Fall Höllhuber wird in Straßburg behandelt
SCHWARZENBERG. Walter Höllhuber, Obmann des Dreiländer Infrastrukturvereins Schwarzenberg, warf Anti-Atom-Vereinen die zweckfremde Verwendung von Fördermitteln vor, wurde verklagt, verurteilt und ruft nun den europäischen Gerichtshof an.
Im Zusammenhang mit den im Jahr 2007 durchgeführten Grenzblockaden gegen das Atomkraftwerk Temelin kritisierte Walter Höllhuber die Verwendung der Landesförderungen als zweckfremd. Roland Egger, Obmann des Vereins atomstopp_atomkraftfrei leben!, klagte und gewann in allen Instanzen. Höllhuber soll laut Entscheidung des Obersten Gerichtshofs seine Aussagen „zweckfremde Verwendung der Subventionsmittel des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz“ ab sofort unterlassen und als unwahr widerrufen. Höllhuber will dieses Urteil nicht auf sich sitzen lassen und rief deshalb den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dieser wird die Beschwerde auch bearbeiten. „Viele namhafte Politiker hatten sich gegen Grenzblockaden ausgesprochen. Die Anti-Atom-Vereine werden zum Großteil von der öffentlichen Hand subventioniert. Darum habe ich von zweckfremder Verwendung gesprochen“, sagt er.