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Online-Voting: "Knuspriges Judenfleisch" unter Nickname "Adolf H" angeboten

Von Thomas Streif, 31. Oktober 2020, 00:04 Uhr
Online-Voting: "Knuspriges Judenfleisch" unter Nickname "Adolf H" angeboten
Im Landesgericht Ried musste sich der 28-jährige Braunauer wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung verantworten.

BRAUNAU/RIED. Es ist ein beliebter Wettbewerb, den eine bekannte Fast-Food-Kette seit Jahren online anbietet. Internet-Nutzer können einen eigenen Burger mit verschiedenen Zutaten "basteln" und so an einem "Kreativ-Wettbewerb" teilnehmen. Auch in diesem Frühling gab es wieder die Möglichkeit eines Online-Votings. Diese Gelegenheit ließ sich ein 28-Jähriger aus Braunau nicht nehmen, sein ganz persönlich zusammengestellter Burger beschäftigte jetzt aber ein Geschworenengericht in Ried. Der bisher unbescholtene Mann musste sich wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung verantworten.

"Nur ein blöder Witz"

Laut Anklage hat sich der Innviertler mit dem Nicknamen "Adolf H" angemeldet und einen "Krusty Jew Flesh", was übersetzt "knuspriges Judenfleisch" bedeutet, angemeldet, um an der Abstimmung teilzunehmen.

Etliche Tage lang konnte man laut Anklageschrift für den Burger abstimmen, zwischenzeitlich lag die Eigenkreation des Braunauers sogar auf den vorderen Plätzen.

Vor Gericht gab der Innviertler an, dass es sich dabei um "einen blöden Witz" gehandelt habe. Eine antisemitische Einstellung sei ihm völlig fremd. Bei der Frage, ob sich der 28-Jährige damit im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt habe, waren sich die acht Geschworenen nicht einig. Vier Laienrichter sprachen den Mann schuldig, vier waren für einen Freispruch. Im österreichischen Recht bedeutet das einen Freispruch. Allerdings hatte der Senat aus den drei Berufsrichtern etwas gegen diese Entscheidung.

Großer rechtlicher Irrtum?

"Die drei Berufsrichter müssen einstimmig der Ansicht sein, dass sich die Geschworenen bei ihrem Ausspruch in der Hauptsache geirrt haben, dann sieht die Strafprozessordnung diese Möglichkeit vor", sagt Alois Ebner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, auf Anfrage der OÖNachrichten.

Ein derartiges Vorgehen sei höchst selten. "In Ried hatten wir das schon viele Jahre nicht mehr", sagt Ebner. Die drei Berufsrichter seien der Meinung, dass den Geschworenen ein rechtlicher Irrtum oder ein Fehler in der Beweiswürdigung passiert sei, so Ebner. Daher muss sich der Braunauer noch einmal wegen Wiederbetätigung vor einem anderen Geschworenengericht verantworten. Es wird zu einem völlig neuen Verfahren über die Anklage vor einem anderen Geschworenengericht kommen.

Rassismus und Antisemitismus

Recherchen der OÖN haben ergeben, dass bei besagtem Online-Voting von weiteren (unbekannten) Personen weitere rassistische und antisemitische Burgernamen eingereicht worden sein dürften. So soll es unter anderem einen "Judenjäger", "Judenburger" oder "McNigger" gegeben haben. Dementsprechende Screenshots liegen den OÖN vor.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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35  Kommentare
35  Kommentare
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filibustern (629 Kommentare)
am 01.11.2020 15:58

Ein Depp ist eben ein Depp - der Typ hat 28 Jahre seines Lebens quasi mit geschlossenen Augen und ausgeschaltetem Gehirn verbracht. Lässt sich leider nicht ändern. Solche gibt es halt - wir können nur schauen, dass die nicht überhand nehmen. Das wirklich schlimme an der Geschichte sind aber für mich die 4 Laienrichter, die in dem geschilderten Vorgang nicht in der Lage sind, eine Wiederbetätigung zu erkennen. Echt jetzt? Leute! Was ist das eurer Meinung nach denn sonst? Ein Kochrezept? Ein Kurs in schlechtem Englisch? Und solche Leute müssen Entscheidungen mit Tragweite treffen! Hier sollte die Justiz wirklich ein wenig genauer schauen, wem sie eine derartige Verantwortung überträgt! Die Betreffenden jedenfalls scheinen mir denkbar ungeeignet!!!

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 01.11.2020 11:14

Eine genauso blöde Aktion die die der Jungen Grünen die zum Staatsfeiertag unser flagge mit einem Hundstrümmerl ins Internet gestellt haben und so unser Nation herabwürdigen.

