Neues Fischereigesetz bringt Jungfischer leichter ans Wasser
LINZ. Kinder unter zwölf Jahren und Personen mit Beeinträchtigungen können künftig ohne Fischerkarte fischen, wenn sie von einem lizenzierten Fischer begleitet werden.
Außerdem wird an Angelteichen der Fischfang ohne Fischerkarte erlaubt sein. So lauten drei der Neuerungen, die im neuen oö. Fischereigesetz stehen, das vom Landtag nächste Woche beschlossen wird. Dem war ein mehrjähriger Diskussionsprozess vorausgegangen, in den 25 Stellungnahmen und 90 Änderungen einflossen.
Echolotverbot wird aufgehoben
Für Freizeitfischer interessant ist die Aufhebung des Echolotverbots. Auf der Donau darf nun auch vom Motorboot aus geangelt werden – sofern es der Bewirtschafter erlaubt. Das Verbot der Wettfischerei und der Lebendköder (Wirbeltiere) bleibt aufrecht. Festgeschrieben wurde auch eine verpflichtende Aus- und Fortbildung für Bewirtschafter und Fischereischutzorgane.
Der Fischbesatz von Gewässern habe künftig "gewässertypspezifisch" zu erfolgen, heißt es in der Novelle. Doch dabei bleibt es nicht: "Die Lebensgrundlage aller Wassertiere soll verbessert werden", sagt Kurt Hehenwarter von der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes und spricht damit die Hegeverpflichtung an. Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (VP) sieht mit der Gesetzesnovelle die "Weichen für ein modernes und nachhaltiges Fischereiwesen gestellt".
Das Gesetz legalisiert quasi die bereits herrschende digitale Vergabepraxis von Fischereilizenzen und bereitet eine künftige Anerkennung der Fischerkarten in und aus anderen Bundesländern vor. Man sei mit den anderen Bundesländern in Gesprächen, sagt Landesfischermeister Siegfried Pilgerstorfer, einen Zeitpunkt für den Fall der teuren Hürden könne er nicht nennen.
Die Grünen kritisieren am neuen Fischereigesetz, dem sie nur teilweise zustimmen werden, die fehlende Einbindung der oö. Umweltanwaltschaft und Umweltorganisationen.
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