Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Mutmaßlicher "Eulenmord" wird ein Fall für das OLG

Von Thomas Streif, 27. Juli 2023, 04:16 Uhr
Symbolbild OLG Linz
Die Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Linz findet wohl frühestens im Herbst statt. Bild: VOLKER WEIHBOLD

PRAM / WELS. Schuldspruch wegen Tierquälerei: Vater und seine Söhne meldeten Berufung gegen Schuld und Strafe an

Zu Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe wegen Tierquälerei wurden ein 67-Jähriger und seine beiden Söhne (36 und 32 Jahre alt) am 28. Juni im Landesgericht Wels verurteilt, die OÖN haben berichtet.

Der Richter hatte keinen Zweifel daran, dass das Trio in Pram eine Eulenmutter und ihre vier Jungen aus dem Nest geschossen hatte. "Sie haben im Jagdbetrieb alle drei nichts verloren. Sie haben aus Tötungslust geballert und die Eulen, aus welchem Grund auch immer, getötet. Dafür habe ich null Verständnis", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Außerdem kündigte der Strafrichter die Beschlagnahmung der Waffen an.

Mutmaßlicher "Eulenmord" wird ein Fall für das OLG
Der Andorfer Rechtsanwalt Harald Korp vertritt das Trio. Bild: Streif

Der Richterspruch wurde aber nicht rechtskräftig, denn die drei Hausruckviertler, die vom Andorfer Rechtsanwalt Harald Korp juristisch vertreten werden, meldeten Berufung gegen Schuld und Strafe an.

Damit ist der mutmaßliche Eulenmord – für das Trio gilt die Unschuldsvermutung – jetzt ein Fall für das Oberlandesgericht Linz. In Wels wurden der arbeitslose 32-Jährige und sein Vater zu je 300 Tagessätzen (vier Euro) verurteilt, jeweils also 1200 Euro. Empfindlicher fiel die Strafe für den 36-Jährigen, der über ein monatliches Nettoeinkommen von 2500 Euro verfügt, aus: 400 Tagessätze zu je 20 Euro (8000 Euro).

Ein Termin für die Berufungsverhandlung am OLG steht laut Verteidiger Korp frühestens im Herbst an.

mehr aus Innviertel

Dreitägiges Fest zum 130-jährigen Bestandsjubiläum

"Bio-Kobl" in Ried bleibt wohl doch weiter geöffnet

Glasner: "Charakterlich ist die Mannschaft großartig"

Projekt "Straßenbeleuchtung neu" in Mehrnbach abgeschlossen

Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

14  Kommentare
14  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Caesar-in (3.629 Kommentare)
am 27.07.2023 21:14

Ein Freispruch ist nach dem Urteil und damit als Summe aus dem bisher bekannten Beweismaterial wohl nicht zu erwarten. Die Berufung kann nur der Versuch sein, die Strafe zu mildern (um bald wieder jagen gehen zu dürfen). Ob dieser Versuch aber gut überlegt ist, scheint unter Verweis auf das erwähnte, bekannte Beweismaterial doch sehr fraglich zu sein. Ob am Ende des Verfahrens auch die Erkenntnis entsteht, viele Fehler gemacht zu haben?

lädt ...
melden
antworten
docholliday (8.188 Kommentare)
am 27.07.2023 14:51

Solche Leute darf man keine Waffen überlassen. Waffenverbot für immer!
Der Richter hat einen guten Weg eingeschlagen! Taugt ma!
Wer aus Lust tötet, hat in der Gesellschaft nichts zu suchen!

lädt ...
melden
antworten
amha (11.322 Kommentare)
am 27.07.2023 14:07

Darf man mutmaßliche Tierquälerei straffrei als "Mord" titulieren, wenn man die vielstrapazierte Unschuldsvermutung hinten dranhängt?

lädt ...
melden
antworten
Alfred_E_Neumann (7.219 Kommentare)
am 27.07.2023 09:27

Um mit Schrotflinten aus wenigen Metern Entfernung in ein volles Vogelnest zu schießen, braucht man schon eine ordentliche Störung.

Von einem Waffenverbot liest man nichts, nur von der Beschlagnahme, ist aber hoffentlich eine Konsequenz eines rechtskräftigen Urteils.

lädt ...
melden
antworten
Gabriel_ (3.460 Kommentare)
am 27.07.2023 08:38

Der Mensch - die Bestie...

lädt ...
melden
antworten
waldi1168 (177 Kommentare)
am 27.07.2023 08:24

Hoffentlich fällt das Urteil höher aus

lädt ...
melden
antworten
Natscho (4.341 Kommentare)
am 27.07.2023 08:28

Geht nur, wenn die Staatsanwaltschaft auch berufen hat. Davon lese ich hier nichts

lädt ...
melden
antworten
Caesar-in (3.629 Kommentare)
am 27.07.2023 21:16

Kann ich nicht beurteilen, aber ein schöner Traum wäre es, wenn die noch was zusätzlich auf das erste Urteil bei einer Bestätigung dessen erhalten würden.

lädt ...
melden
antworten
2good4U (17.647 Kommentare)
am 27.07.2023 07:10

Bei Tieren von Mord zu sprechen ist einfach nur dumm

lädt ...
melden
antworten
meisteral (11.768 Kommentare)
am 27.07.2023 08:48

In diesem Fall den Mund aufzumachen ebenfalls

lädt ...
melden
antworten
amha (11.322 Kommentare)
am 27.07.2023 14:08

Gutti vom Zensi erMORDet

lädt ...
melden
antworten
2good4U (17.647 Kommentare)
am 27.07.2023 19:01

Schein so.
Dabei habe ich nur erwidert dass er den Mund dann halt nicht aufmachen soll.

Ich habe es mittlerweile aufgegeben die Logik hinter der Zensur zu hinterfragen...

lädt ...
melden
antworten
tulipa (3.267 Kommentare)
am 27.07.2023 09:17

Extrem dumm und abartig war nur die Tat der drei Möchtegern-Jäger.

lädt ...
melden
antworten
2good4U (17.647 Kommentare)
am 27.07.2023 10:39

Das eine schließt das andere nicht aus.

lädt ...
melden
antworten
Aktuelle Meldungen