Gibt es hier auch ein Gerichtsverfahren?

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( Kommentare)
am 01.11.2020 10:19

Wo beginnt "Witz" und wo endet "Ernst"? Der junge Mann war mind. 9 Jahre in der Pflichtschule! Und sollte in dieser Zeit auch das Pflichtfach Geschichte absolviert haben!
Hat er sich da keinen Funken an "Demokratieverständnis" mitgenommen? Und auch die vier Schöffen, die für Freispruch gestimmt haben?
Lernen wir nichts aus der Geschichte, vergessen wir zu schnell oder ist das Leben in unserer Gesellschaft nur mehr "Spaß" für diese Menschen? Das macht einem Angst! Hier sollte eine ausreichende Information von Geschichte und dessen Folgen passieren (für Angeklagten und besagte Schöffen). "Lustig und Witz" hat seine Grenzen, sobald es den Freiraum (Würde) eines Menschen, egal welcher Rasse, Religion, Hautfarbe, ... beruhrt!

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Sensibelchen (829 Kommentare)
am 01.11.2020 08:07

Satire a la hebdo??

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Klettermaxe (10.698 Kommentare)
am 01.11.2020 09:02

Definition Satire

[ohne Plural] Kunstgattung (Literatur, Karikatur, Film), die durch Übertreibung, Ironie und [beißenden] Spott an Personen, Ereignissen Kritik übt, sie der Lächerlichkeit preisgibt, Zustände anprangert, mit scharfem Witz geißelt

Frage beantwortet?

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kpader (11.506 Kommentare)
am 01.11.2020 08:05

Nicht witzig! Soll eine ordentliche Strafe bekommen.

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haraldkoenig (1.150 Kommentare)
am 31.10.2020 22:55

wozu dann das Gerichtsverfahren? wenn es dann nicht anerkannt wird...

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MySigma (2.474 Kommentare)
am 01.11.2020 08:05

Den Ausgang des Verfahrens hat man vorher vielleicht noch nicht gewusst? Hmmm?

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 31.10.2020 21:37

Naja.... der talentierte und hochbegabte junge Mann kann es in der FPÖ noch weit bringen, wie man z.B. am Fraktionsführer der FPÖ im Welser Gemeinderat sehen kann....

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ReaderI (1.675 Kommentare)
am 31.10.2020 21:19

Geschmacklos, beleidigend- wie blöd ist dieser 28-Jährige eigentlich!!! Eigenartig, dass es dafür eine n Freispruch gibt!

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aspoeck82 (50 Kommentare)
am 31.10.2020 20:36

Die ganze Diskussion geht jetzt nur um den (zugegeben echt grenzdebilen) Einreicher dieser Aktion.
Meiner Meinung nach hat hier aber auch der Burgerkonzern ganz schwach reagiert. Sowas darf doch (auch wenn es dumme gibt die es einreichen) NIE online gestellt und zum Voting freigegeben werden.

Ganz schwache Leistung...

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vinzenz2015 (46.437 Kommentare)
am 31.10.2020 19:59

Wie schaut das familiäre Umfeld, der 'Freundeskreis' des informiert Empathilosen aus?!
So was fällt ja nicht vom Himmel!

Ein weiterer Klient für einen gerichtlich verpflichtenden Integrationskurs!

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vinzenz2015 (46.437 Kommentare)
am 31.10.2020 20:00

Des UNinformiert Empathielosen ...

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Weltliner (428 Kommentare)
am 31.10.2020 19:34

Hier erübrigt sich jeder Kommentar.

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2good4U (17.719 Kommentare)
am 31.10.2020 19:34

Ok, erstmal vorweg.
Wie kann man sowas mit 28 Jahren als lustigen Witz verstehen?

Abgesehen davon kann ich zwar Herabwürdigung oder vielleicht auch Hetze bzw. Antisemitismus erkennen, aber Wiederbetätigung?
Wo ist denn der Bezug zum Nationalsozialismus?
Antisemitismus ist doch nicht automatisch Wiederbetätigung?!

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2good4U (17.719 Kommentare)
am 31.10.2020 19:36

Nachtrag:

Ok, der ausgewählte Name Adolf H. dürfte dann doch den Bezug zum Dritten Reich herstellen.
Habe das wohl überlesen.

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noraus (67 Kommentare)
am 31.10.2020 19:21

Ein blöder Witz? - Dann sollte man ihn lustig einsperren, zumindest 2-3 Monate. Was, so kurz? Das ist echt ein Witz! Und was ist eigentlich mit 50% dieser Schöffen los? Lachgasintoleranz?

