Toter Rekrut: Vorwürfe nicht gerechtfertigt
HORN/WIEN. Nach dem Tod eines Rekruten der Garde bei einem Marsch nahe der Kaserne Horn (NÖ) hat eine vom Verteidigungsministerium eingesetzte Sonderkommission gestern erste Ergebnisse vorgelegt.
Mehrere anonym vorgebrachte Vorwürfe, wonach Vorgesetzte Klagen von Rekruten ignoriert hätten, entbehrten demnach jeder Grundlage.
Wie berichtet, war der 19-jährige Wiener am 3. August bei einem Marsch im Rahmen der Grundausbildung nach knapp mehr als drei Kilometern zusammengebrochen und später im Spital gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet und Tage später bekannt gegeben, dass der Mann an einem akuten Infekt gelitten hatte. Demnach wurden die Keime Haemophilus influenzae und Streptokokkus pneumoniae festgestellt.
"Umfassend, zeitgerecht, richtig"
Laut Sonderkommission, die vom Präsidenten des Landesgerichtes Salzburg und Brigadier der Miliz, Hans Rathgeb, geleitet wurde, wären begleitende Maßnahmen aufgrund der großen Hitze ebenso "umfassend, zeitgerecht und richtig angewendet" worden wie die Rettungskette funktioniert hätte.
Die Ermittlungen der Kommission sind aber noch nicht abgeschlossen. Zudem fehlt das medizinische Sachverständigengutachten. Auch die Erhebungen der Staatsanwaltschaft laufen weiter.