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19-Jährige aus Weibern starb bei Unfall mit Flixbus: Anklage gegen Lenker

Von Philipp Fellinger, 08. Februar 2024, 05:00 Uhr
Sekundenschlaf als Ursache für tödlichen Busunfall
Die Insassen mussten mit einer hydraulischen Schere aus dem Wrack befreit werden. Bild: APA/GERT EGGENBERGER

WEIBERN/MICHELDORF. 19-Jährige aus Weibern verlor auf der B317 in Kärnten ihr Leben, der Lenker wird wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.

Es ist noch stockfinster, als ein Flixbus am frühen Morgen des 19. September 2023 durch die Gemeinde Micheldorf in Kärnten fährt. Mehr als 800 Kilometer hatte der Bus mit der charakteristisch hellgrünen Lackierung da schon hinter sich. Von Berlin aus ging es durch die gesamte deutsche Bundesrepublik, Zwischenstopps inklusive. Auch in Linz hatte der Bus Halt gemacht. Dort zugestiegen war die 19-jährige Jana aus Weibern, die ihre Eltern im italienischen Triest, der Endstation der Verbindung, besuchen wollte.

In einer Linkskurve in der Kärntner Gemeinde kommt es schließlich zum Unfall. Einer der beiden Lenker, ein 27-jähriger Ukrainer, verliert aus damals ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Bus kommt von der Fahrbahn ab, kippt über die Leitschiene.

Mehrere Feuerwehren aus der Umgebung müssen mit Hydraulikscheren anrücken, ein Großteil der Insassen ist noch im Wrack gefangen und muss von den Einsatzkräften befreit werden.

Fünf der insgesamt 45 Passagiere erleiden schwerste Verletzungen, darunter Jana. Sie ist es auch, die den Unfall als einzige nicht überlebt. Sie verstirbt noch am Unfallort.

Ursachenspekulation

Weil laut Augenzeugen kein anderes Fahrzeug an dem Unfall beteiligt war, richtet sich der Verdacht schnell gegen die beiden Buslenker.

Ein Alkotest verläuft bei beiden Männern negativ, Spekulationen zur Unfallursache halten sich hartnäckig. So ist einmal sogar von einem "fliegenden Fahrerwechsel" die Rede. Der Unfalllenker selbst gab gegenüber der Polizei an, nach einer Wasserflasche gegriffen zu haben. Dabei habe er das Lenkrad verrissen.

Grob fahrlässige Tötung

Ein Gutachter wird bereits in den Tagen nach dem Unglück beauftragt. Knapp fünf Monate später kommt dieser offenbar zu einem derart eindeutigen Urteil, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Anklage gegen den Lenker wegen grob fahrlässiger Tötung erhebt.

Laut Tina Frimmel-Hesse von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt komme man nach Auswertung der Beweise zu dem Schluss, dass der Mann hinter dem Steuer eingeschlafen ist. "Es hat sich um Sekundenschlaf aufgrund von Übermüdung gehandelt", sagt Frimmel-Hesse gegenüber den OÖNachrichten.

Im Falle einer Verurteilung drohen dem Ukrainer bis zu drei Jahre Haft. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

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Autor
Philipp Fellinger
Redakteur Politik
Philipp Felllinger

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