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susisorgenvoll (16.694 Kommentare)
am 31.10.2020 18:01

Dieser Innviertler hat offenbar ein gravierendes mentales Problem und sollte zwangsweise Experten vorgeführt werden! Die Aktion als "Scherz" zu titulieren ist wohl nur ihm selbst verständlich .....

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lentio (2.771 Kommentare)
am 01.11.2020 08:01

Und welchem Experten möchte die Forentin, mit dem Nickname aus einem Buch für Kleinstkinder, vorgeführt werden?

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hochhaus (1.821 Kommentare)
am 31.10.2020 17:15

Kommt mir vor wie im Linzer SwapSkandal. Keine Ahnung von irgendwas!
In Linz sind die Schuldigen gut davon gekommen.

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 31.10.2020 17:35

Was für ein Vergleich.

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Windorf (452 Kommentare)
am 31.10.2020 15:51

zu: ..................................... zwischenzeitlich lag die Eigenkreation des Braunauers sogar auf den vorderen Plätzen.................

Da muss es aber eine Menge von Vollidioten geben, wenn das niemandem aufgefallen ist und dieses Nazi-Kretin zum Champion aufgestiegen ist......

Das ist bedenklich ---- und ich hoffe, diese geschmacklose und niederträchtige Eigenkreation des Braunauers wird mit der vollen Härte des Gesetzes geahndet. --- --für mit stellt das eindeutig das Verbrechen der Wiederbetätigung dar.!!!

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otterpohl (1.258 Kommentare)
am 31.10.2020 13:38

Antisemitismus sei ihm fremd. Er weiß gar nicht, wer Adolf Hitler war und Juden kenne er auch keinen. Überdies sei er Vegetarier wie sein Vorbild. Ein Fall für Berufsjuristen, nicht für Laienrichter, die keine Erfahrung mit den notorischen Leugnern haben.

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 31.10.2020 13:12

Das ist kein blöder Witz, sondern hier kommt eine Grundeinstellung zum Vorschein, die beängstigend ist. Für mich kommt das einem Anstiften zum Mord gleich.

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Gugelbua (31.975 Kommentare)
am 31.10.2020 12:36

eine Demokratie mit Meinungsfreiheit sollte sowas gar nicht beschäftigen

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MySigma (2.474 Kommentare)
am 31.10.2020 13:20

??? Ernst

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spoe (13.521 Kommentare)
am 31.10.2020 15:14

Dummokratie?

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 31.10.2020 09:39

In Frankreich würden sie so etwas als Satire und Recht auf freie Meinung bezeichnen.
In Ö Gottseidank verboten.

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 31.10.2020 16:05

aber die Nummer mit "Geschichte" haben Sie noch nicht so richtig verstanden , oder ?

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Kochloeffel (882 Kommentare)
am 31.10.2020 09:01

..und Dummheit ist leider auch nicht strafbar und tut auch nicht weh, sonst müßten manche Leute Tag und Nacht schreien !!!

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Klettermaxe (10.698 Kommentare)
am 31.10.2020 08:29

Die Aktion ist an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten.

Der Freispruch ist für mich nachvollziehbar, weil man in Österreich beim Delikt der Wiederbetätigung eine gewisse böse Absicht nachweisen muss, und das wird man in einem zweiten Verfahren auch kaum schaffen.

Es sollte ein Delikt "unterhalb" der Wiederbetätigung für solche dumme Aktionen wegen öffentlicher Beleidigung/Respektlosigkeit oder was auch immer geben, ansonsten wird man entweder sehr hart bestraft (Wiederbetätigung) oder wie in den meisten Fällen gar nicht (Freispruch).

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AtillaDerWildeHummus (1 Kommentare)
am 31.10.2020 13:29

Sehe ich ebenso.

Ob man den Witz jetzt geschmacklos findet oder nicht sei jedem selbst überlassen, aber wegen eines Shitpostings jemanden vor VerbotsG 1947 zu stellen (für das übrigens die MINDESTstrafe 1 Jahr Haft ist) ist schlicht und einfach lachhaft.

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holcmichl (224 Kommentare)
am 31.10.2020 16:28

Wann un Wiener Kirchen randaliert wird sind es "Dumme "Jugendliche, mit 18Jahren..

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 31.10.2020 23:32

Ja , an die 50 Türken !!

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SeppiDaKing (2 Kommentare)
am 01.11.2020 10:07

Andere fahren einmal zu schnell, bei rot über die Ampel oder bleiben bei einer stop Tafel nicht 3sek stehen. Parken for Zebrastreifen oder rettungszufahrten.
Alles Kleinigkeiten mit denen man just im Moment Erwachsene und Kinder gefährdet.
Aber des posting muss vor Gericht

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