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Kritik von SP-Gemeindesprecher zu Steinhaus

Von OÖN, 07. Juni 2024, 21:41 Uhr
Tobias Höglinger, Landtagsabgeordneter und Gemeindesprecher der SPÖ Bild: OÖN/mst

STEINHAUS. Ob strafrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen, wurde laut Tobias Höglinger noch nicht ausreichend geklärt. Die SPÖ prüfe derzeit, ob sie selbst rechtliche Schritte einleiten werde.

Wie am Freitag berichtet, hatte SP-Gemeindesprecher Tobias Höglinger wegen des kritischen Rechnungshof-Gutachtens zu Steinhaus bei Wels eine Anfrage an Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP) gerichtet. Dieser ist nicht nur auf Landesebene für die Gemeindeaufsicht zuständig, sondern auch FP-Fraktionsobmann in Steinhaus.

Gestern erhielt Höglinger eine Anfragebeantwortung von Haimbuchner, die auch den OÖN vorliegt. Höglinger reagiert mit Kritik: Laut Antwort hat das Land keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. "Wir werden uns nun noch einmal mit unseren Experten beraten, ob wir unter Umständen selbst eine Sachverhaltsdarstellung einbringen", schreibt Höglinger in einer Stellungnahme.

Er beruft sich auf Rechtsexperten und Verwaltungsjuristen – näher benennt der Landtagsabgeordnete diese nicht –, laut denen einige Sachverhalte im Gutachten durchaus rechtliche Konsequenzen haben könnten. "Dass vor diesem Hintergrund die Aufsichtsbehörde nicht aktiv geworden ist, wird gerade wegen der Personalunion des zuständigen Referenten in der Landesregierung mit dem Fraktionsobmann der Bürgermeisterpartei in Steinhaus zu hinterfragen sein", sagt Höglinger.

Prüfung alle sieben bis 14 Jahre

Aus der Antwort Haimbuchners geht zudem hervor, dass Gemeinden alle sieben bis 14 Jahre durch die Gemeindeaufsicht geprüft werden, in Steinhaus zuletzt 2010. "Dieses lange Prüfungsintervall wird ja nicht darauf zurückzuführen sein, dass es sich um Haimbuchners Heimatgemeinde handelt, er selbst dort Fraktionsobmann und der Bürgermeister sein Parteifreund ist", sagt Höglinger.

Haimbuchner selbst erklärte zu Beginn der Causa im April, dass er bewusst nicht die ihm unterstellte Gemeindeaufsicht, sondern den Landesrechnungshof mit der Prüfung beauftragt habe. Dadurch wolle er den Anschein der Befangenheit vermeiden. Die Prüfungen würden dazu dienen, Verbesserungspotenziale in der Gemeinde zu erkennen und zu heben.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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11a (161 Kommentare)
am 11.06.2024 17:49

Interessant ist, dass der Prüfer von 2010 genau der ist, welcher seine Vorgesetzten angezeigt hat wegen inhaltlicher Eingriffe in seinen Prüfberichten und daraufhin vermobbt äh versetzt wurde....

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11a (161 Kommentare)
am 11.06.2024 17:38

Mhhh....gerade den Prüfungsbericht aus 2010 gelesen.....nicht viel neues gegenüber 2024

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20IKD/Steinhaus-Pruefbericht.pdf

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Xani (7 Kommentare)
am 09.06.2024 21:50

Nur eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft bringt etwas, alles andere ist heiße Luft!

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