Ukrainerin vergewaltigt? "Es steht Aussage gegen Aussage"
STEYR. Trotz schwerer Vorwürfe gegen einen syrischen Asylwerber ist dieser auf freiem Fuß – die Haft könnte heute angeordnet werden.
In Weyer soll eine 15-jährige Ukrainerin von einem 19 Jahre alten Asylwerber aus Syrien vergewaltigt worden sein. Dieser schwere Vorwurf wurde in einer Anzeige erhoben, die die Familie des Mädchens am Donnerstag erstattet hat. Die 15-Jährige war erst vor kurzem mit zwei Geschwistern und ihrer Mutter vor den russischen Angriffen nach Österreich geflüchtet.
Die mutmaßliche Tat ereignete sich demnach bereits am späten Mittwochabend. Details wurden keine bekanntgegeben. So viel steht fest: Der Syrer soll die 15-Jährige zu einer nur schwer einsehbaren Eisenbahnböschung gezerrt haben und dann über sie hergefallen sein. Die zu diesem Zeitpunkt angeblich leicht alkoholisierte Ukrainerin soll dabei Verletzungen am Hals und an den Armen erlitten haben. Sie habe sich am folgenden Tag ihrem Bruder anvertraut.
Ob sich das Mädchen und der mutmaßliche, bisher unbescholtene Täter zuvor bereits gekannt hatten oder ob es sich um eine zufällige Begegnung handelte, ist nicht bekannt. Auch die Staatsanwaltschaft habe darüber weiterhin keine schriftlichen Informationen von der Polizei erhalten, teilte eine Sprecherin der Anklagebehörde in Steyr auf Anfrage der OÖN mit.
Nachdem der Verdächtige von "freiwilligem" Sexualverkehr spreche, "steht Aussage gegen Aussage." Es werde wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt, der Syrer sei vorerst auf freiem Fuß angezeigt worden.
Inzwischen sei das Mädchen ärztlich untersucht worden, doch auch die Diagnose würde der Staatsanwaltschaft noch nicht vorliegen, so die Behördensprecherin am Sonntag. Die Polizei sprach ein vorläufiges Annäherungsverbot für den Syrer aus und bat die Asyl-Grundversorgung des Landes Oberösterreich, den 19-Jährigen von Weyer in eine andere Unterkunft umzuquartieren. Der zuständige Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (VP) teilte daraufhin mit, dass der 19-Jährige in einen 50 Kilometer entfernten Ort verlegt werde. "Unsere Haltung ist klar: Asylwerber, die Straftaten begehen, haben ihr Gastrecht verwirkt und müssen umgehend abgeschoben werden."
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