Steyr: Im Wald ist Rauchen streng verboten
STEYR. Die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land hat Feueranzünden und Rauchen in Wäldern und deren Nähe verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit 7.270 Euro Strafe rechnen.
Am Donnerstag hat es in Steyr bis zu 35 Grad, auch am Freitag wird es bis zu 33 Grad heiß. Wegen der Trockenheit und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden hat die Bezirkshauptmannschaft nun die sogenannte Waldbrandbekämpfungsverordnung erlassen.
Ab Donnerstagist es in allen Wäldern und deren Gefährdungsbereich streng verboten, Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Um einen Gefährdungsbereich handelt es sich, wenn es durch den Boden oder durch Funkenflug zu einen Waldbrand kommen kann. Wer sich nicht an dieses Verbot hält, dem drohen 7.270 Euro Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. Waldeigentümer dürfen auf das Verbot in geeigneter Weise aufmerksam machen. Die Verordnung gilt bis zum 30. September. Auch andere Bezirke, beispielsweise Linz, haben derartige Verbote bereits erlassen.
Das Entzünden eines Feuers im Wald - und bei Verhältnissen, die einen Brand begünstigen könnten, auch in der Nähe eines Waldes - ist laut Forstgesetz grundsätzlich verboten. Zündhölzer oder Rauchwaren (beispielsweise Zigaretten) dürfen nicht weggeworfen werden. Ausnahmen gelten nur für die Eigentümer, Forstorgane oder, wenn man eine ausdrückliche Genehmigung hat. Dennoch erlassen häufig Bezirkshauptmannschaften bei besonderer Trockenheit, wie derzeit, eine eigene Verordnung, die Feuer generell verbietet.
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