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Mit zwei Promille Alkohol im Blut Radfahrer (79) übersehen und getötet

Von Thomas Streif, 01. März 2019, 00:04 Uhr
Mit zwei Promille Alkohol im Blut Radfahrer (79) übersehen und getötet
Der 24-Jährige aus dem Bezirk Braunau musste sich gestern im Landesgericht Ried verantworten. Bild: VOLKER WEIHBOLD

BEZIRK BRAUNAU/RIED. Ein junger Innviertler wurde gestern zu 14 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Es ist ein durchaus ungewöhnlicher Beginn der Verhandlung im Rieder Schwurgerichtssaal. Der Angeklagte, seine Eltern und die Verteidigerin begrüßen Schriftführerin, Richterin und den Staatsanwalt mit Händeschütteln. Der 24-Jährige aus dem Bezirk Braunau muss sich wegen grob fahrlässiger Tötung vor Richterin Belinda Schasching verantworten.

Der junge Innviertler war am Freitag, 9. November, gegen 17 Uhr mit seinem Auto auf der Landesstraße 104 im Bereich von Lengau unterwegs. Dort übersah er in der Dämmerung einen 79-jährigen Fahrradfahrer, der laut eines Gutachters eher mittig auf der Straße unterwegs gewesen war.

Die Chancen auf ein Ausweichmanöver dürften sehr gering gewesen sein, der Angeklagte hatte etwas mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Laut Gutachten war der Pensionist mit dem Fahrrad nicht am Fahrbahnrand unterwegs. Er dürfte ohne Beleuchtung unterwegs gewesen sein. In der herbstlichen Dämmerung kam es dann zu der Tragödie.

"Ich weiß nicht, wieso ich ins Auto gestiegen bin. Sonst lasse ich mich immer abholen, wenn ich etwas getrunken habe. Es tut mir alles so schrecklich leid", sagt der Angeklagte, der immer wieder mit den Tränen kämpft. Seine Verteidigerin argumentiert mit dem eigentlich gewissenhaften Lebenswandel des Mannes, der sich unter anderem in der örtlichen Musikkapelle und Feuerwehr engagiert.

Er habe sich nach der Arbeit noch mit Arbeitskollegen in einem Wirtshaus zusammengesetzt. Laut Angabe der Kellnerin hat der Mann dort neun Bier konsumiert.

"Sie sind leider nicht Erste, der besoffen ins Auto einsteigt und werden leider auch nicht der Letzte sein. So ein Unfall kann dann das tragische Ergebnis sein", sagt Staatsanwalt Alois Ebner. Dann schildert eine Zeugin, die mit ihrem Begleiter zuerst am Unfallort eintraf, ihre Erinnerungen. "Ich habe beim Radfahrer keinen Puls mehr gespürt", sagt die junge Frau. Der Angeklagte, der neben seinen Eltern auf der Anklagebank Platz genommen hat, weint.

"Dass Sie den Unfall rückgängig machen wollen und Sie normalerweise nicht betrunken fahren, glaube ich Ihnen. Aber ob man betrunken fährt oder nicht, hat man selber in der Hand. Da müssen Sie jetzt durch", sagt Staatsanwalt Alois Ebner in seinem Schlussplädoyer.

"Mein Mandant hat sich an diesem Tag verantwortungslos verhalten. Er macht sich sehr viele Gedanken darüber, was er gemacht hat und würde nichts lieber, als den Unfall ungeschehen zu machen. Er ist in psychologischer Behandlung, um mit der Last der Schuld umgehen zu können", sagt die Verteidigerin.

Fußfessel in Aussicht

Richterin Schasching verurteilt den Angeklagten zu 14 Monaten Haft, vier Monate davon unbedingt. Erschwerend sei der hohe Grad der Alkoholisierung, mildernd das Geständnis und der bisherige Lebenswandel. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 24-Jährige ist aller Voraussicht nach ein Kandidat für eine Fußfessel.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif
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15  Kommentare
15  Kommentare
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fredi1909 (333 Kommentare)
am 02.03.2019 13:58

saufen darf man aber wehe man raucht dan ist man gleich ein massenmörder

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 01.03.2019 14:01

Täglich bis zu drei Berichte über Alko-Lenker, zt. auch in Unfälle verwickelt.
Und als Ergebnis Strafen, bei denen die Angehörigen der Opfer zum erlittenen Leid auch noch verhöhnt werden.

