Tödliche Explosion in Schießanlage: Prozess in Wels wurde vertagt
WELS/DESSELBRUNN. Nach einer Explosion in einem Schießstand in Desselbrunn (Bezirk Vöcklabruck), bei der 2018 ein Mann getötet und ein zweiter verletzt worden ist, hätte sich am Montag der Eigentümer der Anlage vor dem Landesgericht Wels verantworten müssen - der Angeklagte erschien nicht. Die Verhandlung wurde vertagt.
Am späten Vormittag des 1. Februar 2018 war im Schießkanal der Anlage ein Feuer ausgebrochen, als zwei Sportschützen gerade dabei waren, ein Gewehr einzuschießen. Der 50- und der 62-Jährige versuchten noch selbst zu löschen. Es entstand aber eine Stichflamme, von der die Männer erfasst wurden. Der Jüngere erlag wenige Tage später im Spital seinen schweren Brandverletzungen (die OÖNachrichten hatten berichtet).
Die Löscharbeiten gestalteten sich schwierig und gefährlich. Die Feuerwehr füllte schließlich den Schießkanal durch eine Lüftungsöffnung mit Löschschaum, um den Brand zu bekämpfen. Die Brandermittler konnten erst nach einigen Tagen die Anlage betreten.
Nun wird dem Eigentümer der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst mit Todesfolge sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Die Anklage stützt sich auf ein Gutachten, wonach der Eigentümer Ö-Normen nicht eingehalten haben soll. Sie legt ihm zur Last, von 2011 bis zu dem Unfall am 1. Februar 2018 nötige Schutzmaßnahmen nicht getroffen zu haben. Die Stichflamme ist laut Sachverständigem durch glimmende Treibladungsreste einer abgefeuerten Patronenhülse entstanden, die Pulverrückstände auf dem Teppichboden in Brand setzten.
Video: Der Prozess nach der tödlichen Explosion wurde vertagt
Ein Zeuge - ein Polizist, der mit Kollegen kurz vor dem Vorfall geübt hatte - schilderte, man sei bereits außerhalb der Anlage gewesen, als plötzlich Schreie zu hören und schwarzer Rauch aus einem Lüftungsschacht zu sehen waren. Er und seine Kollegen seien mit einem Feuerlöscher wieder hineingelaufen und hätten den einen Sportschützen "total verkohlt", den anderen mit weniger schweren Verbrennungen gefunden.
In der Verhandlung am Montag ging es lange Zeit darum, ob der in der Anlage verlegte Teppich für einen Schießstand geeignet war, ob die Reinigungsmaßnahmen ausreichend waren und wer sie durchführte. Von vielen Zeugen wurde ein bereits verstorbenes Vereinsmitglied als Zuständiger genannt. Ein brandtechnischer Sachverständiger sagte, er gehe davon aus, dass eine restlose Reinigung des Teppichs von Pulverrückständen nicht möglich gewesen sei. Allerdings sei bei seinen Versuchen, in denen er brennende Streichhölzer auf den Teppich legte, die Flamme immer von selbst ausgegangen und habe nur leichte Versengungen hinterlassen. Auch liege es nahe, dass das Brandgeschehen - also die tödliche Stichflamme - anders verlaufen wäre, hätten die beiden Sportschützen den Teppich nicht zusammengelegt, um ihn ins Freie zu bringen.
Zu Mittag wurde die Verhandlung vertagt. Zum einen hat die Verteidigung weitere Zeugen beantragt, zum anderen muss der Angeklagte selbst noch einvernommen werden. Ein neuer Termin stand vorerst nicht fest.