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Baby beim Baden getötet - Mutter in Anstalt eingewiesen

Von nachrichten.at/apa, 30. Juli 2019, 16:06 Uhr

INNSBRUCK. Nachdem eine 32-Jährige im vergangenen November ihr Baby beim Baden in einem Krankenhaus getötet haben soll, fand am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht ein Prozess statt. Das Urteil: Die Frau wird in eine Anstalt eingewiesen.

Die Geschworenen folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft, der einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht hatte. Laut Gutachten soll die Frau an paranoider Schizophrenie leiden und nicht zurechnungsfähig gewesen sein.

Für die Staatsanwältin stand zu Beginn ihres Vortrages schon fest: "Die Frau war zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig. Ihr war nicht bewusst, was sie tut, in ihrer Welt hat sie auch nicht anders können." Selbst nachdem sie ihren 14 Tage alten Sohn beim Baden erstickt bzw. ertränkt haben soll, sei ihr die Tragweite ihres Handelns nicht bewusst gewesen.

Um die Beweggründe der Frau zu kennen, wurde auf das Leben der 32-Jährigen zurückgeblickt. Mit 20 hatte sie einen Autounfall, bei dem ihr 17-jähriger Bruder starb. Sie war damals die Lenkerin, ihr Bruder Beifahrer. Sie lag einige Zeit im Koma. Nach ihrer Genesung beschloss sie, ihr Leben in einem christlichen Sinne zu führen und schloss sich einer freichristlichen Gemeinde an.

Schon nach der Geburt des ersten Kindes, das heute vier Jahre alt ist, habe die Frau Verhaltensänderungen gezeigt und eine Ärztin diagnostizierte eine bipolare Störung. Ihr wurden Medikamente verschrieben, die sie wieder absetzte, als sie zum zweiten Mal schwanger wurde. Die Verhaltensauffälligkeiten sollen sich daraufhin wiederholt haben.

Als ihr Sohn wegen Gelbsucht im Krankenhaus Zams stationär aufgenommen wurde, wollte sie ihn baden. Die Staatsanwältin führte aus, dass die 32-jährige Deutsche beim Baden eine Taufe durchführen wollte und deswegen den Buben unter Wasser drückte. Weil sie vorher das Baby mit Tüchern eingewickelt hatte, lag dieser Stoff auf seinem Kopf und dadurch sollen die Atemwege blockiert worden sein.

Das Kind hatte mehrmals erbrochen und war blau angelaufen, als ihr Mann das Zimmer betrat und Hilfe holte. Zwei Tage später verstarb das Kind in der Innsbrucker Klinik. Die Anklage sah einen bedingten Tötungsvorsatz und stufte die "Tat als Ausfluss ihrer Krankheit" ein. Laut Gutachten sei zu erwarten, dass die Frau weiterhin Taten mit schweren Folgen begehen kann. "Die Frau ist brandgefährlich", schloss die Staatsanwältin.

Urteil am Nachmittag

Die Frau wurde vom Geschworenengericht wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Frau war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.

Die Entscheidungen, dem Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft zuzustimmen als auch die Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung, fielen einstimmig aus. Die 32-Jährige hatte sich am Anfang der Verhandlung schuldig bekannt, beteuerte aber, ihren Sohn nicht vorsätzlich getötet zu haben.

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