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Kurzer Spaziergang mit Hund trotz Corona hatte Folgen

Von Thomas Streif, 16. März 2021, 02:15 Uhr
Kurzer Spaziergang mit Hund trotz Corona hatte Folgen
Ein Spaziergang mit dem Hund ist bei einem Absonderungsbescheid der Behörde strikt verboten. Symbolbild: colourbox

BEZIRK BRAUNAU / RIED. Innviertlerin suchte abgelegenen Feldweg, Geldstrafe verhängt

54 Jahre alt und bisher unbescholten ist die Frau aus dem Bezirk Ried, die sich vor Richterin Claudia Lechner im Landesgericht Ried verantworten muss. Angeklagt ist die Frau wegen des Vergehens der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Bis vor einem Jahr waren ähnliche Prozesse die absolute Ausnahme, seit der Corona-Pandemie stehen sie aber jetzt immer wieder auf der Tagesordnung der Gerichte. Wenn man trotz positivem Bescheid ins Freie gehe.

"Meine Mandantin wird sich schuldig bekennen, sie hat schon vor der Polizei ein Geständnis abgelegt, sagt der Verteidiger in einem Eingangsplädoyer. Laut Anklage hat die Innviertlerin wegen einer Corona-Erkrankung einen Absonderungsbescheid der Behörde erhalten, sich aber nicht an diesen gehalten. Bei einer Polizeikontrolle war die Frau nicht daheim.

"Ich hatte einige Tage Symptome, dann aber nicht mehr. Meine Hunde haben es nach acht Tagen nicht mehr ausgehalten, deshalb bin ich mit dem Auto am Abend zu einem abgelegenen Feldweg gefahren, um einen kurzen Spaziergang zu machen. Ich habe niemanden getroffen und eine Maske getragen", sagt die Angeklagte. Sie habe zwar einen Garten, in dem die Hunde etwas Auslauf hatten, das sei auf Dauer aber zu wenig. "Die Hunde sind es gewohnt, dass ich jeden Tag ein bis zwei Stunden mit ihnen spazieren gehe. Wenn mir tatsächlich ein Spaziergeher begegnet wäre, dann wäre ich in die Wiese ausgewichen", sagt die Innviertlerin, die sich geständig zeigt. Als die Frau von ihrem kurzen Spaziergang nach Hause kam, wartete bereits die Polizei vor der Haustüre. "Ich dachte, ich erhalte eine Strafe von der Bezirkshauptmannschaft", sagt die Angeklagte.

Richterin Lechner spricht von einer abstrakten Gefahr, die von der Frau ausgegangen sei. Weniger beim Spaziergang selber, da sie dort problemlos ausweichen hätte können. Allerdings hätte bei der Autofahrt hin und zurück grundsätzlich eine Gefährdungslage, etwa bei einem Unfall, entstehen können. Denn in diesem Fall wäre ein Kontakt mit anderen Personen kaum vermeidbar gewesen.

Die Richterin belässt es bei einer teilbedingten Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro. 600 davon müssen bezahlt werden, die andere Hälfte wird auf Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Autor
Thomas Streif
Redaktion Innviertel
Thomas Streif

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