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Nach Unfall in Klettergarten: 23-Jähriger außer Lebensgefahr, rechtliche Folgen offen

Von Gabriel Egger, 07. April 2020, 14:33 Uhr
Unfall im Klettergarten Rettenbachtal Bild: BRD Bad Ischl

BAD ISCHL. Nach einem 33-Meter-Absturz im Klettergarten Rettenbachtal bei Bad Ischl ist ein 23-Jähriger auf dem Weg der Besserung.

Er wird überleben. Jener 23-Jährige, der am Samstag, 28. März, im Klettergarten Rettenbachtal bei Bad Ischl mehr als 33 Meter tief gestürzt und ungebremst auf den Boden aufgeschlagen war. Wie berichtet, war dem Unfall ein Kommunikationsfehler mit seiner 48-jährigen Kletterpartnerin vorausgegangen. Der junge Mann wurde bei dem Absturz lebensgefährlich verletzt. Mittlerweile befindet er sich im Klinikum Wels auf dem Weg der Besserung. 

Weil es sich dabei um eine Sportstätte handle, hätten die beiden Sportler den Klettergarten laut Polizei wegen der Covid-19-Verordnungen nicht betreten dürfen. Sie wurden bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden angezeigt.

Ob aber tatsächlich juristische Folgen auf die beiden Ischler zukommen ist unklar. Denn bis heute gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung zur Frage, wie ein Klettergarten rechtlich einzuordnen ist. Das bestätigt auch die Bezirkshauptmannschaft Gmunden auf OÖN-Anfrage: "Die Anzeigen sind bei uns eingelangt, die rechtliche Einordnung dieses Falls ist aber noch offen".

Alpenverein und Naturfreunde sehen die Kriterien einer Sportstätte bei einem "gewachsenen Klettergarten" nicht erfüllt, raten aktuell dennoch zur Zurückhaltung: "Da bei der Nutzung von Klettergärten die notwendigen Sicherheitsabstände nicht immer eingehalten werden können, empfehlen wir dringend auf das Klettern in Klettergärten zu verzichten. Dies auch unter dem Aspekt der Risikominimierung in Zusammenhang mit Unfällen und der damit verbundenen Belastung des Gesundheitssystems." 

 

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5  Kommentare
5  Kommentare
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metschertom (8.067 Kommentare)
am 08.04.2020 06:13

Mal ganz ehrlich, wenn keine Tschechen in den Bergen unterwegs sind sinkt die Unfallstatistik ganz rapide. Und beim Klettern passieren nachweisbar weniger Unfälle als im Haushalt! Man sollte gerade jetzt im Frühjahr wenn es wieder in den Fels geht mit leichteren Routen beginnen und daran denken dass zum Teil viel lose Steine oder Geröll in den Wänden ist. Es ist jeder Einzelne gefragt auf sich und Andere zu schauen. Denn eine Kletter - oder Bergtour ist nur dann eine gelungene wenn alle gesund Zuhause ankommen!
Und dem jungen Kletterer wünsche ich dass er wieder vollkommen gesund wird.

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Lamborghini44 (1.972 Kommentare)
am 07.04.2020 16:30

Ist der junge Mann nicht schon genug bestraft, vielleicht sogar fürs ganze Leben ?
Eine Strafandrohung ist sicher für die Psyche nicht gerade vorteilhaft!

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( Kommentare)
am 07.04.2020 15:32

Na wenn der klettergarten nicht abgesperrt, oder abgesicherte gewesen ist, kann man den jungen Leuten keinen Vorwurf machen. Oder sich ein Schild dort befand betreten verboten.

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amha (11.323 Kommentare)
am 08.04.2020 07:16

Dumpfbacke! Es gab dazu eine behördliche Weisung!

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enoch (568 Kommentare)
am 07.04.2020 15:24

Bei einem rechtlichen Thema sollte man auch die richtigen Begriffe verwenden.
Verboten durch die Verordnung ist das Betreten von Sportplätzen, nicht -stätten.

Ist dann auch immer nicht eindeutig, aber ich sehe für den Kletterer gute Chancen, dass er nicht nach der Verordnung bestraft werden kann.

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