Und was macht die Politik ? Nix . Österreicher und Alkohol gehört eben zusammen,da muss man ein paar unschuldige Tote wohl in Kauf nehmen.

Gibt es aber eine (natürlich auch traurig) tödliche Kuhattacke, wird postwendend gleich über zahlreiche Maßnahmen diskutiert.

Aber beim täglichen Wahnsinn auf der Straße schaut man einfach achselzuckend weg. Bananenrepublik Österreich.

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( Kommentare)
am 01.03.2019 21:01

Traurig dieser Fall.Leider wird das in Österreich immer noch als Kavaliersdelikt behandelt.
Und dann diese Beschwichtigungsversuche peinlich.Er ist ja bei der Feuerwehr und er hat sich im Wirtshaus mit anderen Burschen getroffen Bla,bla,bla...Es tut ihm leid (ja was denn sonst)er versteht es auch nicht bla,bla...Krododilstränen, 9 Halbe gesoffen na supa...
Da sind schon längst schärfere Strafen fällig ! Hier ist ein Mensch getötet worden...
Auch wenn dieser "vermutlich" ohne Licht unterwegs war (na ja wer`s glaubt) hätte der Autofahrer ohne Alkohol viel schneller reagiert.
Mir selber vor kurzen passiert.Ein Fußgänger läuft im Dunkeln auf meiner Seite in einer Rechtskurve in meine Fahrtrichtung.Zum Glück konnte ich blitzartig ausweichen.Mit Alkohol hätte ich sicher viel langsamer reagiert.Deswegen mein Motto "don`t drive when you drink"

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filibustern (627 Kommentare)
am 01.03.2019 09:26

Bei allem Respekt für die Mitarbeiter/innen der österreichischen Justiz und bei aller Wertschätzung für die Berichterstattung in den OÖN - Beim Lesen der Geschichte entsteht einmal der Eindruck, dass der Verstorbene quasi eine Mitschuld hatte (unbeleuchtetes Fahrrad, nicht ganz am Rand der Straße, wo er ja verdammt nochmal hingehört, was ein Gutachter ja auch bestätigte. Wobei ich mich frage, wie ein Gutachter so etwas bestätigen kann. Aber lassen wir das) und andererseits, dass das mit dem Strafmaß vielleicht ein klein wenig neben der Spur ist. Ein Stück weiter oben lesen ich, dass der Herr Hauke, das ist der kleine Betrüger, der sich mit Blutdoping eine besser Platzierung beim LL erhofft hatte, mit einem Strafmaß von bis zu 3 Jahren bedroht ist. Wir haben hier also einerseits einen kleinen Betrüger, der weder Leib noch Leben gefährdete und andererseits jemand, der sich in verantwortungsloser Weise im Straßenverkehr verhalten und dadurch einen Menschen getötet hat. Versteht das wer?

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Welserin2019 (1 Kommentare)
am 01.03.2019 18:40

Jeder, der nach Alkoholkonsum als Autolenker unterwegs ist, ist ein potentieller Mörder. Die Aufmerksamkeit ist nach jedem Alkohlgenuss reduziert .
Leider leben wir in einem Staat, der ein Tötungsdelikt in Zusammenhang Autofahren und Alkoholkonsum bagatellisiert. Wer nach Alkoholkonsum in ein Auto steigt und fährt , nimmt das gewaltsame Ende eines Menschen in Kauf. So ist es eben leider oft. Das unsagbare Leid der Hinterbliebenen ist genauso wie nach einem Mord. Das Auto wird im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen zu einer tödlichen Waffe. Ein Bisserl Fußfessel als Strafe ist eine unglaubliche Fehlbestrafung. Die Strafandrohung mit 3 Jahren wegen Eigenblutdoping ist völlig überzogen. Was zählt das Leben eines Menschen und das Leid der Hinterbliebenen?

