unklar blieb, worum es dabei ging. Jedenfalls hetzte der 43-jährige Tunesier, der an jenem Tag stark alkoholisiert war, seinen Hund auf den anderen Mann.
Der Hund – eine Mischung aus American Staffordshire und Malinois– befolgte das Kommando, ging auf den 24-jährigen Afghanen los und biss ihn in Arm und Rücken. Fotos der Verletzungen ließen zwei tiefe Fleischwunden erkennen.
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Der Tunesier, der schon mehrfach vor Gericht gestanden ist, wurde wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen und erhielt 24 Monate Haft, von denen er acht absitzen muss. Da zusätzlich aus einer früheren Verurteilung ein Strafrest von sechs Monaten fällig wurde, wandert der 43-Jährige für 14 Monate hinter Gitter. Dem Opfer muss er 2.000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen, sich außerdem einer Alkoholtherapie unterziehen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.
Warum bekommt jemand, der jetzt von einer vorherigen bedingten Strafe länger einsitzen muss überhaupt noch eine bedingte Haftstrafe?? Noch dazu 2/3 von der neuen Strafe bedingt?
Unser Justizsystem wird immer mehr zur Lachnummer - man hätte ihn doch gleich auf "freiem Fuß anzeigen" können. /S
Nach der Haftstrafe wird dieser Täter hoffentlich abgeschoben! Nur weil die Verantwortlichen diese Täter in der Gesellschaft belassen, können diese Personen immer wieder neue Delikte begehen. Das ist ein Mitgrund warum die Ausländerfeindlichkeit steigt und die rechten Parteien in ganz Europa erstarken. Rigoroses Vorgehen gegenüber Personen, die sich nicht integrieren oder kriminell werden und volle Unterstützung für Integrationswillige, die einen Beitrag für die Gesellschaft leisten.