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Drittes Geschlecht: Steyrer setzt sich vor Höchstgericht durch

30. Juni 2018, 00:04 Uhr
Drittes Geschlecht: Steyrer setzt sich vor Höchstgericht durch
Alex Jürgen Bild: Weihbold

STEYR/WIEN. Den Stein ins Rollen gebracht hat Alex Jürgen aus Steyr. Jürgen ist intersexuell, fühlt sich weder als Mann noch als Frau.

Am Standesamt Steyr beantragte Jürgen, dass im Personenstandsregister das Geschlecht neutral formuliert werde. Die Stadtverwaltung lehnte dies ab. Jürgen wandte sich an das Landesverwaltungsgericht. Auch diese Beschwerde wurde abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab Jürgen nun recht: Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, haben ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP).

Bezeichnung "divers", "inter", "offen"?

Offen bleibt, wie die alternativen Geschlechtsformen in Urkunden zu bezeichnen sind. Das lasse sich den Gesetzen nicht entnehmen, konstatierten die Höchstrichter. Es gebe mehrere Begriffe wie "divers", "inter" oder "offen".

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30  Kommentare
30  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
TheShedEnd (892 Kommentare)
am 01.07.2018 19:27

Auf welche öffentliche Toilette geht denn Jürgen? Darf er/sie sich das aussuchen?
Oder gibt es bald eine dritte Toilette neben Herren- und Damentoiletten wo die Pissoirs verkehrt herum montiert werden oder welche Bedürfnisse haben diese Menschen dann?

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thetruthman (2.129 Kommentare)
am 01.07.2018 10:32

Wer nicht weiß ob er Männlein oder Weiblein ist braucht ärztliche Hilfe oder möchte einfach nur Aufmerksamkeit!

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 01.07.2018 09:15

Wenn man so ein Ding durchzieht, warum auch immer, dann aber konsequent.
Jürgen ist nun mal ein männlicher Name...also ändern.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 01.07.2018 06:13

von despina15 (6680)
30.06.2018 18:42 Uhr

und es sollte JEDER froh sein,
dass man in dieser hinsicht kein
problem hat!!!

so is es !

Die Menschen haben vergessen das GUTE und die Gesundheit zu genießen und das Wertvolle im Leben zu schätzen .
Wer das nicht kann soll man eine Runde im UKH Café machen , die Person wird bald GANZ ANDERS denken .

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pepone (60.622 Kommentare)
am 01.07.2018 05:57

von despina15 (6680)
30.06.2018 18:42 Uhr

und es sollte JEDER froh sein,
dass man in dieser hinsicht kein
problem hat!!!

so is es !

Die Menschen haben vergessen das GUTE und die Gesundheit zu genießen und das Wertvolle im Leben zu schätzen .
Wer das nicht kann soll man eine Runde im UKH Café machen , die Person wird bald GANZ ANDERS denken .

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LukasFFK (702 Kommentare)
am 30.06.2018 23:23

Nicht Fisch, nicht Fleisch - nicht plus, nicht minus. Wers braucht...

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( Kommentare)
am 30.06.2018 21:21

Ich verstehe voll und ganz, dass jemand sein Geschlecht ändern will, wenn er/sie sich im falschen Körper fühlt. Das sollte auch unterstützt werden mit möglichst kostenfreien Operationen.

Aber ein drittes Geschlecht ist völlig pervers. Er/Sie wird ja entweder als Mann oder Frau fühlen. Die Richter haben nicht bedacht, dass dieses Urteil Hunderte Millionen Euro kosten kann und das für wenige Einzelfälle. Zig-Tausend Software Programme müssen adaptiert werden, viele gesetzliche Regelungen wie z.B. Pension sind völlig ungeklärt.

Das ist ein Skandalurteil völlig unfähiger Richter, denen der Weitblick gefehlt hat, was sie damit anrichten.

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TaJo (568 Kommentare)
am 30.06.2018 20:27

Haben die Justiztrottel keine vernünftigere Arbeit?

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 30.06.2018 19:29

ist ok. Abr wie will so jemand angesprochen werden? Herr oder Frau ist ja nicht,Zwitter, Es ....wie schauts mit den Vornamen aus?
Scharwierig.....