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docholliday (8.205 Kommentare)
am 01.03.2019 09:16

Also man fragt sich schon.
Wir hier mit zweierlei Maß gemessen wie es scheint.
Ein Tiroler Bergbauer wird für eine Kuh-Attacke auf seiner Alm zu einer Schadensersatzzahlung von 490.000 Eure verdonnert.
Ein anderer steigt mit 2 Promille Alkohol im Blust ins Auto, was schon mal ein vorsätzlicer Delikt ist, verursacht fahrlässig einen Unfall mit Todesfolge, und bekommt 4 Monate Fussfessel.
Ein paar Jahre zurück liegt ein Fall im Mühlviertel, wo ein ebenfalls stark Alkoholisierter ins Auto gestiegen ist und einen 17-Jährigen tödlich angefahren hat. Der wurde damals überhaupt freigesprochen.
Er hatte eben einen guten Anwalt. Ich bin nicht der Experte, um zu beurteilen, ob die Strafausmaße gerechtfertigt sind, wenn ein alkoholisierter PKW-Lenker einen Unfall mit Todesfolge verursacht.
Aber das Urteil, das dem Tiroler Bergbauern blühte, das kann kein Mensch verstehen. So wie es aussieht, kommen zwei Richter zu zwei unterschiedlichen Urteilen, 3 Richter zu 3 usw.
Wie passt denn das zusammen???

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docholliday (8.205 Kommentare)
am 01.03.2019 09:24

Ich will dazu noch anmerken: Es ist schon okay, wenn der junge PKW-Lenker Einsicht zeigt und man die bisherige Unbescholtenheit berücksichtigt. Mit Sicherheit sei im eine zweite Chance vergönnt-. Gestraft ist er ja trotzdem alleine durch den Umstand, das sowas passiert ist. Möge es uns allen eine Lehre sein. Viele müssen sich selbst an der Nase fassen.
Für den Tiroler Bergbauern wünsche ich mir jedenfalls, dass er die gleiche Berücksichtigung erfährt und nicht durch die Willkür eines Richters, der vielleicht sogar politisch motiviert urteilt, zum Opfer wird. Vielleicht kann den Fall mit der Kuh-Attacke die Rieder Richterin beurteilen, und kommt unter Umständen sogar zu einem ganz anderen Ergebnis?

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HJO (1.196 Kommentare)
am 01.03.2019 10:59

Zum Vergleich, der Tiroler Bauer wurde strafrechtlich nicht einmal angeklagt.

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docholliday (8.205 Kommentare)
am 01.03.2019 15:43

Ach nein? Um was für 490.000 Euro geht es denn dann?

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HJO (1.196 Kommentare)
am 01.03.2019 15:50

Schadenersatz aufgund der zivilrechtlichen Klage der Angehörigen. Nochmals: keine Anklage des Staatsanwaltes, wie beim Alkolenker.

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docholliday (8.205 Kommentare)
am 01.03.2019 17:03

Aha. Und dann ist es gerechtfertigt.
Verstehe.
Nur macht das für den Landwirt keinen u terschied oder?

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HJO (1.196 Kommentare)
am 01.03.2019 10:51

Es sind zwei paar Schuhe, das Strafrecht und das Zivilrecht. Der Tiroler Bauer wurde "strafrechtlich" nicht einmal angeklagt. Zivilrechtlich aber zu Schadenersatz verdonnert. Der Alkolenker strafrechtlich angeklagt und nun verurteilt. Zivilrechtliche Klage noch offen.

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docholliday (8.205 Kommentare)
am 01.03.2019 17:01

Und wo ist da die Gerechtigkeit?
Zahlen soll der Landwirt aber trotzdem oder wie jetzt?
Nenn Es doch wie Du willst.
Es wird keinen terschied machen oder?

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Albert600 (57 Kommentare)
am 01.03.2019 08:08

ZU wenig.

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ElimGarak (10.745 Kommentare)
am 01.03.2019 08:06

4 Monate Haft und ein bisserl bedingte Haft.. ein Witz wenn man bedenkt dass dabei ein Mensch gestorben ist wegen dem Sch#@# Alkohol am Steuer. Viele Finanzdelikte werden strenger bestraft. Im Suff Leute todzufahren ist immer noch ein "Kavaliersdelikt"

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