Kind mit Waffe: Aufregung um Werbevideo aus dem Innviertel

HOHENZELL. Auf einem Werbevideo für eine Schieß-Veranstaltung ist ein Mädchen mit einer Pistole zu sehen – nach mehreren Beschwerden fordert der Werberat den Stopp der Kampagne.
Ein Mädchen in rosarotem T-Shirt, die langen braunen Haare zu einem Zopf gebunden und große Ohrenschützer auf dem Kopf, umfasst eine Pistole mit ihren zierlichen Händen, richtet sie auf eine Zielscheibe und drückt ab: Diese Aufnahmen sind in einem Werbevideo, das das Schießzentrum Innviertel mit Sitz in Hohenzell (Bezirk Ried im Innkreis) anlässlich seiner "Erlebnistage" Anfang November veröffentlicht hat, zu sehen. Konkret wird damit eine dreitägige Veranstaltung beworben, bei der diverse Waffenhersteller ihre Produkte präsentieren und Besucher diese auf dem Schießgelände austesten können. Das Sujet hat nicht nur in sozialen Medien für Unmut gesorgt. Auch beim Österreichischen Werberat gingen wegen des gut einminütigen Clips zahlreiche Beschwerden ein.
Sofortiger Stopp gefordert
Das Gremium sieht in seinem aktuellen Urteil zu dem Fall eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft und fordert daher einen sofortigen Stopp der Kampagne. Die Werbemittel würde nicht ausreichend auf die von Waffen hervorgehende Gefahr hindeuten, heißt es. "Weder die bildliche Darstellung noch die inhaltliche Beschreibung des Off-Sprechers weisen auf den (insbesondere für Kinder) gefährlichen Gebrauch von Schusswaffen hin. Viel mehr verharmlosen die Werbemaßnahmen den Umgang mit Waffen", lautet die Begründung.
Außerdem werden Kinder unter achtzehn Jahren als Darsteller für nicht kindergerechte Produkte gezeigt. Im Ethik-Kodex des Werberats heißt es dazu unter Punkt 2.2.: In Werbung für nicht kindergerechte Produkte oder Dienstleistungen, die geeignet sind, das Wohl oder die Gesundheit von Kindern zu beeinträchtigen oder zu gefährden, dürfen Kinder nicht als Darsteller eingesetzt werden, insbesondere zählt dazu Werbung für Waffen, Schönheitsoperationen, Glücksspiele, Wetten, Tabak, Alkohol und Videospiele mit nicht kindgerechten und/oder gewaltverherrlichenden Inhalten.
Video weiterhin online
Das beanstandete Video ist sowohl auf Youtube als auch in sozialen Medien weiterhin online abrufbar. Der Betreiber des Schießzentrums kann die Kritik nicht nachvollziehen. "In unserem Schießzentrum können alle Altersgruppen Waffen ausprobieren, aber nur unter Beisein von Schießtrainern, die die Verantwortung für diese Person haben", sagt er in einem Interview mit dem Sender Puls24. Dass Werbung von Schusswaffen nicht mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung stehen darf, habe er erst durch die Stellungnahme des Werberats erfahren. In seinem Schießzentrum werde sehr wohl auf die Gefahr von Waffen hingewiesen. Er habe mittlerweile einen Anwalt mit dem Fall betraut.
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Erst kürzlich hat ein Werbesujet aus dem Innviertel den Ethik-Rat beschäftigt: Eine Kampagne der Schärdinger Brauerei Baumgartner wurde als "diskriminierend" kritisiert. Konkret ging es bei den Beschwerden um ein Plakat, auf dem ein Frauenkörper im blauen Bikini in gebückter Haltung abgebildet ist. Der Kopf der Frau ist darauf nicht zu sehen. Auf dem Rücken der Frau ist eine Bierflasche postiert. Der Titel: "Wird dich hellauf begeistern."
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