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Hamdidampti (150 Kommentare)
am 30.06.2018 18:43

Welches Geschlechtsteil hat Er - SIE - INTER?

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fridolino (614 Kommentare)
am 03.07.2018 05:54

Richtig. Wir wollen Fotos sehen

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 30.06.2018 17:22

Sind Heteros noch erlaubt?

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caless (72 Kommentare)
am 30.06.2018 15:42

Wer bemerkt den Treppenwitz in der Schlagzeile? "SteyrER ..."

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 30.06.2018 14:41

Naja..das könnte jetzt aber noch weiter gehen, könnte sein das da was auf die Wirte zukommt..ein drittes WC für, wie will er sich bezeichnen..ach ja ..inter, divers zwinkern

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 30.06.2018 12:54

Jawohl das ist sehr wichtig unsere kaum ausgelasteten Gerichte damit zu beschäftigen.

Davon hängt nämlich unser aller Existenz ab und die unseres Landes.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 30.06.2018 13:44

Nein, aber vielleicht hilft es ihm?

Ich glaube nicht, dass du oder ich sowas verstehen können, weil es uns nicht betrifft.

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joefackel (1.453 Kommentare)
am 30.06.2018 14:13

Gäbs nicht so viele Idioten die geistig noch im letzten Jahrhundert hängen geblieben sind hätts auch keine Gerichte gebraucht.

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Biene1 (9.533 Kommentare)
am 30.06.2018 14:19

Ja, da müsste wirklich nicht lange gefackelt werden!

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TaJo (568 Kommentare)
am 30.06.2018 20:26

Juckt dich deine Fackel?

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 30.06.2018 12:46

Wenn‘s ihm/ihr/x wichtig ist, warum nicht?

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xerMandi (2.161 Kommentare)
am 30.06.2018 13:13

Weil es Gesetze gibt, die zwischen Geschlechtern unterscheiden. Wehrpflicht, Pensionsrecht, Schwer- und Nachtarbeit sind nur Beispiele für davon betroffene Materien. Es wäre widersinnig, sich das Geschlecht frei aussuchen zu können. Ich glaube, zwischen 60 und 65 werde ich mich als Weiblein fühlen. zwinkern

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 30.06.2018 13:42

Da hast du recht. Aber wenn es nunmal so ist, dann müssen auch die Gesetze angepasst werden.

Finde ich zumindest. 😀

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( Kommentare)
am 30.06.2018 21:24

Quatsch, Er/Sie soll sich entscheiden und gut ist. Kann mir niemand einreden, dass Er/Sie ein Es sein will!

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Ramses55 (11.126 Kommentare)
am 30.06.2018 11:50

Wieder viel Geld rausgeschmissen für eine Sache nach der nun wirklich kein Hund bellt. Ich häng mich an xerMandi an, der schon alles gesagt hat.

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xerMandi (2.161 Kommentare)
am 30.06.2018 11:07

Jede(r) darf sich als das FÜHLEN, das er möchte. Aber in amtliche Dokumente muss eingetragen werden, was IST. Das wird bis auf einen kleinen Promillesatz entweder männlich (XY-Chromosomen) oder weiblich (XX-Chromosomen) sein. Diejenigen, die z. B. XXY-Chromosomen aufweisen, sollten auch keinen fluffigen Eintrag wie "inter" haben, sondern was zutrifft: Zwitter.

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 30.06.2018 11:06

Na endlich ist er jetzt wer, nämlich ein das oder es Was ändert das an seinem Schicksal,nämlich durch eine Laune der Natur anders zu sein?

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Gugelbua (31.944 Kommentare)
am 30.06.2018 11:04

solch Launen der Natur gabs schon immer man nannte sie Zwitter, kann den ganzen Aufwand nicht verstehen.
Einen Sonderstatus brauchen sie auf alle fälle, in etwa wie Personen mit einer Behinderung !

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 30.06.2018 18:41

!!!!!!+++

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 30.06.2018 18:42

und es sollte JEDER froh sein,
dass man in dieser hinsicht kein
problem hat!!!

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KARO11 (178 Kommentare)
am 30.06.2018 10:59

Wird er als Mann (65 Jahre), als Frau (60 Jahre) oder als Mittelding (62 1/2 Jahre) in Pension gehen?

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